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Forum: Übersicht > Grundsatzproblem Verschleierung: wie zitiere ich richtig?
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Die Kategorie Verschleierung bleibt mir leider schleierhaft, beinhaltet m.E. aber gerade den schwierigen Paradefall, der in jeder Dissertation die größten Probleme aufwerfen dürfte. Ich wage sogar zu behaupten, dass hier annähernd jede vorgelegte Dissertation korrekturbedürftig wäre.

Beispielhaft möchte ich mich hier auf das (leicht abgewandelte)

Bds/Fragment 036 20 beziehen:


Diss-Text:

Gelingt es diesen Anspruchsgruppen, ökologisch begründete Forderungen zum Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung zu erheben, so kann die Wirkung des öffentlichen Drucks auf die betroffene Unternehmung zu einer äußerst "harten" und machtvollen Instanz werden. Daher muss die Unternehmung in eine permanente Auseinandersetzung mit ihren Anspruchsgruppen treten und die an sie herangetragenen Ansprüche oder Einflussmöglichkeiten in ihrer Zielsetzung und ihrem Verhalten berücksichtigen. Allein die zunehmende Konfrontation der Unternehmen mit ökologischen Ansprüchen und Erwartungen durch die Gesellschaft macht deutlich, dass Unternehmen ihren gesellschaftlichen Beitrag nicht nur in Form ihrer Wertsteigerung leisten müssen, sondern auch in Form einer vermehrten Übernahme von ökologischer Verantwortung (Endlweber 2002, S.58)

______________________________________________________


Original aus Endlweber 2002:

[Z. 2-6]

Gelingt es den Anspruchsgruppen, ethisch begründete Forderungen zum Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung zu erheben, so kann die Wirkung des öffentlichen Drucks auf die betroffene Unternehmung zu einer äußerst "harten" und machtvollen Instanz werden [...].[FN 98]

[Z. 14-16]

[...] muss die Unternehmung in eine permanente Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt und insbesondere mit ihren Stakeholdern treten und die an sie herangetragenen Ansprüche in ihrem Verhalten berücksichtigen [...]

[Z. 24-28]

Durch die zunehmende Konfrontation mit ökologischen [...] Ansprüchen und Erwartungen durch die Gesellschaft wird deutlich, dass Unternehmen ihren gesellschaftlichen Beitrag nicht nur in Form ihrer Wertsteigerung leisten müssen, sondern auch in Form vermehrter Übernahme von [...] ökologischer Verantwortung.

[FN 98] vgl. Dyllick, T.


___________________________________________

Fraglos sind hier nicht unerhebliche Teile des zitierten Textes übernommen worden, allerdings eingebettet in eigene Formulierungen und Ergänzungen. Ein wörtliches Zitat liegt jedoch unzweifelhaft nicht vor, so dass sich das Setzen von Anführungszeichen wohl insoweit verbietet.

Deshalb meine Fragen:

1. Muss nicht eine Fußnote am Ende der Passage insgesamt ausreichen, um das Zitat hinreichend auszuweisen? Der interessierte Leser wird schließlich mit Hilfe der Fußnote den Umfang des Zitats unzweifelhaft erkennen.

2. Wenn eine Fn. am Ende der Passage nicht ausreicht, welche Fußnoten müssten dann im Einzelnen aufgeführt werden, um den hehren Vorgaben der Wissenschaft zu genügen?


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Zur Bedeutung der Fußnote mit und ohne „vgl.“

Den Fußnoten eines Textes wohnt bzgl. der korrekten wissenschaftlichen Technik des Zitierens nicht nur eine Nachweisfunktion, sondern zugleich dem Grunde nach auch eine Information über ein wörtliches oder lediglich sinngemäßes Zitat inne (Kennzeichnungsfunktion).

Soweit ein fremder Gedanke lediglich indirekt, d. h. sinngemäß, wiedergegeben wird, soll angeblich diese Fußnote mit einem „vgl.“ eingeleitet werden (Beispiel: Vgl. Mustermann, Vom Wesen der Fußnote, S. 45). Dieser Befund kann via Internet zahlreichen professoralen Empfehlungen zum Verfassen wissenschaftlicher Abhandlungen entnommen werden.

Hierzu ist zu konstatieren:

Soweit eine Fußnote ohne „vgl.“ begonnen wird (Beispiel: Mustermann, Vom Wesen der Fußnote, S. 45), belegt diese ein direktes, d. h. wörtliches, Zitat. Sie belegt, dass der so gekennzeichnete Satz aus der Feder einer anderen Autorin bzw. eines anderen Autors stammt. Allerdings kann so lediglich der Satz oder Satzteil einwandfrei gekennzeichnet werden, auf den sich die Fußnote bezieht, und nicht – wie ein FDP-Europaabgeordneter behauptet – etwa Textpassagen oder gar ganze Seiten. Dann sind An- und Abführungszeichen, eine andere Schriftart oder ein eingedrückter und anderszeiliger Textabschnitt erforderlich.

Weiterhin ist festzustellen, dass das „vgl.“ in den allermeisten Fällen unzutreffend gebraucht wird. Denn es bedarf deshalb eines Vergleiches, sofern die zitierte Autorin bzw. der zitierte Autor inhaltlich etwas anderes aussagt. Dieser (inhaltlich) andere Gedanke soll nämlich nur vergleichend für die eigene Argumentation herangezogen werden. Sofern derselbe bzw. der gleiche Gedanke (in anderen Worten!) lediglich sinngemäß wiedergegeben werden soll, ist eine Vgl.-Fußnote wissenschaftlich unzutreffend.

