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Untersuchte Arbeit: Seite: 188, Zeilen: 2-5 |
Quelle: Preuß 1979 Seite(n): 169, Zeilen: 7ff |
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[Und in der Tat war die] in den drei genannten jüngeren Interpretationsansätzen stufenweise stattfindende Fortentwicklung der staatlichen Verantwortung für die Sicherung der materiellen Lebensbedingungen der Gesellschaftsmitglieder ebenso zwangsläufig wie irreversibel. Daß über eine sozialstaatliche Erweiterung der liberalen Grundrechte nachgedacht wurde, war im Hinblick auf das zur Kompensation von Defizitlagen unberücksichtigt gebliebene soziale Grundrecht im Grundrechtskatalog 295 nicht nur konsequent, sondern im Hinblick auf die im liberalen Gesellschaftsmodell ungelöst gebliebenen Verteilungsfragen nahezu ohne Alternative.
295 Darüber gibt Auskunft der informative Sammelband von Böckenförde, E.-W./Jekewitz, J./Raram, Th., Soziale Grundrechte, 2. Teil der Dokumentation des 5. Rechtspolitischen Kongresses der SPD vom 29. Februar bis 2. März 1980 in Saarbrücken, Heidelberg/Karlsruhe 1981; darin insbesondere der Beitrag von Lange, K., Soziale Grundrechte in der deutschen Verfassungsentwicklung und in den derzeitigen Länderverfassungen, S. 49 ff., ab S. 54 zum Niederschlag der Diskussion um soziale Grundrechte in den Länderverfassungen und im Grundgesetz. |
Die Entwicklung zur staatlichen Verantwortung für die Sicherung der materiellen Lebensbedingungen aller Gesellschaftsmitglieder ist ebenso zwangsläufig wie irreversibel, und so war es nur konsequent, über eine sozialstaatliche Erweiterung der liberalen Grundrechte nachzudenken. |
Gewisse Formulierungen sind gleich, ohne dass Preuß genannt wäre. |
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