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Forum: Übersicht > Offener Brief wegen Dähnert / BTU Cottbus
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Ich dokumentiere hier einen Offenen Brief an den Präsidenten der BTU Cottbus in der Plagiatssache Dähnert mit dem Erlaubnis des Autors (WiseWoman 18:21, 28. Jun. 2012 (UTC)):

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,

da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen als „offenen Brief“ zu schicken.

Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.

Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite Vroniplag.de. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.

Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd

Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein Plagiat handeln sollte.

Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit der Note 5.0 zu bewerten.

Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):

Wenn „geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertet und die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.“

Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall, nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88, 103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).

Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44% aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?

Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht zitierten Absatz durchgefallen wäre.

Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?

Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder Hausarbeit an BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.

Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der Kommission. Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.

Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als wissenschaftliche Instanz gerade in der jetzigen schwierigen Situation geschwächt hat, versteht sich von selbst und bedarf wohl keiner weiteren Ausführung.

mit freundlichen Grüßen,

Dr. Conrad Kunze Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, TU-Cottbus

Antwort der BTU Cottbus als Leserbrief in Niederlausitz aktuell, 05.07.2012[]

Aus einem Beitrag www.niederlausitz-aktuell.de vom 05.07.2012 09:00
"Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten."

Und ich bleibe dabei zu fordern, dass der Gutachten veröffentlicht wird. Ich muss nicht wissen, wer begutachtet hat. Aber ich möchte gerne verstehen, warum diese großflächige Textparallelen in Cottbus in Ordnung sind, wenn sie meiner Meinung nach eindeutig gegen die DFG Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis stossen. Dürfen die Studierenden der BTU Cottbus jetzt genau so plagiieren? WiseWoman 19:26, 10. Jul. 2012 (UTC)
Warum soll denn das Gutachten noch veröffentlicht werden? Genauso wie es klar ist, daß die Arbeit von Herrn Dähnert ein Plagiat ist, ist doch offensichtlich, daß dieses Gutachten nur grober Unfug sein kann. Daß dieses Gutachten aus wirtschaftlichen oder ähnlichen unwissenschaftlichen Gründen so ausgefallen ist, wird da wohl kaum drinstehen. Benjamin Kozlowski 21:39, 10. Jul. 2012 (UTC)
Damit entweder sichtbar wird, dass das Gremium sich gar nicht mit dem Plagiatsvorwurf befasst haben, oder dass sie eine Erklärung haben, warum Dd/028, Dd/035, Dd/048 und Dd/103 nur "handwerkliche Schwächen" sind. Dürfen aus Gründe der Gleichberechtigung, jetzt alle Studierenden der BTU Cottbus hierauf berufen? Wie hat die BTU vor, glaubwürdig gegen Plagiat vorzugehen bei Studierenden? WiseWoman 13:03, 11. Jul. 2012 (UTC)
WW, ich glaube, Du und die Uni Cottbus reden über verschiedene Dinge. Schau doch noch einmal genau, was die Uni geschrieben hat: Diese Herrschaften interessiert es gar nicht, ob plagiiert wurde oder nicht. Sondern es interessiert sie ausschließlich, ob "bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ... oder andere Täuschungsabsichten vorliegen." Das ist etwas ganz anderes! Es ist vergleichsweise so, als würde es die Polizei nicht interessieren, ob ein Auto gestohlen wurde oder nicht, sondern nur, ob das absichtlich geschah. Kann Absicht nicht nachgewiesen werden, so ist -der absurden Cottbusser Logik zu Folge- auch nicht passiert!. Anders gesagt, nicht die Gutachten sind die Posse, sondern die Satzung. HgR 19:16, 11. Jul. 2012 (UTC)
Aber wenn es nur an der "Satzung" läge, dann dürfte die Prüfunskomission doch kein Problem haben, das mitzuteilen bzw. zu erklären, weshalb nach "Satzung" nur handwerkliche Fehler vorliegen und keine weiteren Maßnahmen gerechtfertigt erscheinen, sei es auch nur eine Korrektur der Benotung. -Hood 19:29, 11. Jul. 2012 (UTC)
Nein, eine Korrektur der Benotung gibt es nicht, nirgendwo auf diesem Planeten. Und das finde ich auch gut so. Denn die einmal erhaltene Note muss verlässlich sein. Es ist Sache der Prüfer, die Note zu finden und dafür geradezustehen; es kann nicht Sache des Prüflings sein. Und nein, ich wünsche mir nicht, dass Gutachten veröffentlicht werden! Denn das würde eine endlose Diskussion lostreten, und/oder einen Medienhype. Diese Gutachten sind nur etwas für Sachverständige. Das können m.E. nur habilitierte Wissenschaftler ein. Ein unpopulärer Standpunkt, das ist mir klar. HgR 19:45, 11. Jul. 2012 (UTC)