Vielmehr muss diese Fußnote dann mit einem „Siehe“ begonnen werden. Sofern dieselbe bzw. die gleiche fremde gedankliche Argumentation – mit eignen Worten – wiedergegeben und nicht mit einem „siehe“, sondern „vgl.“ gekennzeichnet wird, liegt der Verdacht eines Plagiats (Ideenplagiat) nahe. Denn es wird suggeriert, die zitierte Autorin bzw. der zitierte Autor habe lediglich etwas anderes, vergleichbares in eigenen Worten formuliert. Dies ist jedoch dann nicht zutreffend.

Siehe Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten, 1993, S. 143 ff.

Sofern vertreten wird, eine ohne „siehe“ oder „vgl.“ eingeleitete Fußnote belege schon ein indirektes Zitat, dann ist eine mit „vgl.“ eingeleitete Fußnote umso mehr irreführender, da sie in den überwiegenden Fällen eben nicht auf einen unterschiedlichen Gedanken verweist. Mitunter wird der Fremdtext nicht in eigenen – anderen – Worten umformuliert, sondern Satzteile oder Wortfetzen werden einfach umgestellt. Vor allem dann liegt der Verdacht eines Plagiats auf der Hand.


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Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Allerdings sind damit meine Fragen noch immer nicht ganz beantwortet.

1.

Sie hatten im Ausgangspunkt auf den Unterschied zwischen der Verwendung eines „Vgl.“ und eines „siehe“ hingewiesen. Allerdings vermag ich der einschlägigen Literatur zum wissenschaftlichen Arbeiten nicht zu entnehmen, dass für die Kennzeichnung eines indirekten Zitats zwingend die Voranstellung eines „siehe“ verlangt wird. Dass es sich bei der zitierten Stelle um kein direktes Zitat handelt, wird doch bereits durch die fehlenden Anführungszeichen hinreichend deutlich. Müsste deshalb nicht der einfache Hinweis auf die zitierte Stelle ausreichen?



2.

Soweit in dem Text (allerdings umformuliert) komplexere Gedanken des zitierten Autors wiedergegeben werden sollen, beispielsweise längere Ausführungen sinngemäß unverändert über mehrere Sätze dargestellt werden sollen, genügt es dann nicht, diese Ausführungen mit Absatz abzugrenzen und an das Ende die Fußnote mit der zitierten Stelle zu setzen?

Die von Ihnen angesprochenen Kennzeichnungen (Anführungszeichen, veränderte Schriftart sowie Einrücken des Textes) scheinen mir jedenfalls nicht praktikabel und dürften eher für die Herausstellung direkter Zitate vorgesehen sein.


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Interessante Diskussion!

Ich bin auch noch etwas irritiert...

Nehmen wir den obigen Absatz:

"Soweit eine Fußnote ohne „vgl.“ begonnen wird (Beispiel: Mustermann, Vom Wesen der Fußnote, S. 45), belegt diese ein direktes, d. h. wörtliches, Zitat. Sie belegt, dass der so gekennzeichnete Satz aus der Feder einer anderen Autorin bzw. eines anderen Autors stammt. Allerdings kann so lediglich der Satz oder Satzteil einwandfrei gekennzeichnet werden, auf den sich die Fußnote bezieht, und nicht – wie ein FDP-Europaabgeordneter behauptet – etwa Textpassagen oder gar ganze Seiten. Dann sind An- und Abführungszeichen, eine andere Schriftart oder ein eingedrückter und anderszeiliger Textabschnitt erforderlich."

Dies hieße:

Aus Mustermann:

"Der Abwasch sollte immer zuerst erledigt werden."

Promovend:

Es wurde die Meinung geäußert, dass der Abwasch immer zuerst erledigt werden sollte (Mustermann xy).


Das wäre nach dem obigen Absatz dann ok, obgleich das ein fast wörtliches Zitat ist.


Es wäre sicher korrekter zu schreiben:

Es wurde die Meinung geäußert, dass "der Abwasch [...] immer zuerst erledigt werden [sollte] (Mustermann xy)."

So würde es wahrscheinlich der Oxford-Standard verlangen.

Denn "Es wurde die Meinung geäußert, dass der Abwasch immer zuerst erledigt werden sollte (Mustermann xy)." ist fast wortgetreu und kann nicht als Paraphrase durchgehen.

Das Problem dreht sich also um die Frage der Notwendigkeit der Anführungszeichen, zu dem der obige Absatz eine andere Aussage zu treffen scheint als der Oxford-Standard.

Würde man mir zustimmen, dass der obige Absatz gemessen an dem Oxford-Standard lax ist?


Dabei betone ich aber schon, dass ich den Absatz akzeptabel finde, wenn ich den richtig verstanden habe. Auch "vgl." und "siehe" macht in der Folge Sinn.

gez. YO _________________________________________________________________________________________

Zu den letzten Ausführungen verweise ich nur auf:

http://bibliothek.fh-potsdam.de/fileadmin/fhp_bib/dokumente/Schulungen/wissenschaftliches_Arbeiten/Zitieren_Lorenzen.pdf

Dieser Link hilft wenig weiter, sondern traegt vielmehr zur weiteren Verwirrung bei. Denn geht es noch Lorenzen "[wird] Zur leichteren formalen Unterscheidung von direkten und indirekten (sinngemäßen) Zitaten (näheres im nächsten Abschnitt) [...] bei indirekten Zitaten immer das Kürzel „vgl.“ [...] gesetzt. (Lorenzen, S.23) Was stimmt denn nun? Indirekte Zitate mit "Siehe" einleiten oder mit "Vgl."? gez. Ost

Wörtliche oder „direkte“ Zitate

Wörtliche Zitate müssen wortwörtlich und zeichengetreu der Vorlage

entsprechen, d.h. eine authentische Kopie der Vorlage darstellen. Zeichengetreu

bedeutet, daß die Zeichen in Schriftschnitt, --auszeichnung

und Anordnung, also auch fehlerhafter, wiederzugeben sind

und nicht verändert werden dürfen. Wörtliche Zitate werden in ein- und

ausleitende Zitierzeichen gesetzt.

