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Forum: Übersicht > Workflow Verbesserungsvorschlaege
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Der neue Workflow hat sich meiner Ansicht nach bewaehrt, trotzdem glaube ich, koennte man ihn noch ein wenig Verbessern -- hier ein paar Vorschlaege:

  1. Uebergang zum 4-Augen Prinzip: Im Moment, wird nach dem 6 Augen Prinzip verfahren: ein Fragmentersteller, und 2 Sichter schauen sich das Fragment an. Danach wird es noch von einem Admin geschuetzt, der sich das Fragment meist auch noch kurz anschaut -- dies ist oft "zu viel des Guten" und hat zur Folge, dass oft viele Fragmente ungesichtet liegenbleiben. Mein Vorschlag: es ist ausreichend, wenn neben dem Fragmentersteller, nur einmal gesichtet wird (d.h. eine Unterschrift im Fragment steht). Dabei sollte der Admin, der das Fragment schuetzt, sich das Fragment genauer anschauen, wenn unter den 2 Leuten, die das Fragment bisher betrachtet haben, kein Admin war.
  2. Unterscheidung von nur verdaechtigen Fragmenten und anderen: Meiner Ansicht nach sollte die Einordnung von Fragmenten zum Zwecke der Sichtung leicht modifiziert werden, um nicht andauernd die selben Zweifelsfaelle wider anschauen zu muessen, um klare Plagiate sichten zu koennen:
  • Per Konvention sollten "Kein Plagiat" Faelle nie als "geprueft" klassifiziert werden, da moeglicherweise zusaetzliche Funde die Meinung aendern koennten. Da auch "Verdaechtig" Faelle nie geprueft sein koennen, koennen also nur Plagiats-Fragmente als "geprueft" (und damit auch geschuetzt) klassifiziert sein.
  • die ungesichteten Fragmente sollten unterschieden werden in:
    • Ungesichtete Fragmente -- Plagiat
    • Ungesichtet Fragmente -- Verdaechtig
    • (Vorlaeufig) Ausgeschiedene Fragmente (=kein Plagiat)
  • Insgesamt ergibt sich dann eine Kohaerente Aufteilung der Fragmente im Sichtungsprozess, der eine geziehlte Bearbeitung erlaubt:
    • Ungesichtete Fragmente -- Plagiat
    • Ungesichtet Fragmente -- Verdaechtig
    • (Vorlaeufig) Ausgeschiedene Fragmente (=kein Plagiat)
    • Gesichtetes Plagiatsfragment -- ungeschuetzt
    • Gesichtetes Plagiatsfragment -- geschuetzt (und damit auf eine Seite und in den Barcode uebernommen)
    • Verwaistes Fragment (hat keine Geprueft / zu pruefen Kategorie)

Die vorgeschlagenen Aenderungen sind gering (bis auf das Abruecken vom 6-Augen Prinzip -- aber auch da ist die Aenderung nicht so gross, durch die spezielle Rolle der Admins), und ich wuerde das gerne so ausprobieren bei den neuen Faellen. Hindemith 23:32, 28. Jun. 2011 (UTC)

Klingt meiner Meinung nach gut! Fiesh 00:02, 29. Jun. 2011 (UTC)

Nachtrag: Punkt 1 wurde mittlerweile so uebernommen. Ich finde Punkt 2 ist immer noch aktuell. Ich wuerde noch gerne einen Punkt 3 hinzufuegen:

3. Der Ersteller eines Fragments sollte es auch signieren (falls er das Fragment fuer ein Plagiat haelt). Eine Unterschrift sollte grundsaetzlich nur unter ein Fragment gesetzt werden, wenn der Unterschreibende das Fragment fuer ein Plagiat haelt. Verdaechtige und "Kein Plagiat" Fragmente bekommen grundsaetzlich keine Unterschrift. Wenn ein Fragment jedoch auf "verdaechtig" oder "Kein Plagiat" zurueckgesetzt wird, so sind die verbleibenden Unterschriften ein Hinweis, dass schon jemand das Fragment als Plagiat klassifiziert hat.

