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<p style="margin-left: 40px">Die Wehrdisziplinarordnung der BW betrifft Soldaten. Wäre mir neu das Brinkmann einer ist. Vermutlich ist er Angestellter des Bundes. Für Bundesbeamte wäre das Bundesdisziplinargesetz relevant, sofern denn ein Dienstvergehen in Frage käme. [[Spezial:Beiträge/88.77.213.210|88.77.213.210]] 08:29, 27. Jul. 2011 (UTC)</p>
 
<p style="margin-left: 40px">Die Wehrdisziplinarordnung der BW betrifft Soldaten. Wäre mir neu das Brinkmann einer ist. Vermutlich ist er Angestellter des Bundes. Für Bundesbeamte wäre das Bundesdisziplinargesetz relevant, sofern denn ein Dienstvergehen in Frage käme. [[Spezial:Beiträge/88.77.213.210|88.77.213.210]] 08:29, 27. Jul. 2011 (UTC)</p>
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<p style="margin-left: 40px">Ich denke, dass das Verhalten von Ub einem ganz anderen Grund entspringt. Wie ich bereits einmal gezeigt habe, verlangt die Promotionsordnung der Uni HH eine eidesstattliche Versicherung bei Einreichung, nicht nur eine Ehrenerklärung.</p>
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<p style="margin-left: 40px">Wenn Herr Brinkmann nun feststellt, es habe nie die Promotionsvoraussetzung vorgelegen, aber es sei mangels Verfügbarkeit seiner Originaldissertation auch nicht rechtsverbindlich feststellbar, dass die von ihm verfasste Arbeit in irgendeiner Form die Standards und die abgegebene Erklärung nicht erfüllt hätte, dann sagt er damit gleichzeitig: "Leider verloren, Herr Staatsanwalt. Denn ohne letzte Version der Arbeit als Beweismittel auch keine Feststellung der Abgabe eine falschen eidesstattlichen Versicherung" - und ist juristisch möglicherweise aus dem Schneider. Und damit, zumindest in dieser Hinsicht, auch dienstrechtlich. Er gibt der Uni Recht beim Entzug des Doktorgrades, ist selber aber daran völlig unschuldig.</p>
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<p style="margin-left: 40px">Gar nicht so blöde und in der Art und Weise des Verhaltens in der Öffentlichkeit ebenfalls geschickt. Mit anderen Worten: Der ist gefährlich, denn er weiß offensichtlich genau, was er tut - oder seine Berater wissen es, und dann ist er besser beraten als die ganzen anderen Fuzzies bisher, die sich nur lächerlich gemacht haben. Das ist das Zeug, aus dem Amigos gemacht sind. [Dass er als Linker eher integer wäre als seine Vorreiter, wäre mir eigentlich nicht in den Sinn gekommen. People are people, wie eine große Philosophengruppe einst sang. Nur feststellen, schlimmstenfalls wundern, niemals dauerhaft aufregen.] [[Benutzer:Eridanos|Eridanos]] 09:47, 27. Jul. 2011 (UTC)</p>

Version vom 27. Juli 2011, 09:47 Uhr

Forum: Übersicht > Kaum zu glauben
Im Forum ist kein Raum für persönliche Angriffe: VP:KPA. Alle Beiträge im Forum sind Meinungsäußerungen der jeweils Beitragenden und deshalb zu signieren (vier Tilden an das Ende des Beitrags setzen: ~~~~). Weitere Tipps zum Forum finden sich unter VP:Forum, Hinweise zur Moderation unter VP:Moderation.

Soeben bin ich über diesen Artikel in der Sueddeutschen gestolpert:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/uni-hamburg-entzieht-doktorgrad-trotz-mangel-an-beweisen-1.1124209

Es wird wohlweislich kein Name genannt, aber es kann sich nur um Uwe Brinkmann handeln. Er ist wohl dabei, die Aberkennung seines Doktortitels durch die Uni Hamburg anzufechten, weil das einzig existierende Exemplar seiner Dissertation auf dem Weg von den USA nach Hamburg verschwunden ist. Die Uni Hamburg hat ihm den Titel entzogen, obwohl kein Originalexemplar seiner Diss vorlag.