HgR, das ist aber gerade der Sache! Hier wird der Vorwurf gemacht, die Arbeit sei plagiiert. Die Kommission hat drei andere Dinge geprüft und festgestellt: Persil rein! Nun, gerade heute hat sich derjenige namentlich gemeldet, der eine der Umfragen gemacht hat. Da fragt man sich: was ist hier der wissenschaftliche Leistung gewesen? Und warum können die Gutachter nicht darüber aufklären, was die "handwerkliche Schwächen" sind? Die Universitäten sind öffentlich finanziert. Die Öffentlichkeit hat einen Recht, mMn, zu erfahren, was damit gemeint ist.
Und eine Korrektur der Benotung gibt es schon - die Charité hat das mal gemacht, den Artikel finde ich so spät am Abend nicht. Ich kenne auch andere Fälle, wo die Note nach unten korrigiert worden ist, statt einen Titel zu entziehen, weil man es peinlich findet, so was durchgelassen zu haben. Die Universitäten brauchen Standards, und sie muss sie durchsetzen auf allen Ebenen. Das haben sie die DFG versprochen, nur leider noch nicht umgesetzt. WiseWoman 22:26, 11. Jul. 2012 (UTC)
Über "Persil rein" hab ich mich stundenlang gekringelt. Huahua. LOL. Du hast natürlich recht, was Qualität der Gutachten, öffentliche Finanzierung usw anbelangt. Ich sage ja nur, für die Untersuchung einer Dissertation gilt das Gleiche wie für eine Untersuchung beim Proktologen: So manch tiefer Einblick gehört nicht in die Öffentlichkeit. ;) LG, HgR 04:30, 12. Jul. 2012 (UTC)
P.S.: Abwertung einer Diss: Bist Du sicher???
Nee, Korrektur - Aufbesserung: 1 - 2 Die Arbeiten waren bereits abgegeben, Titel verliehen. Probleme sind aufgetaucht, der Dr.-Grad hätte entzogen werden sollen. Sie dürften aber jetzt "nachbessern". WiseWoman 14:06, 12. Jul. 2012 (UTC)
Vielleicht wird ja der Ombudsmann der DFG, in diesem Fall anscheinend Prof. Dr. Claus Lewerentz, seiner Pflicht gerecht ("Jahresbericht veröffentlicht der Ombudsman für die Wissenschft auf seiner Internetseite") und schreibt etwas mehr, schließlich ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit eine "eine wichtige Aufgabe" dieses Amtes: "Die Öffentlichkeit muß sich darüber informieren können, wie die Wissenschaft mit dem Problem möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens umgeht, wenn die Wissenschaft weiterhin ihr Vertrauen in Anspruch nehmen will."
Vgl. http://www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/verfahrensgrundsaetze.html (Grundsätze) und [http:// http://www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/ombudspersonen_uni.html] (Liste der Ombudsmänner) Benjamin Kozlowski 16:53, 11. Jul. 2012 (UTC)
Prof. Lewerentz ist nicht Ombudsmann der DFG, auf dessen Aufgaben sich der erste der obigen Links bezieht, sondern Vertrauensperson an der BTU.Seine Aufgabe ist es, Ansprechpartner und Berater für Betroffene in möglichen Fällen von Mißachtung guter wissenschaftlicher Praxis zu sein und ggf. die Untersuchungskommission einzuschalten.
141.43.23.141 11:33, 13. Jul. 2012 (UTC)Claus Lewerentz, 2012-07-12
Herr Lewerentz, ich nehme an Sie sind Professor Claus Lewerentz, um den es oben ging? Ich freue mich, dass Sie hier mitlesen! Wer ist denn der richtige Ansprechpartner? Prof. Löwer der Universität Bonn als Sprecher des "Ombudsmans der Wissenschaft"?
Vanboven 14:58, 12. Jul. 2012 (UTC)
Prof. Löwer hat als externer Gutachter in der Untersuchungskommission mitgearbeitet und ein Gutachten verfasst. Dieses Gutachten ist in den Abschlussbericht der Kommission eingegangen und in vollem Umfang berücksichtigt. Wir arbeiten innerhalb der BTU an der Klärung der Frage, in welcher Form wir den Bericht der Kommission und das Gutachten veröffentlichen können.
141.43.23.141 11:33, 13. Jul. 2012 (UTC)Claus Lewerentz 2012-07-13, 13:28
Das begrüße ich sehr Hindemith 11:47, 13. Jul. 2012 (UTC)
Dito. Vielen Dank für die Auskünfte hier. Benjamin Kozlowski 12:36, 13. Jul. 2012 (UTC)
Auch von mir als Nur-Mitleser vielen Dank, dass Sie sich hier beteiligen. (Danke auch an alle anderen, die hier zum angenehm sachlichen Diskussionsklima beitragen.) -- erbSenzahl 16:30, 13. Jul. 2012 (UTC)
mir kommen spontan drei Fragen:
  • Die Grundanfrage: "wie soll mit Plagiaten in allen Arbeiten umgegangen werden" ist nicht geklärt mit der Stellungnahme. Es ist also eine Frage der Zeit, wann ein Absolvent gegen die Uni klagt, weil er ja unter der magischen 44% Linie liegt.
  • Der Verweis auf den Datenschutz läd ja dazu ein, dass das Gutachten anonymisiert und dann freigegben wird. Es geht hier nicht um Personen, sondern um die Wissenschaft.
  • Der Verweis "Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden." ist ein Armutszeugnis. Er enthält die Überzeugung, dass mindestens einer der Autoren nicht zustimmt. Die Frage ist aber noch offen.
Nordlichtchen 17:15, 11. Jul. 2012 (UTC)
Eine Randnotiz: "Offener Brief des Präsidenten der BTU Cottbus an Frau Ministerin Kunst", 10.07.2012: http://www.niederlausitz-aktuell.de/artikel_3_22266.php 195.46.44.53 20:32, 11. Jul. 2012 (UTC)
"Widerstand gegen Freispruch - Plagiatsstreit an der BTU um Vattenfall-Chef" (http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/663296/) 195.46.44.53 21:28, 11. Jul. 2012 (UTC)