Ein direktes Zitat darf auch gekürzt werden, wenn dadurch nicht der

Sinn entstellt wird. Solche Auslassungen — auch Ellipsen genannt

— werden durch drei eng gesetzte Punkte gekennzeichnet („…“).

Längere wörtliche Zitate (mehr als 3 Textzeilen) werden innerhalb

des normalen Textflusses am besten als beidseitig eingerückter Textblock

in kleinerer Schriftgröße bei kleinerem Zeilenabstand wiedergegeben

(vgl. Beisp. 4 und 7). Bei einem solchermaßen als wörtlich

gekennzeichneten Zitat entfallen die Anführungs- und Abführungszeichen!



Deshalb noch einmal meine Bitte um Beantwortung meiner Fragen zu 1. und 2. !

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  1. Ich weiss überhaupt nicht, was ein indirektes Zitat sein soll. Entweder ich gebe fremde Gedanken direkt wieder, dann wird nicht ohne Grund auf präziser wörtlicher Zitierweise bestanden. Oder ich paraphrasiere, dann kann man aber eine eigenständige Formulierung erwarten und nicht etwas, das lediglich durch Umstellen von Wörtern und minimales Austauschen von Synonymen aus der Originalquelle entsteht (und das dann hier gar nicht als Verschleierung gewertet würde).
  2. Ich wüsste von keiner Konvention, nach der man eine Fußnote an das Ende eines Absatzes setzen könnte mit der Wirkung, dass sie für den ganzen Absatz gilt. Eine Fußnote steht entweder in einem Satz (bezieht sich auf ein Wort oder einen Teilsatz) oder am Ende eines Satzes (bezieht sich auf den Satz). Dadurch, dass der Satz zufällig der letzte in einem Absatz ist, erweitert sich nicht der Bezug der Fußnote. Alles was länger als ein Satz ist, bedarf einer klaren inhaltlichen oder typographischen Hervorhebung, die Beginn und Ende des Fußnotenbezugs deutlich macht.

Mag natürlich durchaus sein, dass Fachgebiete, die sehr viel Bedarf an Fußnoten haben, die sich auf ganze Absätze beziehen, da eigene Konventionen definieren.

Stephan Lehmke 16:06, 14. Jul. 2011 (UTC)

Gib mal als Suchbegriff bei google "vgl." und "indirektes Zitat" und ggf. "Fußnote" ein.

Dass ein indirektes Zitat in der Fußnote entweder mit "vgl." oder wohl zutreffender mit "s. /siehe" eingeleitet werden muss, ist offensichtlich. In Abgrenzung dazu bleiben Fußnoten ohne einleitendes "vergleiche" bzw. "siehe" einem direkten Zitat vorbehalten. Zugegeben, dass das sehr häufig falsch gehandhabt wird. Aber dadurch wird es wohl kaum zutreffender und ansonsten wären "vergleiche" und "siehe" bedeutungslos.


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Ich verstehe immer noch das Problem nicht. Die Bedeutung von "indirektes Zitat" ist nach diesen Quellen genau das, was ich mit "Paraphrase" bezeichnet habe. In allen Quellen wird sehr großer Wert auf

  1. Eigenständige Formulierung und
  2. Klare Kennzeichnung des Beginns und des Endes

gelegt.

Also Null Gefahr, hier als Verschleierung gewertet zu werden!

Stephan Lehmke 16:19, 14. Jul. 2011 (UTC)



Hier besteht weiterhin Klärungsbedarf. Es ist doch international usus in vielen Fächern Sätze zu schreiben wie:


Die Energiepolitik der letzten Jahrzehnte ist als verfehlt anzusehen (Mustermann 2010: 34).


Wenn die Referenz (Mustermann 2010: 34) nur für direkte Zitate, d.h. obligatorisch in Anführungszeichen, verwendet werden kann, ginge der obige Satz logischer Weise nicht. Würde es sich um eine Paraphrase handeln, müsste ein "siehe" verwendet werden. So ich habe ich Stephan Lehmke verstanden. Also jede Paraphrase müsste mit einem "siehe" versehen werden.


Das ist international jedoch in vielen Fällen unüblich. Im Englischen gibt es ja auch cf für confer und cp für compare. Nur scheint es einige Fächer zu geben, wo diese Kürzel kaum verwendet werden.

Dort wird auch bei einer Paraphrase nur mit (Mustermann 2010: 34) zitiert.


Tut mir leid, aber der Fokus Ihrer Aufmerksamkeit mäandriert so schnell, dass ich kaum folgen kann. Sehen Sie in diesem Beitrag wirklich einen Bezug zu dem, was ich geschrieben habe?


In dem Fall bräuchte ich noch eine weitergehede Erläuterung. Wird in dem von Ihnen konstruierten Beispiel

  1. keine eigenständige Formulierung (im Vergleich zur Quelle) verwendet oder
  2. Beginn und Ende des indirekten Zitats nicht deutlich gemacht?

PS: Bitte signieren Sie Ihre Beiträge.