Mir geht es darum, den Sichtungsprozess effizienter zu gestalten. Wenn z.B. unter http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Bds/Fragmente/Sichtung immer wieder Kleinstfragmente auftauchen - wie http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Bds/Fragment_082_24, die "verdächtig" sind, bei denen sich aber keiner entscheiden will, dann sollten die dort raus, um den workflow nicht zu verstopfen. Mein Vorschlag: weder Kategorie "zuPrüfen", noch "geprüft" eigeben, so dass die in verwaiste Fragmente laufen. Alternativ: eine Entscheidung treffen - "KeinPlagiat". Denn sonst verschwenden user, die die Liste von oben abarbeiten wollen, ihre Zeit immer mit denselben Zweifelsfällen, wo sie doch effizienter die umfangreicheren Fragmente weiter unten prüfen könnten. Schuju 08:43, 22. Jul. 2011 (UTC)

Ich finde die Vorschläge alle gut, mit einer Ausnahme. Es sollte vom 6-Augen-Prinzip nicht abgerückt werden, damit ein "OK" nicht zu leicht versehentlich passiert. Denn manchmal lässt meine Konzentration nach, insbesondere mit fortschreitender Uhrzeit. Da kann ich nicht immer eine Fehl-Signierung ausschließen. Umgekehrt habe ich als "Zweit-Prüfer" schon so einiges an Fehlern gefunden und korrigiert, von durchaus illustren VP Mitgliedern - die darüber nicht immer erfreut waren. ;) Kurz: Individuelle Entscheidung (auf Projekt-Ebene) mal 6, mal 4 Augen --> ja. Generell abrücken von 6 Augen --> nein. HgR 12:04, 24. Jul. 2011 (UTC)


Abgleich mit den Originalen[]

Aus gegebenem Anlass präsentiere ich folgenden Vorschlag zur Diskussion.

Abgleich bei Sichtungsvermerken „Komplettplagiat“, „Verschleierung“ oder „Bauernopfer“[]

Jede Einordnung als Plagiat erfordert, dass zwei Personen die Originale (überprüfter Text und behauptete Quelle) eingesehen haben. Die zweite Person muss dabei auch überprüfen, ob die erste Person beide Texte im Fragment richtig wiedergegeben hat.

Abgleich bei Sichtungsvermerken „Kein Plagiat“ oder „Verdächtig“[]

Bei diesen Sichtungsvermerken ist nicht erforderlich, dass die zweite Person die Originale einsieht und deren richtige Wiedergabe überprüft.

Begründung[]

Damit können insbesondere ohne größeren Aufwand solche Fragmente aussortiert werden, die auch dann nicht als Plagiate in Frage kommen, wenn die erste Person beide Texte korrekt ausgesucht und wiedergegeben hat.

Der konkrete Anlass dafür war Pes/Fragment_199_02. Hier hat der Verfasser elf Zeilen Text mit den einleitenden Worten „Winter empfiehlt ein dreistufiges Schlichtungsverfahren, das sich aus den drei möglichen Ursachen für Konflikte i.R.d. Kontrakte ergibt. Diese Ursachen…“ paraphrasiert, überwiegend in eigenen Worten, aber einschließlich von drei nicht gekennzeichneten Übernahmen von zwölf, neun und sechs zusammenhängenden Wörtern. Für mich ist das klar kein Plagiat, weil der Verfasser ganz offen über eine überschaubare Strecke hinweg eine andere Quelle paraphrasiert und auch nicht etwa mit einem Bauernopfer über das Ziel hinausschießt. (Siehe auch Diskussion:Pes/Fragment_199_02.)

Sollte es in so einem Fall trotzdem erforderlich sein, sich zunächst die beiden Texte zu beschaffen (die beide nicht digital publiziert sind), bevor man ein solches Fragment als „Kein Plagiat“ einordnet? Ich bin – möglicherweise voreilig – davon ausgegangen, dass das nicht erforderlich ist.

PlagProf:-) 09:07, 26. Okt. 2011 (UTC)