Brief eines ehemaligen Infratest-Mitarbeiters[]

Ich dokumentiere hier (mit Erlaubnis des Autors) der Brief eines ehemaligen Infratest-Mitarbeiters an den Präsidenten der BTU Cottbus. Auch wenn er mir erlaubt hat, seinen Namen zu erwähnen, habe ich erst mal den Brief anonym gepostet. Er kann gerne seinen Namen ergänzen, wenn er will, es trägt zur Sache nichts bei. WiseWoman 09:16, 12. Jul. 2012 (UTC)

9. Juli 2012

Plagiatsverdacht Detlef Dähnert

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. Walther Ch. Zimmerli,
die Presseberichterstattung (Neues Deutschland vom 14. Juni 2012) hat mich auf den Plagiatsverdacht gegen Herrn Prof. Dr. Detlef Dähnert aufmerksam gemacht. Völlig überrascht hat mich, dass Ihre Universität zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich um kein Plagiat handeln soll.


Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass ich einen Teil der Arbeit durchgeführt habe, die Herr Dähnert in seiner Doktorarbeit als eigene Leistung darstellt. Ich war von 1993 bis 2005 als lnterviewer für die Firma infratest tätig und dabei an zahlreichen Befragungen in der Region beteiligt. Als einer von mehreren Interviewern habe ich dabei auch Befragungen in Haidemühl durchgeführt. Wir befragten die Einwohner nach ihren aktuellen Verhältnissen und nach den Wünschen für die zukünftigen Wohnverhältnisse.

Die Ergebnisse dieser durch ein beauftragtes externes Unternehmen durchgeführte Befragung hat ganz offensichtlich als Bestandsaufnahme zum Ort Haidemühl Eingang in die Doktorarbeit von Herrn Dähnert gefunden. Eine Erwähnung des damit betrauten Unternehmens fehlt jedoch.

Ich kann mich überdies auch nicht erinnern, dass ein Vertreter des Unternehmens LAUBAG an der Einweisung der Interviewer teilgenommen hätte, Es liegt deshalb die Vermutung nahe, dass auch der Fragebogen durch lnfratest und nicht durch Herrn Dähnert entwickelt und ausgewertet wurde.