Stephan Lehmke 20:10, 14. Jul. 2011 (UTC)


Ich bezog mich zunächst auf diesen Absatz, der von Theisen stammen soll, somit so etwas wie einen Standard darzustellen scheint:

"Soweit eine Fußnote ohne „vgl.“ begonnen wird (Beispiel: Mustermann, Vom Wesen der Fußnote, S. 45), belegt diese ein direktes, d. h. wörtliches, Zitat. Sie belegt, dass der so gekennzeichnete Satz aus der Feder einer anderen Autorin bzw. eines anderen Autors stammt. Allerdings kann so lediglich der Satz oder Satzteil einwandfrei gekennzeichnet werden, auf den sich die Fußnote bezieht, und nicht – wie ein FDP-Europaabgeordneter behauptet – etwa Textpassagen oder gar ganze Seiten. Dann sind An- und Abführungszeichen, eine andere Schriftart oder ein eingedrückter und anderszeiliger Textabschnitt erforderlich."


Hier ist am Anfang von einem direkten, d.h. wörtlichem, Zitat die Rede, dass man mit (Mustermann 2000:45) referenzieren muss. Unten steht dann, dass z.B. An- und Abführungszeichen (erst) notwendig sind, wenn es sich um eine etwas längere Passage handelt. Daraus schloss ich, dass ein wörtliches Zitat, solange es relativ kurz ist, ohne Gänsefüsschen mit (Mustermann 2000:45) referenziert werden kann (nach diesem vermeintlichen Standard).

Wenn dem nicht so ist, hieße das, dass die Referenzierung (Mustermann 2000:45) allein einem wörtlichen Zitat vorbehalten ist, dass in Gänsefüsschen dargestellt werden muss. Diese Referenzierung hat demnach ein Alleinstellungsmerkmal mit den im vorigen Satz genannten Eigenschaften. Sie muss sich absetzen von "siehe" und "vgl.", sonst wäre sie überflüssig. In den nächsten Absätzen des Textes, aus dem ich den obigen Absatz kopiert habe, wird deutlich, dass sich diese drei "Zitieroperatoren" ihrer Funktion nach unterscheiden.


Auf den Punkt gebracht würde dies heissen:

(Mustermann 2000:45) = allein für wörtliche Zitate, die immer in Gäünsefüsschen sein müssen [Dass man aus dem obigen Absatz etwas anderes herauslesen kann, ist wohl nur ein nicht beabsichtigter textimmanenter Widerspruch, der wahrscheinlich durch den fehlenden Kontext (z.B. das ganze Kapitel des zitierten Buches) ensteht.]

(siehe Mustermann 2000:45) = Paraphrase

(vgl. Mustermann 2000:45) = ein Hinweis darauf, dass Mustermann einen ähnlichen, aber doch unterschiedenen Gedanken entwickelt hat. Damit kann man darauf aufmerksam machen, dass man den Gedanken von Mustermann verändert oder weiterentwickelt hat. Oder aber, dass man den Gedanken in Unkenntnis von Mustermanns Gedanken entwickelt und erst nach der Entwicklung des eigenen Gedankens bemerkt hat, dass er sich mit den Gedanken von Mustermann in irgendeiner Weise berührt.

Zu der Referenzierung (Mustermann 2000:45) habe ich dann bemerkt, dass es in einigen Fächern üblich ist, diese Referenzierung für Paraphrasen zu nutzen, ohne dass sie mit einem cf. für confer (also "siehe") versehen ist. Zumindest: ich würde mich stark täuschen, wenn ich nicht Beispiele heraussuchen könnte, wo die Referenzierung (Mustermann 2000:45) auf etwas anderes verweist als auf ein wörtliches Zitat. Dies kann eine Paraphrase sein oder die Zusammenfassung eines Arguments in möglichst eigenen Worten, das für einen Fremdtext zentral ist.

Wie man jetzt den Unterschied zwischen Paraphrase und Zusammenfassung mit Operatoren kenntlich macht ist eine noch weitergehende Frage. Vielleicht muss hier ohnehin ein weiterer Operator eingeführt werden und zwar "passim". Damit kennzeichnet man die ZUsammenfassung eines Arguments in möglichst eigenen Worten, das für einen Fremdtext zentral ist. Mir ist "passim" selten begegnet und wurde meist für ganze Monographien oder -eher selten - für einzelne Kapitel verwendet. Einzelne Kapitel anzugeben ist mir auch schon untergekommen, um auszudrücken, dass das möglichst in eigenen Worten formulierte zentrale Argument in dem angegebenen Kapitel entwickelt wurde. Eine Paraphrase ist unterschieden von "passim" und "s. Kap. xy" in der Form, dass sie mit eigenen Worten auf eine bestimmte, abgegrenzte Passage in einem Fremdtext verweist. Angesichts der Ausführungen, die in diesem Absatz vorgetragen wurden, möchte ich aber nochmals auf jene Ausführung in dem vorigen Absatz hinweisen.


Des Weiteren:

Ein Fori hat geschrieben: "Fraglos sind hier nicht unerhebliche Teile des zitierten Textes übernommen worden, allerdings eingebettet in eigene Formulierungen und Ergänzungen. Ein wörtliches Zitat liegt jedoch unzweifelhaft nicht vor, so dass sich das Setzen von Anführungszeichen wohl insoweit verbietet."

Der Absatz bezieht sich auf das Textbeispiel, womit der Thread eröffnet wurde. Ausgehend von dem Oxford-Standard ist dazu zu bemerken, dass die genannten "eigene(n) Formulierungen und Ergänzungen" zwar meist Gänsefüsschen verbieten, aber dennoch nicht als Paraphrase sich qualifizieren können, da die Änderungen gegenüber dem Original zu gering sind.



Zu dem Thema der Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Zitat ist mein bisheriger Kenntnisstand übrigens gewesen:

Ein direktes Zitat ist ein gänzlich übernommenes Satzkonstrukt, das natürlich in Gänsefüsschen dargestellt werden muss.