Neue SPD-Variante oder unglaubliche Schlamperei? Was hier erstmals an vermutlichen Ausreden gebraucht wird, lässt mich die Augen aufreissen. Die Vorgänge an der Hamburger Uni sind aber nicht minder dubios: Seit wann schickt man einem Plagiatsverdächtigen das einzige Originalexemplar noch ins Ausland zu, das dort wohl ankommt, aber nicht wieder zurück? Mir fehlen schlicht die Worte.......84.180.106.148 17:17, 25. Jul. 2011 (UTC)


Ohne Belegexemplare kein Doktor "Titel". Einige Belegexemplare werden schon "irgendwo" vorhanden sein. Im Zweifelsfall in München oder Leipzig und an der Uni, wo die Pflichtexemplare abzuliefern sind. Oder wurden sämtliche Pflichtexemplare verbummelt? o-o-ohhh.

Was ist ein "Originalexemplar" einer Dissertation ? Handschriftlich, handverlesen, handsigniert, ein Unikat wie die Mona Lisa ?

Die USA sind auch gar nicht so weit weg. Ein Freund könnte die Hamburger Festplatte kopieren und eine Kopie in die USA schicken. Per mail. Oder eine Festplatten-Kopie des Originals als hardware per ups. Kostenpunkt um die 60 Euro. Ankunft in den USA spätestens übermorgen.


92.205.46.36 18:24, 25. Jul. 2011 (UTC)


Es ist das Prüfexemplar mit handschriftlichen Bemerkungen der Gutachter, das ihm mitgegeben wurde und nun verschwunden ist. Das Zweitexemplar hatte die Uni unmittelbar nach dem Rigorosum vernichtet, um das Archiv nicht zu belasten......Googlefix 18:51, 25. Jul. 2011 (UTC)


Brinkmann und Koch-Mehrin fechten beide Entscheidungen an, die vernünftigerweise gar nicht anders lauten konnten. Aber mit Unterschieden: Koch-Mehrin besteht darauf, dass ihre Diss grottenschlecht ist, aber sie will den "Dr." behalten. Brinkmann dagegen ist der Meinung, seine Diss sei gut, aber er will den "Dr." nicht behalten. Seine Argumentation: Keine Pflichtexemplare, kein "Dr."! Das hat mit der Diss inhaltlich gar nichts zu tun! Und was nicht da ist, dann kann er auch nicht entzogen werden! Meiner Meinung nach sind das beides große Kinder, die nicht gelernt haben, anständig zu verlieren. Wenigstens kostet Herr Brinkmann den Steuerzahler kein Geld. HgR 19:56, 25. Jul. 2011 (UTC)

Preisfrage: Warum gibt Herr Brinkmann den Doktortitel zurück, wenn alles in Ordnung sein soll? Wozu diese irrwitzige Argumentationskette? Das ist doch völlig gaga!

Das wirft doch ein wirklich schlechtes Licht auf die Uni Hamburg, wenn sie nicht einmal ein einziges "Pflichtexemplar" aufbewahrt, weil ihr Archiv geschont werden muss. Wieso vernichtet sie das eine Exemplar? Gibt es denn keine Aufbewahrungspflicht für wissenschaftliche Arbeiten? Immerhin ist die Arbeit erst letztes Jahr abgegeben worden - ich verstehe die Vorgänge beim besten Willen nicht. Googlefix 20:25, 25. Jul. 2011 (UTC)

Mir will partout nicht einleuchten, warum sich in der irrtümlicherweise zur Veröffentlichung eingereichten "Arbeitsversion" von 2005 diverse Quellen aus 2008/2009 bis 2010 nachweisen lassen (http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ub/Quellen). Sei's drum.Ceterum censeo 20:33, 25. Jul. 2011 (UTC)

...........................