Sehr geehrter Herr Zimmerli, bitte informieren Sie mich, in welcher Form die Kommission der BTU diesen Aspekt der Plagiatsvorwürfe überprüft hat. Sollte dies bisher nicht ausreichend geschehen sein, fordere ich Sie auf, die Prüfung der Arbeit von Herrn Dähnert erneut aufzunehmen.

Ich erlaube mir diesen Brief in Kopie an Herrn Prof. Claus Lewerenz, Vertrauensperson. gemäß der
Richtlinie zur Sicherung guter fachlicher Praxis an der BTU und der Internetplattform de.vroniplag.wikia.com zur Verfügung zu stellen.

mit freundlichen Grüßen,

Verbatim auch in/auf: http://www.niederlausitz-aktuell.de/artikel_3_22316.php195.46.44.53 20:52, 12. Jul. 2012 (UTC)

Veranstaltung in Cottbus[]

Es gibt ein Mitschnitt und die Folien des Vortrags vom 12. Juli 2012 in Cottbus am Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen (wo der Doktorvater von Dähnert bis zu seiner Emeritierung lehrte).

Von der letzte Folie: Die Gutachter folgen das Prinzip der Religion: Credo non quod, sed quia absurdum
[“Ich glaube nicht an die hinterfragbaren Gründe, sondern an das Sinnlose.", religiöses Credo des Frühchristentums nach Augustinus oder Tertullian, zitiert nach Max Weber]. Aber eigentlich gilt das Prinzip der Wissenschaft: Sapere Aude! ["Die Maxime, jederzeit selbst zu denken, ist die Aufklärung.“, Immanuel Kant über die Frage: Was ist Aufklärung?].

WiseWoman 19:34, 12. Jul. 2012 (UTC)

