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Forum: Übersicht > Offener Brief wegen Dähnert / BTU Cottbus
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Ich dokumentiere hier einen Offenen Brief an den Präsidenten der BTU Cottbus in der Plagiatssache Dähnert mit dem Erlaubnis des Autors (WiseWoman 18:21, 28. Jun. 2012 (UTC)):

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,

da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen als „offenen Brief“ zu schicken.

Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.

Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite Vroniplag.de. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.

Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd

Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein Plagiat handeln sollte.

Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit der Note 5.0 zu bewerten.

Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):

Wenn „geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertet und die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.“

Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall, nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88, 103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).

Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44% aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?

Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht zitierten Absatz durchgefallen wäre.

Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?

Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder Hausarbeit an BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.

Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der Kommission. Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.

Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als wissenschaftliche Instanz gerade in der jetzigen schwierigen Situation geschwächt hat, versteht sich von selbst und bedarf wohl keiner weiteren Ausführung.

mit freundlichen Grüßen,

Dr. Conrad Kunze Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, TU-Cottbus

Antwort der BTU Cottbus als Leserbrief in Niederlausitz aktuell, 05.07.2012

Aus einem Beitrag www.niederlausitz-aktuell.de vom 05.07.2012 09:00
"Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
{C}Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
{C}Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
{C}Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
{C}Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
{C}Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten."

Und ich bleibe dabei zu fordern, dass der Gutachten veröffentlicht wird. Ich muss nicht wissen, wer begutachtet hat. Aber ich möchte gerne verstehen, warum diese großflächige Textparallelen in Cottbus in Ordnung sind, wenn sie meiner Meinung nach eindeutig gegen die DFG Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis stossen. Dürfen die Studierenden der BTU Cottbus jetzt genau so plagiieren? WiseWoman 19:26, 10. Jul. 2012 (UTC)
Warum soll denn das Gutachten noch veröffentlicht werden? Genauso wie es klar ist, daß die Arbeit von Herrn Dähnert ein Plagiat ist, ist doch offensichtlich, daß dieses Gutachten nur grober Unfug sein kann. Daß dieses Gutachten aus wirtschaftlichen oder ähnlichen unwissenschaftlichen Gründen so ausgefallen ist, wird da wohl kaum drinstehen. Benjamin Kozlowski 21:39, 10. Jul. 2012 (UTC)
Damit entweder sichtbar wird, dass das Gremium sich gar nicht mit dem Plagiatsvorwurf befasst haben, oder dass sie eine Erklärung haben, warum Dd/028, Dd/035, Dd/048 und Dd/103 nur "handwerkliche Schwächen" sind. Dürfen aus Gründe der Gleichberechtigung, jetzt alle Studierenden der BTU Cottbus hierauf berufen? Wie hat die BTU vor, glaubwürdig gegen Plagiat vorzugehen bei Studierenden? WiseWoman 13:03, 11. Jul. 2012 (UTC)
WW, ich glaube, Du und die Uni Cottbus reden über verschiedene Dinge. Schau doch noch einmal genau, was die Uni geschrieben hat: Diese Herrschaften interessiert es gar nicht, ob plagiiert wurde oder nicht. Sondern es interessiert sie ausschließlich, ob "bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ... oder andere Täuschungsabsichten vorliegen." Das ist etwas ganz anderes! Es ist vergleichsweise so, als würde es die Polizei nicht interessieren, ob ein Auto gestohlen wurde oder nicht, sondern nur, ob das absichtlich geschah. Kann Absicht nicht nachgewiesen werden, so ist -der absurden Cottbusser Logik zu Folge- auch nicht passiert!. Anders gesagt, nicht die Gutachten sind die Posse, sondern die Satzung. HgR 19:16, 11. Jul. 2012 (UTC)
Aber wenn es nur an der "Satzung" läge, dann dürfte die Prüfunskomission doch kein Problem haben, das mitzuteilen bzw. zu erklären, weshalb nach "Satzung" nur handwerkliche Fehler vorliegen und keine weiteren Maßnahmen gerechtfertigt erscheinen, sei es auch nur eine Korrektur der Benotung. -Hood 19:29, 11. Jul. 2012 (UTC)
Nein, eine Korrektur der Benotung gibt es nicht, nirgendwo auf diesem Planeten. Und das finde ich auch gut so. Denn die einmal erhaltene Note muss verlässlich sein. Es ist Sache der Prüfer, die Note zu finden und dafür geradezustehen; es kann nicht Sache des Prüflings sein. Und nein, ich wünsche mir nicht, dass Gutachten veröffentlicht werden! Denn das würde eine endlose Diskussion lostreten, und/oder einen Medienhype. Diese Gutachten sind nur etwas für Sachverständige. Das können m.E. nur habilitierte Wissenschaftler ein. Ein unpopulärer Standpunkt, das ist mir klar. HgR 19:45, 11. Jul. 2012 (UTC)
Vielleicht wird ja der Ombudsmann der DFG, in diesem Fall anscheinend Prof. Dr. Claus Lewerentz, seiner Pflicht gerecht ("Jahresbericht veröffentlicht der Ombudsman für die Wissenschft auf seiner Internetseite") und schreibt etwas mehr, schließlich ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit eine "eine wichtige Aufgabe" dieses Amtes: "Die Öffentlichkeit muß sich darüber informieren können, wie die Wissenschaft mit dem Problem möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens umgeht, wenn die Wissenschaft weiterhin ihr Vertrauen in Anspruch nehmen will."
Vgl. http://www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/verfahrensgrundsaetze.html (Grundsätze) und [http:// http://www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/ombudspersonen_uni.html] (Liste der Ombudsmänner) Benjamin Kozlowski 16:53, 11. Jul. 2012 (UTC)
mir kommen spontan drei Fragen:
Die Grundanfrage: "wie soll mit Plagiaten in allen Arbeiten umgegangen werden" ist nicht geklärt mit der Stellungnahme. Es ist also eine Frage der Zeit, wann ein Absolvent gegen die Uni klagt, weil er ja unter der magischen 44% Linie liegt.
Der Verweis auf den Datenschutz läd ja dazu ein, dass das Gutachten anonymisiert und dann freigegben wird. Es geht hier nicht um Personen, sondern um die Wissenschaft.
Der Verweis "Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden." ist ein Armutszeugnis. Er enthält die Überzeugung, dass mindestens einer der Autoren nicht zustimmt. Die Frage ist aber noch offen.Nordlichtchen 17:15, 11. Jul. 2012 (UTC)
Eine Randnotiz: "Offener Brief des Präsidenten der BTU Cottbus an Frau Ministerin Kunst", 10.07.2012: http://www.niederlausitz-aktuell.de/artikel_3_22266.php 195.46.44.53 20:32, 11. Jul. 2012 (UTC)