Schon sehr interessant, wie locker die Universität Hamburg das Thema Promotionen angeht. Da sich dann ja jeder mit nem Anwalt die ganze Prüfungsakte zur Ansicht schicken lassen und dann ist die Diss weg... 85.176.177.255 20:39, 25. Jul. 2011 (UTC)

____

Was ich nicht so recht begreife: Wieso Mangel an Beweisen? Es ist doch unsinnig, zu glauben, dass die uns vorliegende Online-Fassung sich im Hauptteil maßgeblich von der Original-Dissertation unterscheidet. Und da ist eben vieles überhaupt nicht als Zitat gekennzeichnet, was eines ist. Die Zeitpunkte, zu denen die Entlehnungen verfasst wurden, lassen zudem darauf schließen, dass die Online-Fassung gar nicht so lange vor Einreichung der Arbeit entstanden sein kann.

Oder will da jemand behaupten, er habe diese "Zitate" erstmal so in den Fließtext hineingepackt, um danach durch die ganze Arbeit zu gehen, und sie alle sauber einzuarbeiten und zu belegen? Und dann eine völlig neue Literaturliste aufzubauen? Wer würde das machen, alles ein zweites Mal suchen und dann erst die Arbeit in Form bringen?

Selbst wenn dem vorgeblich so wäre, wäre dazu eine komplette Liste aller Entlehnungen mit Seiten- und Zeilenzahl in der Dissertation sowie dito in allen Quellen notwendig gewesen, denn beispielsweise alles in der Kategorie "Verschleierung" ist ja eben nicht im Text als Zitat gekennzeichnet.

Man müsste außerdem dort, wo man die Originale umgearbeitet hat, überall nachträglich Kastenklammern einfügen. Das ist zweifellos erheblich mehr Arbeit, als genau das sofort beim Schreiben der jeweiligen Passagen zu machen und methodisch wegen der Fehlergefahr absoluter Unfug.

(Dazu kommt, dass einem ein Prüfer eine Arbeit normalerweise um die Ohren haut, wenn die vor Kastenklammern nur so strotzt, weil das

a) grottig zu lesen ist, denn die Klammern stören;

b) bei der Menge an umgearbeiteten Entlehnungen, die hier vorliegt, sofort kenntlich macht, wie wenig man selbst beigetragen hat (man bedenke: Wir haben die Suche ja abgebrochen, weil Herr Brinkmann die Promotionsurkunde bereits zurückgegeben hatte; keiner weiß, wie viel uns entgangen ist). Aber das ist eine andere Sache)

Mein Versuch, die Arbeit erneut herunterzuladen ist übrigens soeben gescheitert, der Link ist "404", sprich nicht mehr erreichbar. Da hat jemand dafür gesorgt, dass keine neuen Exemplare mehr öffentlich in Umlauf kommen. Eridanos 20:05, 26. Jul. 2011 (UTC)



Schönen Dank an die Süddeutsche! Da hat Jemand aufgepasst. Man diese Strategen nicht verhindern, solange man sie nicht kennt. Aber man kann sie öffentlich machen, damit Jeder nachlesen kann, mit welchen Methoden da getrickst wird. Ich hoffe, wir hören noch mehr von dieser Angelegenheit. Googlefix 20:20, 26. Jul. 2011 (UTC)

Du empörst Dich sehr zu recht, Eridanos. Wir hätten nicht stoppen sollen. Was waren wir erleichtert, als wir hörten, der Mann schickt seine Urkunde zurück. Ich für meinen Teil dachte, der ist rot, der könnte integer sein. Was für ein Fehler. Wenn wir die Arbeit wieder aufnehmen, wärest Du wieder dabei? HgR 20:38, 26. Jul. 2011 (UTC)


http://www2.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2011/4945/pdf/UweBrinkmannHarmonisierungRuestungsmarkt.pdf 195.46.44.53 20:52, 26. Jul. 2011 (UTC)


You made my day! Ja, wir haben die Situation von Anfang an falsch eingeschätzt. Der Mann ist ja Dozent an der Führungsakademie der Bundeswehr, also selbst Hochschullehrer. D.h. er muss sich dann nochmal an seiner eigenen Uni einer vor Prüfungskommission verantworten. Die tritt allerdings nur zusammen, wenn ein schwerwiegender Verdacht besteht, und urteilt nach der Schwere des wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Ein Vergehen, das zum Entzug eines Doktortitels führt, ist gravierend, und die dienstrechtlichen Konsequenzen ebenfalls, bis hin zu fristlosen Kündigung. Lässt sich der Schweregrad nicht hinreichend belegen, weil die Unterlagen der Originaldissertation fehlen, kommt er u.U. mit einer Rüge davon.

