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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 140, Zeilen: 103-106
Quelle: Achterberg 1973
Seite(n): 32, Zeilen: 104ff
123 Schon Dürig, G., Art. 2 des Grundgesetzes und die Generalermächtigung zu allgemeinpolizeilichen Maßnahmen, AöR 79 (1953), S. 1 f., 64, hebt hervor, daß das öffentliche Interesse als Ermächtigung jeden Staatshandelns mehr ist als eine bloße Summierung parallel laufender oder sich deckender Einzelinteressen. 72 Fraenkel, a.a.O., S. 8; Huber, Staat und Verbände, Tübingen 1958, S. 17; Zippelius, a.a.O., § 19 II, S. 101. — Auch Dürig, AöR 79, 64, hebt hervor, daß das öffentliche Interesse als Ermächtigung jeden Staatshandelns mehr ist als eine bloße Summierung parallel laufender oder sich deckender Einzelinteressen.
Anmerkungen

Der Text der Fußnote stammt ohne Quellenangabe von Achterberg.

Sichter
(Hindemith)