Ein indirektes Zitat ist ein übernommener Teil eines Satzkonstruktes, was streng genommen ebenfalls mit Gänsefüsschen versehen sein muss.

Beide Zitate gehören zu der Obergruppe der wörtlichen Zitate. Als Beispiel für ein indirektes Zitat aus folgender Quelle:

"Es wurde seit Jahrhunderten gelehrt, dass der Abwasch zuerst gemacht werden sollte." (Mustermann 2010:52)

Ein indirektes Zitat ist meinem Kenntnisstand ausgehend von der Quelle folgendes:

Es ist für die Effizienztheorie in der Haushaltsführung charakteristisch, "dass der Abwasch zuerst gemacht werden sollte." (Mustermann 2010:52)


gez.: YO


Puh, das ist aber ein langes Statement. Ich habe allerdings den Eindruck, die Diskussion für oder wieder "siehe" und "vgl" ist mehr was für das ZEIT-Forum zur Diss Althusmann.

Ich kann kaum glauben, dass Sie hier im Wiki allzu viele Fragmente finden, wo die Frage Plagiat oder nicht ausschließlich von der Frage abhängt, ob "siehe" verwendet wurde.

Ihr letztes Beispiel scheint mir signifikanter zu sein. Das "indirekte Zitat" ist für mich eindeutig ein wörtliches: der wörtlich übernommene Teil ist ja sogar in Anführungszeiten gesetzt; der nicht in Anführungszeichen gesetzte Teil hat keinen Bezug zur Quelle, ist also auch keine Paraphrase.

Alle Anleitungen zum wissenschaftlichen Arbeiten, die ich kenne, verlangen für indirekte Zitate zwingend die eigenständige Formulierung. Insofern ist das ganz oben gebrachte Beispiel von Bds keinesfalls ein indirektes Zitat, sondern genau das, als was es hier auf dem Wiki klassifiziert wurde: Ein Konglomerat wörtlich übernommener Passagen, die in Täuschungsabsicht textuell überarbeitet und verfremdet wurden, um die wörtliche Übernahme weniger auffällig erscheinen zu lassen.

--Stephan Lehmke 03:56, 15. Jul. 2011 (UTC)

PS: Eine Signatur besteht aus vier "~"-Zeichen.


1)Dies ist kein Statement, sondern eher eine Abfolge von Behauptungen oder Ähnlichem.

2) Zunächst: "Das "indirekte Zitat" ist für mich eindeutig ein wörtliches: der wörtlich übernommene Teil ist ja sogar in Anführungszeiten gesetzt; der nicht in Anführungszeichen gesetzte Teil hat keinen Bezug zur Quelle, ist also auch keine Paraphrase."

Hier stimme ich zu, denn ich habe mich geirrt. Die von mir angeführte Unterscheidung von direktem/wörtlichem und indirektem Zitat ist falsch.


3) Nun: "Ich habe allerdings den Eindruck, die Diskussion für oder wieder "siehe" und "vgl" ist mehr was für das ZEIT-Forum zur Diss Althusmann."

Die Diskussion um das Für und Wider der Operatoren in ein anderes Forum verschieben zu wollen, halte ich für kleinkariert. Viele Vroniplag-Aktivisten wollen den Standards der sog. wissenschaftlichen Redlichkeit Geltung verschaffen. Deshalb ist es angebracht, auch auf Vroniplag über prinzipielle Fragen der Zitation zu diskutieren. Sich für solche prinzipellen Fragen nicht mehr zu interessieren, sobald es nicht um irgendwelche Politiker geht, weist wohl darauf hin, dass eine solche Person sich für die wissenschaftliche Praxis selbst nicht interessiert.


4) Es gibt immer noch keinen Konsens über die Klarheit dieses Absatzes:

""Soweit eine Fußnote ohne „vgl.“ begonnen wird (Beispiel: Mustermann, Vom Wesen der Fußnote, S. 45), belegt diese ein direktes, d. h. wörtliches, Zitat. Sie belegt, dass der so gekennzeichnete Satz aus der Feder einer anderen Autorin bzw. eines anderen Autors stammt. Allerdings kann so lediglich der Satz oder Satzteil einwandfrei gekennzeichnet werden, auf den sich die Fußnote bezieht, und nicht – wie ein FDP-Europaabgeordneter behauptet – etwa Textpassagen oder gar ganze Seiten. Dann sind An- und Abführungszeichen, eine andere Schriftart oder ein eingedrückter und anderszeiliger Textabschnitt erforderlich."

Ich habe auf die Widersprüchlichkeit des Absatzes in meinem obigen Posting hingewiesen:

"Hier ist am Anfang von einem direkten, d.h. wörtlichem, Zitat die Rede, dass man mit (Mustermann 2000:45) referenzieren muss. Unten steht dann, dass z.B. An- und Abführungszeichen (erst) notwendig sind, wenn es sich um eine etwas längere Passage handelt. Daraus schloss ich, dass ein wörtliches Zitat, solange es relativ kurz ist, ohne Gänsefüsschen mit (Mustermann 2000:45) referenziert werden kann (nach diesem vermeintlichen Standard)."

Wer meint, ich irre mich zu behaupten, der Absatz sei widersprüchlich, kann dies gerne kund tun. Es ist wohl wahrscheinlich, dass die Quelle (Theisen) hier schlecht wiedergegeben wurde.

