VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 150, Zeilen: 3-17
Quelle: Achterberg 1973
Seite(n): 30, 31, Zeilen: 30: 16ff; 31: 1ff
Befürworter der "öffentlichen Ordnung" als polizeiliches Schutzgut werden gegen diese Kritik einwenden, daß auch in der Pluralismustheorie die verbreitete Auffassung anzutreffen ist, es gebe trotz der Vielfalt der in der pluralistischen Gesellschaft anzutreffenden Interessen und Vorstellungen eine Art Maximalkonsens über einen Mindeststandard von Gemeinsamkeit: Für den Kern des Einwands können sie sich stützen auf Ernst Fraenkel, wonach die pluralistische Demokratie die Notwendigkeit eines generell akzeptierten Wertkodexes anerkennt, der neben verfassungsrechtlichen Verfahrensvorschriften und Spielregeln eines Fair-Play auch ein Minimum von regulativen Ideen generellen Charakters enthalten müsse.156 Die pluralistische Theorie des Gemeinwohls bestreitet demgemäß überwiegend nicht, daß es Gebiete des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens gibt, über die ein Konsensus Omnium besteht, sondern hält den Staat im Gegenteil überhaupt nur für lebensfähig, wenn über ein Minimum fundamentaler, darüber hinaus möglicherweise sogar über einige detaillierte Probleme in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Übereinstimmung herrscht.

156 Fraenkel, E., Deutschland und die westlichen Demokratien, 7. Aufl. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1979, S. 49, 65, 185 f.; zum Pluralismus als verfassungstheoretisches Konzept s. Preuß, U. K., Politische Ordnungskonzepte in der Massengesellschaft, in: Habermas, J. (Hrsg.), Stichworte zur "geistigen Situation der Zeit", Frankfurt a. M. 1979, S. 340 ff., 259 ff.

Sie mag insoweit relativ leicht zu beantworten sein, wie man der in der Pluralismustheorie verbreiteten Auffassung folgt, es gebe trotz der Vielfalt der in der pluralistischen Gesellschaft anzutreffenden Interessen und Vorstellungen eine Art Maximalkonsens über einen Mindeststandard von Gemeinsamkeit: So bemerkt etwa Ernst Fraenkel, die pluralistische Demokratie erkenne die Notwendigkeit eines generell akzeptierten Wertkodex an, der neben verfassungsrechtlichen Verfahrensvorschriften und Spielregeln eines fair-play auch ein Minimum von regulativen Ideen generellen Charakters enthalten müsse67. Die pluralistische Theorie des Gemeinwohls bestreitet demgemäß überwiegend nicht, daß es Gebiete des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens gibt,

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über die ein consensus omnium besteht, sondern hält den Staat im Gegenteil überhaupt nur für lebensfähig, wenn über ein Minimum fundamentaler, darüber hinaus möglicherweise sogar über einige detaillierte Probleme in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Übereinstimmung herrscht.


67 Fraenkel, a.a.O., S. 8.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Das in Anm. 156 genannte Buch von Fraenkel enthält auf den angeführten Seiten nicht die umfangreichen Formulierungen, die die Dissertation mit der Quelle Achterberg gemeinsam hat.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1