Hier wird auch deutlich, dass der Boden einer sachlichen Auseinandersetzung verlassen wird. Auf Folie 20 wird explizit behauptet, die Untersuchungskommission würde von Vattenfall finanzielle Zuwendungen bekommen. Das ist eine haltlose Unterstellung, um nicht zu sagen eine dreiste Lüge!
Worum geht es Conrad Kunze eigentlich?
141.43.23.141 11:33, 13. Jul. 2012 (UTC)Claus Lewerentz 13:31, 13. Jul. 2012
Ich kann Ihren Einwand sehr gut nachvollziehen. Allerdings würde ich meinen, dass das möglicherweise ein Fehler beim Erstellen der Folien war, bzw. eine Nachlässigkeit. Es gibt einen dicken Strich unten in der Tabelle auf Folie 20 der Präsentation: Folien. Meine Vermutung ist, dass der Verfasser unter diesem dicken Strich nur noch "btu" im Kopf hatte. Die letzte Zeile in der Tabelle hätte meines Erachtens auch entfallen können, ohne dass die Präsentation an Aussagekraft verloren hätte. Ob sie Hr. Kunze in der Form wichtig ist, wird sich daran zeigen, ob er die Zeile korrigiert. Martin Klicken 11:41, 13. Jul. 2012 (UTC)
Im Audio-Mitschnitt korrigiert Herr Kunze diesen Lapsus, wenn ich mich richtig erinnere. Allerdings wäre mir als Leser auch so klar gewesen, dass nicht die Untersuchungskommission selbst gemeint ist, sondern die BTU. Worum es Herrn Kunze geht finde ich eigentlich offensichtlich: gute Wissenschaft! Ihnen doch auch? --Hindemith 11:44, 13. Jul. 2012 (UTC)
In der Tat, Herr Kunze korrigiert sich im gesprochenen Text selbst. Um Ihre Frage zu beantworten: Ich glaube, Herr Kunze ist einfach nur persönlich enttäuscht vom offensichtlichen Versuch des Vertuschens eines glasklaren Plagiatfalls durch die BTU und versucht, dies zu verhindern. Oder worum glauben Sie geht es Herrn Kunze?
Vanboven 12:47, 13. Jul. 2012 (UTC)
Im Vortrag sagt er, daß die BTU(!) sehr hohe Drittmittelzahlungen von Vattenfall erhält. Daß es auf der Folie in der Spalte BTU-Kommission steht, halte ich nicht für die Unterstellung, daß die Kommission Geld erhalten hätte, sondern einen polemischen Ausfall in die Richtung, daß die Entscheidung ob Plagiat oder nicht (und damit die Arbeit der Kommission) von diesen Zahlungen beeinflußt sein könnte. Diesen Vorwurf, finde ich zumindest, muß sich die BTU und die Kommission bei einer solchen Entscheidung und 'Beweislage' gefallen lassen. Zumal wenn sie sich konsequent weigert, die für viele nicht nachzuvollziehende Entscheidung transparent darzulegen (was sich anscheinend gerade ändert! s.o.). Kunze sagt im Vortrag, daß die Uni dazu Stellung beziehen muß, will sie diesen Vorwurf aus dem Weg räumen. Dieser Vorwurf komme im übrigen auch nicht von ihm, sondern werde in den Medien formuliert. Es scheint ihm also nicht darum zu gehen, irgendwelche Forderungen in den Raum zu werfen, sondern benennt den Vorwurf, der schon längst im Raum stehe und fordert seine Uni auf, in der seiner Meinung nach richtigen, d.i. transparenten Weise damit umzugehen.
Man kann die Folie, nimmt man die nächste Spalte hinzu, in der steht, daß Vroniplag nicht durch Vattenfall finanziert werde, im Übrigen auch als Polemik dagegen lesen, daß Plattformen wie dieser immer wieder Parteilichkeit, oft einfach um vom eigenen Fall abzulenken, vorgeworfen wird. Benjamin Kozlowski 13:08, 13. Jul. 2012 (UTC)
Nicht nur im Vortrag, auch in den Folien wurde das jetzt umgehend von Hr. Kunze klargestellt. In einer zusätzlichen Anmerkung wird darauf hingewiesen, dass selbstverständlich die BTU und nicht die Kommission gemeint war. Übrigens erfolgte die Änderung nicht heimlich und ersetzend, sondern inkrementell und mit Datumsangabe.
Ich habe den Eindruck, dass diese Folien sehr genau durchgesehen wurden, um diese Stelle auf Folie 20 finden und prompt beanstanden zu können, was auch legitim ist. Immerhin kann solch ein Fehler zu Missverständnissen führen. Ich wünsche mir, da das geklärt ist, nun sehr, dass die vorangegangenen 19 Folien ebenso genau beachtet werden und unmittelbar, mit aller Sorgfalt aber auch der Sache geschuldeten Klarheit und Deutlichtkeit die auf diesen Folien erkennbaren Missstände angesprochen werden. Die von der BTU-Kommission bis jetzt offengelassenen Fragen stehen weiterhin in krassem Missverhältnis zu ihrer Aufgabe und dem vorausgesetzten Selbstverständnis, zur Klärung wichtiger Fragen beizutragen, zum Erhalt wissenschaftlicher Werte und nicht beide Male zum Gegenteil. Die Frage, worum es der Kommission geht, mithin den Mitgliedern derselben, drängt sich in diesem Zusammenhang geradezu auf.