5) Es gibt noch immer keinen Konsens über die Frage, ob die Referenzierung (Mustermann 2010:52)ausschließlich für wörtliche Zitate mit den obligatorischen Gänsefüsschen verwendet werden kann (in Bezug auf den Absatz von Theisen). Entledigt man sich dem Zweifel an dem Absatz (s. Punkt 4), verbessert und interpretiert ihn im Kontext des Gesamtpostings, würde also (angeblich) nach Theisen (mit meinen Ergänzungen) in etwa herauskommen:

(Mustermann 2000:45) = allein für wörtliche Zitate, die immer in Gäünsefüsschen sein müssen

(siehe Mustermann 2000:45) = Paraphrase = indirektes Zitat

(vgl. Mustermann 2000:45) = ein Hinweis darauf, dass Mustermann einen ähnlichen, aber doch unterschiedenen Gedanken entwickelt hat. Damit kann man darauf aufmerksam machen, dass man den Gedanken von Mustermann verändert oder weiterentwickelt hat. Oder aber, dass man den Gedanken in Unkenntnis von Mustermanns Gedanken entwickelt und erst nach der Entwicklung des eigenen Gedankens bemerkt hat, dass er sich mit dem Gedanken von Mustermann in irgendeiner Weise berührt.

(Mustermann 2005: passim oder Kap. xy) = Zusammenfassung

6)Von Punkt 5 ausgehend habe ich darauf hingewiesen:

"Ich würde mich stark täuschen, wenn ich nicht Beispiele heraussuchen könnte, wo die Referenzierung (Mustermann 2000:45) auf etwas anderes verweist als auf ein wörtliches Zitat. Dies kann eine Paraphrase sein."

Dies gilt für viele Journals in einer Reihe von Fächern, wage ich zu behaupten.

Ich vermute deshalb, dass in einigen Fächern "s. = siehe/ cf. = confer" und "vgl. = vergleiche/ cp. = compare" aus der Mode gekommen ist. Es scheint in diesen Fällen, dass die Referenzierung (Mustermann 2000:45) sowohl für ein wörtliches Zitat als auch für ein indirektes Zitat/ Paraphrase verwendet worden ist.

7)"Ihr letztes Beispiel scheint mir signifikanter zu sein. Das "indirekte Zitat" ist für mich eindeutig ein wörtliches: der wörtlich übernommene Teil ist ja sogar in Anführungszeiten gesetzt; der nicht in Anführungszeichen gesetzte Teil hat keinen Bezug zur Quelle, ist also auch keine Paraphrase."

"Sie" scheinen mir auch nicht ganz sattelfest zu sein, was mir das Wort "sogar" in "Ihrem" Satz verrät. Sie scheinen verwirrt durch den Absatz, der angeblich aus Theisen gezogen ist. Wenn dieser angeblich auf Theisen basierende Absatz nicht Verwirrung gestiftet hätte, müsste es heissen, dass ein wörtliches Zitat (ich vermute ab einer Größe eines Halbsatzes) immer in Gänsefüsschen dargestellt werden muss. Ein "sogar" ist demnach überflüssig.

8) "Alle Anleitungen zum wissenschaftlichen Arbeiten, die ich kenne, verlangen für indirekte Zitate zwingend die eigenständige Formulierung. Insofern ist das ganz oben gebrachte Beispiel von Bds keinesfalls ein indirektes Zitat, sondern genau das, als was es hier auf dem Wiki klassifiziert wurde: Ein Konglomerat wörtlich übernommener Passagen, die in Täuschungsabsicht textuell überarbeitet und verfremdet wurden, um die wörtliche Übernahme weniger auffällig erscheinen zu lassen."

Hier stimme ich zu. Dies ist keine Paraphrase bzw. indirektes Zitat, da es sich nur verschwindend von der Quelle abhebt. Einen ganzen Absatz und dann noch vom selben Autor (  ;) von dem Plagiator in mir selbst) kaum verändert wörtlich zu übernehmen so zusammenzukollagieren, halte auch ich für wissenschaftluch unredlich.

9) Äußern Sie sich zu Punkt 4. Schreiben Sie nicht sofort, wie es richtig geht, sondern beurteilen Sie zunächst den Absatz.

gez. YO


Dieser Thread leidet leider unter einem schon aus dem usenet bekannten Phänomen: Wenn jeder auf jeden Punkt des anderen antwortet, in jedem Beitrag aber noch weitere eigene Punkte hinzufügt, steigt die Anzahl der zu beantwortenden Punkte unbeschränkt. Ich beschränke mich daher auf ausgewählte Punkte.

(3) "Viele Vroniplag-Aktivisten wollen den Standards der sog. wissenschaftlichen Redlichkeit Geltung verschaffen."

Die Implikation ist richtig, die Umkehrung aber nicht: Nicht jedes Thema, das mit wissenschaftlicher Redlichkeit zu tun hat, ist für dieses Wiki relevant. Ich kann nicht für die Aktivisten dieses Wikis sprechen, aber die werden sicher anderes zu tun haben als solche Endlosthreads wie diesen zu verfolgen. Soweit ich die Zielsetzung dieses Wikis verstehe, geht es hier ausschließlich um Plagiate nach einer sehr engen Definition: wörtliche Übernahme substantieller Textmengen aus fremden Publikationen ohne ausreichende Kennzeichnung. Insofern sind Fragestellungen, wie ein tatsächliches indirektes Zitat korrekt zu kennzeichnen ist, hier irrelevant, da es sich nicht um eine wörtliche Übernahme handelt. Bei einem fälschlichen indirekten Zitat wie dem ganz obigen Beispiel aus der Arbeit von Bds wiederum ist hauptsächlich die Frage relevant, dass die wörtlichen Übernahmen überhaupt nicht gekennzeichnet sind, und weniger, ob die Verschleierung jetzt unter Verwendung von "siehe" geschieht oder nicht.