Die Rückgabe der Diss war von Anfang ein geschickter Schachzug, um dienstrechtliche Konsequenzen zu umgehen. So, und jetzt suche ich mal die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis von der Bundeswehr-Uni. Wenn ich weiss, was er verhindern will, wird mir die Sache klarer. Ich reserviere ihm schon mal einen Sonderplatz in meinem Wiki. Googlefix 21:41, 26. Jul. 2011 (UTC)

__________________________________

Ein Dozent ist normalerweise kein Hochschullehrer, sondern ein schnöder Mittelbauer.

Dietrich Rabe Drabe 22:19, 26. Jul. 2011 (UTC)

Hab mich gerade durch den Server der Füak gewühlt und nix, absolut nix gefunden. Ich vermute mal, dass die Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr massgeblich ist, die über Dienstvergehen entscheidet. In diesem Bereich kenne ich mich nun gar nicht aus, kann also nur sagen, dass auch hier der Schweregrad des Dienstvergehens massgeblich ist für die Art der Sanktion. Das ist bestimmt nicht lecker und wohl der eigentliche Grund für die schnelle Rückgabe des Titels und die Weigerung, eine förmliche Aberkennung zu akzeptieren. Das hat wohl mit "besonderer linker Moral" nicht die Bohne zu tun, eher im Gegenteil. Jetzt steht die Bundeswehr als Arbeitgeber im Blickfeld mit der Frage, wie sie mit derartigem Fehlverhalten umgeht. 84.142.176.176 23:12, 26. Jul. 2011 (UTC)

Die Wehrdisziplinarordnung der BW betrifft Soldaten. Wäre mir neu das Brinkmann einer ist. Vermutlich ist er Angestellter des Bundes. Für Bundesbeamte wäre das Bundesdisziplinargesetz relevant, sofern denn ein Dienstvergehen in Frage käme. 88.77.213.210 08:29, 27. Jul. 2011 (UTC)


Ich denke, dass das Verhalten von Ub einem ganz anderen Grund entspringt. Wie ich bereits einmal gezeigt habe, verlangt die Promotionsordnung der Uni HH eine eidesstattliche Versicherung bei Einreichung, nicht nur eine Ehrenerklärung.

Wenn Herr Brinkmann nun feststellt, es habe nie die Promotionsvoraussetzung vorgelegen, aber es sei mangels Verfügbarkeit seiner Originaldissertation auch nicht rechtsverbindlich feststellbar, dass die von ihm verfasste Arbeit in irgendeiner Form die Standards und die abgegebene Erklärung nicht erfüllt hätte, dann sagt er damit gleichzeitig: "Leider verloren, Herr Staatsanwalt. Denn ohne letzte Version der Arbeit als Beweismittel auch keine Feststellung der Abgabe eine falschen eidesstattlichen Versicherung" - und ist juristisch möglicherweise aus dem Schneider. Und damit, zumindest in dieser Hinsicht, auch dienstrechtlich. Er gibt der Uni Recht beim Entzug des Doktorgrades, ist selber aber daran völlig unschuldig.

Gar nicht so blöde und in der Art und Weise des Verhaltens in der Öffentlichkeit ebenfalls geschickt. Mit anderen Worten: Der ist gefährlich, denn er weiß offensichtlich genau, was er tut - oder seine Berater wissen es, und dann ist er besser beraten als die ganzen anderen Fuzzies bisher, die sich nur lächerlich gemacht haben. Das ist das Zeug, aus dem Amigos gemacht sind. [Dass er als Linker eher integer wäre als seine Vorreiter, wäre mir eigentlich nicht in den Sinn gekommen. People are people, wie eine große Philosophengruppe einst sang. Nur feststellen, schlimmstenfalls wundern, niemals dauerhaft aufregen.] Eridanos 09:47, 27. Jul. 2011 (UTC)