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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 144, Zeilen: 6-12
Quelle: Achterberg 1973
Seite(n): 26f., Zeilen: 31ff
Man mag die Rechtsordnung für so geschlossen halten, wie immer man will, die Moralordnung jedenfalls ist stets eine notwendigerweise offene.135 Diese - bewußte oder unbewußte - Kenntnis liegt letztlich der in der geschichtlichen Entwicklung des Begriffs "öffentliche Ordnung" immer wieder anzutreffenden These zugrunde, jene "herrschenden Anschauungen", nach denen die Unerläßlichkeit der Beachtung ungeschriebener Regeln für das staatsbürgerliche Zusammenleben zu beurteilen sei, seien in Raum und Zeit variabel.

135 Achterberg, N., "Öffentliche Ordnung" im pluralistischen Staat, Festschrift für Scupin, Berlin 1973, S. 26; Die Konkurrenz konflingierender [sic] Moralordnungen ist der Ausgangspunkt für die diskursethischen Ansätze in den Bemühungen um die Letztbegründung normativer Verhaltensanforderungen, s. dazu Habermas, J., Diskursethik - Notizen zu einem Begründungsprogramm, in: ders., Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln, Frankfurt a.M. 1983, S. 53 ff.; Habermas, J., Die Einheit der Vernunft in der Vielheit ihrer Stimmen, Merkur 1989, S. 1 ff.; Apel, K.-O., Das Apriori der Kommunikationsgemeinschaft und die Grundlagen der Ethik, in: Transformation der Philosophie, Bd. 2, Frankfurt a. M. 1973; zum Status universalpragmatischer Begründungsversuche, Rühl, U.F.H., Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit im politischen Konflikt, Frankfurt a.M./Bern/New York 1987, S. 34 ff., 110.

Man mag die Rechtsordnung für so geschlossen halten, wie immer man will, die Moralordnung jedenfalls ist stets eine notwendigerweise offene. Diese — bewußte oder unbewußte — Erkenntnis liegt letztlich der in der geschichtlichen Entwicklung des Begriffs „öffentliche Ordnung“ immer wieder anzutreffenden These zugrunde, jene „herrschenden Anschauungen“, nach denen die Unerläßlichkeit der Beachtung ungeschriebener Regeln für das staatsbürgerliche Zusammenleben zu beurteilen sei, seien in Raum und Zeit variabel [...].
Anmerkungen

Der Quellenverweis macht die wörtlichen Übernahmen nicht deutlich. Die Übernahme setzt sich nach dem Verweis weiter fort.

Sichter
(Hindemith) KayH