(7) Das "sogar" sollte darauf hinweisen, dass Anführungszeichen eigentlich ein untrügliches Zeichen sind, dass es sich nicht um ein indirektes Zitat handelt, da dieses eine eigenständige Formulierung und keine wörtliche Übernahme bezeichnet. Mehr ist in das "sogar" nicht hineinzuinterpretieren.

(9) Tut mir leid, so viel Interesse habe ich nicht an einer allgemeinen (also vom Fokus dieses Wikis losgelösten) Diskussion über Zitierweisen. Ich denke dafür gibt es geeignetere Foren.

--Stephan Lehmke 15:08, 15. Jul. 2011 (UTC)

PS: Bitte signieren Sie Ihre Beiträge.



Der Hinweis auf Fußnoten ohne und mit "siehe" und "vergleiche" hat mich zuerst etwas irritiert, dann zunehmend aber überzeugt. Eins vorweg: passim steht für "da und dort" bzw. "überall" und wird anstatt einer genauen Seitenangabe gebraucht, um z. B. auf ein ganzes Buch hinzuweisen.

Fußnoten ohne und mit "siehe" und "vergleiche" enthalten drei unterschiedliche Informationen über einen Beleg. Also muss zwischen ihnen ein Unterschied bestehen, sonst wären sie ohne Belang.

Ich habe mal bei einem Jura-Professor in die Habilitationsschrift geschaut. Kurze - einen Satz betreffend - wörtliche Zitat wurde dort lediglich mit einer Fußnote ohne "siehe" und "vergleiche" belegt.

Die m . E. überwiegende Anzahl der Autoren gebraucht "vgl." dagegen - aber unzutreffend - für indirekte Zitate. Diese bestehen aber sehr häufig auch nicht aus eigenen Wörtern, sondern paraphrasieren den fremden Text.

In einem Kommentar (Barth/Grandel/Musielak, Familiengerichtliches Verfahren, Kommentar, 1. und 2. Buch, Verlag Franz Vahlen, München 2009; dort vor allem Kommentierung zu § 30 FamFG) habe ich dann die konsequente "siehe" Verwendung festgestellt. Ein wohl lebensälteres und genaues Autorenteam.

Barth/Grandel/Musielak, Familiengerichtliches Verfahren, Kommentar, 1. und 2. Buch, Verlag Franz Vahlen, München 2009; dort vor allem Kommentierung zu § 30 FamFG

Insgesamt erscheint mir die Differenzierung zwischen Fußnoten ohne und mit "siehe" und "vergleiche" sehr feinsinnig, aber völlig zutreffend



1) "Eins vorweg: passim steht für "da und dort" bzw. "überall" und wird anstatt einer genauen Seitenangabe gebraucht, um z. B. auf ein ganzes Buch hinzuweisen."

Dies ist nichts Neues, insofern ich in diesem Wissen oben bereits schrieb:

"Vielleicht muss hier ohnehin ein weiterer Operator eingeführt werden und zwar "passim". Damit kennzeichnet man die ZUsammenfassung eines Arguments in möglichst eigenen Worten, das für einen Fremdtext zentral ist. Mir ist "passim" selten begegnet und wurde meist für ganze Monographien oder -eher selten - für einzelne Kapitel verwendet. Einzelne Kapitel anzugeben ist mir auch schon untergekommen, um auszudrücken, dass das möglichst in eigenen Worten formulierte zentrale Argument in dem angegebenen Kapitel entwickelt wurde. Eine Paraphrase ist unterschieden von "passim" und "s. Kap. xy" in der Form, dass sie mit eigenen Worten auf eine bestimmte, abgegrenzte Passage in einem Fremdtext verweist."

2) "Ich habe mal bei einem Jura-Professor in die Habilitationsschrift geschaut. Kurze - einen Satz betreffend - wörtliche Zitat wurde dort lediglich mit einer Fußnote ohne "siehe" und "vergleiche" belegt."

Nur um mich nochmal zu vergewissern: Sie (die Zitate) wurden neben der Referenzierung auch mit Gänsefüsschen versehen (s.a. Pkt 5)?

3) "Die m . E. überwiegende Anzahl der Autoren gebraucht "vgl." dagegen - aber unzutreffend - für indirekte Zitate. Diese bestehen aber sehr häufig auch nicht aus eigenen Wörtern, sondern paraphrasieren den fremden Text."

Dass es Wissenschaftler gibt die mit diesen Operatoren nicht exakt arbeiten, überrascht mich nicht. (Ich weiss das ohnehin, aus direkter Erfahrung.)

Ich schrieb i.d.S. bereits: "Ich würde mich stark täuschen, wenn ich nicht Beispiele heraussuchen könnte, wo die Referenzierung (Mustermann 2000:45) auf etwas anderes verweist als auf ein wörtliches Zitat. Dies kann eine Paraphrase sein.

Dies gilt für viele Journals in einer Reihe von Fächern, wage ich zu behaupten.

Ich vermute deshalb, dass in einigen Fächern "s. = siehe/ cf. = confer" und "vgl. = vergleiche/ cp. = compare" aus der Mode gekommen ist. Es scheint in diesen Fällen, dass die Referenzierung (Mustermann 2000:45) sowohl für ein wörtliches Zitat als auch für ein indirektes Zitat/ Paraphrase verwendet worden ist."

4) "Die m . E. überwiegende Anzahl der Autoren gebraucht "vgl." dagegen - aber unzutreffend - für indirekte Zitate. Diese bestehen aber sehr häufig auch nicht aus eigenen Wörtern, sondern paraphrasieren den fremden Text."