Hr. Kunze war das schnelle Korrigieren einer missverständlichen Zeile auf Folie 20 offensichtlich ein Anliegen. An der Reaktion der Kommission auf offensichtliche und nachgewiesene, schwerste Fehler in ihrem Ergebnis (und somit wohl den zugrundeliegenden Gutachten) wird sich nun ablesen lassen, um was es ihr geht. Martin Klicken 17:56, 13. Jul. 2012 (UTC)
Sehr richtig. Mit der Veröffentlichung des Briefes des Infratest-Mitarbeiters (und unter der Voraussetzung, dass sowohl Mitarbeiter als auch Brief authentisch sind) ist der Nachweis des vorsätzlichen Plagiierens, eventuell sogar des Eingehungsbetrugs erbracht. Die Kommission kann sich nun nicht mehr unter Berufung auf die eigene Satzung herauswinden, da diese für den Fall des Vorsatzes ganz eindeutig vorschreibt, wie zu verfahren ist. HgR 21:00, 13. Jul. 2012 (UTC)
Sind die Mitglieder der Komission eigentlich namentlich bekannt, sodass man nachschauen kann, was die so an Drittmitteln in letzter Zeit eingeworben haben? 50.137.76.125 17:35, 14. Jul. 2012 (UTC)
Hallo Herr Lewerentz,
vielen Dank, dass auch Sie sich in die Diskussion sinnvoll einbringen wollen.
Ich unterstelle mal, dass Sie sich mit den Vorwürfen und dem Vortrag Ihres Kollegen, Herrn kunze, auseinander gesetzt haben.
Der Audioaufnahme der Veranstaltung ist zu entnehmen, dass Herr Kunze mehrfach seine Kollegen eingeladen hat, sich in seinem Büro selbst ein Bild von der beanstandeten Arbeit zu machen. Haben sie das Angebot angenommen?Nordlichtchen 22:55, 13. Jul. 2012 (UTC)
Ich denke auch, dass sich dieser verunglückte Zelleneintrag in der Tabelle auf Seite 20 der Folien von Herrn Kunze (der inzwischen ja auch transparent korrigiert wurde) nicht gerade als Aufhänger für eine Verschwörungstheorie eignet ("Worum geht es Conrad Kunze eigentlich?"). Da Sie selbst Sachlichkeit anmahnen, bleiben wir doch bei den Fakten, und die betreffen allein die Textübereinstimmungen. Eine mögliche Veröffentlichung der Gründe für die Entscheidung der BTU Cottbus zu diesem Fall haben Sie ja bereits in Aussicht gestellt. Persönlich bin ich besonders auf das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Löwer gespannt. Dr. Simplicius 23:57, 13. Jul. 2012 (UTC)
Handelt es sich bei diesem Herrn Prof. Dr. Löwer von der Universität Bonn eigentlich um denselben Prof. Dr. Löwer, der 1991 an der Entlastung von Prof. Mathiopoulos beteiligt war? 50.137.76.125 17:54, 14. Jul. 2012 (UTC)
Nach allem was ich hier lese, muss selbst ich sagen, man veröffentlichte bitte ausnahmsweise das Gutachten! Denn da tun sich ja offenbar Abgründe auf. HgR 14:37, 16. Jul. 2012 (UTC)
Auf jeden Fall handelt es sich um den humansten Ombudsman der Welt in diesen Angelegenheiten! Er geht nicht nach der Täuschungsabsicht, die eigentlich eines Doktortitels vollkommen unwürdig ist, nein, er geht nach dem Inhalt: http://www.welt.de/politik/deutschland/article12566151/Es-gibt-keine-durchgaengigen-Versehen.html . Hauptsache, der Delinquent hat noch was eigenes beigetragen. Ich finde seine Einstellung ja wirklich extrem nett, aber nicht, dass sie der Sache im Ganzen gerecht wird.. Für 99,99 % der Wisssenschaftler ist ein Plagiat ein NoGo und 100%, also alle, wissen es von Anfang an, dass es überhaupt nicht in die Tüte kommt zu plagieren. Wer dann doch plagiiert ist ein Betrüger, dass ist das Problem und nicht, dass er noch eigenständige Beiträge irgendwo geliefert hat. Es wäre eine Schande, wenn man Betrügern das anrechnet, aber Doktoranden, die gute Ideen hatten aber durch ihre eigene aufwändige Formulierungen es nicht schafften, ihr Werk fertigzustellen, die stehen dann blöd da ohne Titel, weil für sie Plagiieren nie in Frage kam, obwohl sie damit innerhalb von Sekunden ihre Arbeit hätten füllen und somit ohne Probleme abgeben können. Also wenn man den weichesten Gutachter aus ganz Deutschland ins Gremium holt, dann braucht man sich nicht wundern, wenn der Rest der Wissenschaft ganz anderer Meinung ist und genau das Gegenteil entschieden hätte. Fragt sich nur, wieso die BTU-Angehörigen im Gremium ebenso weich entschieden haben.
PlagiatorWatch 10:54, 20. Jul. 2012 (UTC)
@50.xxx/PlagiatorWatch: Bei Löwers Befürwortung einer Verjährungsfrist könnte übrigens auch schon der Fall MM eine Rolle gespielt haben, wie dieses Interview zeigt, in dem er vor einem Jahr u.a. über die "salvierende Wirkung der Zeit" sinnierte.
@HgR: Das mit den Abgründen sieht der BTU-Präsident anscheinend anders, zumindest sieht er "keinen weiteren Klärungsbedarf". (Mit der Frage der Veröffentlichung von Gutachten hat sich Löwer übrigens selbst auch schon mal beschäftigt, wenn auch in einem anderen Zusammenhang: [1]).
Das Freispruchmuster "Mängel - aber nicht abgeschrieben!" scheint irgendwie im Trend zu liegen, s.a. aktuell [2] ... -- 213.102.92.81 15:31, 20. Jul. 2012 (UTC)