VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Forum: Übersicht > Vorwürfe genauer prüfen
Im Forum ist kein Raum für persönliche Angriffe: VP:KPA. Alle Beiträge im Forum sind Meinungsäußerungen der jeweils Beitragenden und deshalb zu signieren (vier Tilden an das Ende des Beitrags setzen: ~~~~). Weitere Tipps zum Forum finden sich unter VP:Forum, Hinweise zur Moderation unter VP:Moderation.

Ich denke, man sollte Vorwürfe zu Plagiaten genauer prüfen, bevor man sie

veröffentlicht. Bei den letzten Dissertationen tauchten vermehrt Fälle auf, wo kaum noch

ein Wort dem zitierten Originaltext entspricht, diese scheinbare Wiedergabe in eigenen Worten

dennoch als verschleiertes Bauernopfer etc. gebrandmarkt wird.

Ansonsten wäre es gar nicht mehr möglich, irgendeinen wissenschaftlichen Text zu verfassen,

ohne mit Anführungszeichen um sich zu werfen, wo niemand auf der Welt Anführungszeichen

setzen würde!

Bitte signieren Sie Ihren Beitrag!
Ich denke, an Qualitätssicherung besteht hier höchstes Interesse!
Bitte geben Sie doch mal ein paar Beispiele für konkrete Fragmente (als Links in dieses Wiki), die sie für bedenklich halten.



Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass „bei gleichem Material und Thema und damit gleicher Fachsprache“ sich „zwangsläufig aus dem Gegenstand der Beschreibung Übereinstimmungen ergeben (...) Es bleibt (...) nur ein verhältnismäßig geringer Freiraum für eine eigenschöpferische Darstellung und Formulierung; soll nicht die Möglichkeit einer nochmaligen wissenschaftlichen Beschreibung unzumutbar erschwert werden“ (BGH, Urteil v. 21.11.1980 – I ZR 106/78, Juris Rdn. 42 = MDR 1981, 641 ff.). Daher ist nur ein Bruchteil der hier als Plagiat gekennzeichneten Fragmente für den Entzug des Titels von Relevanz.

85.176.169.12 18:54, 1. Aug. 2011 (UTC)


"Dinge, die evident oder allgemein bekannt sind, dürfen nicht zitiert werden (Möllers, aaO, Rdn. 440). Evident ist nach Wiki ein Sachverhalt, der unmittelbar ohne besondere methodische Aneignung klar auf der Hand liegt. Damit korrespondiert, dass nur Texte zu zitieren sind, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen (Möllers, aaO, Rdn. 475), da nur bei diesen eine methodische Aneignung prägend ist. Kennzeichnungspflichtig sind daher auch nur "Rechtsmeinungen" oder "Thesen" (Möllers, aaO, Rdn. 432) oder "Argumente", was die gesamte Rechtsprechung zum Entzug von Titeln so sieht. "Die reine Dastellung (...)" ist im Übrigen "noch keine wissenschaftliche Leistung" (Möllers, aaO, Rdn. 271). Ein Wissenschaftsplagiat scheidet in diesem Bereich daher von Anbeginn aus." ( vgl. 85.176.164.234, 17. Jul. 2011, 22:06, Vroniplag, Forum: Umgang mit Standard-Definitionen). Müsst Ihr auch mal checken!