Der zweite Satz ist zumindest nach dem Oxford-Standard ein Widerspruch in sich. Das gilt übrigens auch nach dem "intuitiven Standard," den ich bislang angewendet habe. Eine Paraphrase zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen fremden Gedanken in hinreichend eigenen Worten wiedergibt.

5) Hat noch jemand was zu dem folgenden Absatz zu sagen, der angeblich auf Theisen basiert?

""Soweit eine Fußnote ohne „vgl.“ begonnen wird (Beispiel: Mustermann, Vom Wesen der Fußnote, S. 45), belegt diese ein direktes, d. h. wörtliches, Zitat. Sie belegt, dass der so gekennzeichnete Satz aus der Feder einer anderen Autorin bzw. eines anderen Autors stammt. Allerdings kann so lediglich der Satz oder Satzteil einwandfrei gekennzeichnet werden, auf den sich die Fußnote bezieht, und nicht – wie ein FDP-Europaabgeordneter behauptet – etwa Textpassagen oder gar ganze Seiten. Dann sind An- und Abführungszeichen, eine andere Schriftart oder ein eingedrückter und anderszeiliger Textabschnitt erforderlich."

Ich habe auf die Widersprüchlichkeit des Absatzes hingewiesen:

"Hier ist am Anfang von einem direkten, d.h. wörtlichem, Zitat die Rede, dass man mit (Mustermann 2000:45) referenzieren muss. Unten steht dann, dass z.B. An- und Abführungszeichen (erst) notwendig sind, wenn es sich um eine etwas längere Passage handelt. Daraus schloss ich, dass ein wörtliches Zitat, solange es relativ kurz ist, ohne Gänsefüsschen mit (Mustermann 2000:45) referenziert werden kann (nach diesem vermeintlichen Standard)."

Wer meint, ich irre mich zu behaupten, der Absatz sei widersprüchlich, kann dies gerne kund tun. Es ist wohl wahrscheinlich, dass die Quelle (Theisen) hier schlecht wiedergegeben wurde.

gez. Yo


@ Yo zu Pkt 2 bzw. 5:

Nein, der Jura-Prof. hat An- und Abführungszeichen in diesem Zusammenhang nicht gesetzt.



Es wird an vielen Hochschulen gelehrt - und ad hoc fällt mir keine einzige Hochschule im deutschsprachigen Raum ein, die das anders handhabt - dass indirekte Zitate immer mit einem "vgl." eingeleitet werden bzw. dieser Operator am Absatz- oder Satzende der Übernahme zu stehen hat. Herausgestellt, wenn das indirekte Zitat den ganzen Absatz betrifft, im Satz eingeschlossen, wenn die Übernahme nur den dem Operator vorangestellten Satzteil betrifft.

Zur Zitationsproblematik bei indirekten Zitaten ist anzumerken, dass grundsätzlich eine wortwörtliche Übernahme von ganzen Sätzen zwingend in Anführungszeichen zu stellen ist und _direkt_ zitiert werden muss (also auch _ohne_ einleitendes "vgl."). Jede textuelle Änderung am Originaltext verbietet dem Autor schon per Definition das Direktzitat und _zwingt_ zum indirekten Zitat der Originalquelle. Es macht dabei keinen Sinn, einzeln übernommene Wort-/Satzfregmente getrennt in Anführungszeichen zu stellen und diese zu Referenzieren. Somit ist etwa auch das Umstellen von Satzbau _oder_ das Austauschen von einzelnen Wörtern bei textuellen Übernahmen _oder_ das Zusammenziehen und Verbinden von Sätzen im Sinne einer Zusammenfassung selbst bei Verwendung wörtlicher Übernahmen jedenfalls zu zitieren - allerdings mindestens _indirekt_. Das heißt: auch das _indirekte_ Zitat kann ausreichendes Mittel zur wissenschaftlich korrekten Zitation von Fremdtexten sein. Zugegeben, diese _indirekten Zitationen_ sind bei einfachen Wortverdrehungen und Satzumstellungen alles andere als "schön" - und mit Sicherheit auch alles andere, als man es von einem Wissenschaftler, der sich aus freien Stücken der Wissenschaft verschrieben hat, erwarten darf. Rechtlich, und darum geht es allerdings, ist auch ein _indirektes Zitat_ ausreichender Ausweis der Übernahme fremden geistigen Eigentums. Schwierig ist allerdings die an vielen Hochschulen unterschiedlichen Zitierweisen, die meist selbst fakultäts- und oft sogar institutsintern jeweils unterschiedlich gehandhabt werden, für die Untersuchungen hier noch auseinanderhalten zu können. Andererseits sollte immer auch in Erinnerung gerufen werden, dass es keine einheitlichen Zitierregeln gibt. Zitierregeln sind "gewachsen" - an Universitäten, Fakultäten und Instituten. Das Wort "Zitierregeln" lässt also etwas vermuten, was es in der Allgemeingültigkeit der Wortbedeutung nicht gibt.

Eine "Verschleierung" von Plagiaten ist nach meinem Dafürhalten nur dann anzunehmen, wenn textuelle Übernahmen vorliegen, die derart umgeschrieben wurden, als dass sie schwer einer Quelle zuzuordnen sind (und durch computergestützte Plagiatssuchmaschinen deswegen mitunter nicht oder nur schwer entdeckt werden können) und dabei jeglicher Verweis auf den Originaltext unterbleibt. _Dann_ ist nämlich mit Recht davon auszugehen, dass der Autor verhindern wollte, dass seine Übernahmen entdeckt werden. In so einem Fall kann von "Verschleierung" gesprochen werden, sonst nicht.


HG Dr. PlagFinder