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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hotznplotz, Bummelchen
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 166, Zeilen: 28-32
Quelle: Paulus 2001
Seite(n): 363, Zeilen: 25-29
Verpflichtungen erga omnes sind zunächst in der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes entwickelt worden, der mehrmals mit der Frage der Aktivlegitimation befaßt war, also der Zuständigkeit klagender Staaten für die Geltendmachung von Rechten, die Gemeinschaftsinteressen und nicht Einzelinteressen dienen. Die Rechtsfigur ist zunächst in der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs entwickelt worden, der mehrmals mit der Frage des ius standi befaßt war, d.h. der Zuständigkeit bestimmter klagender Staaten für die Geltendmachung von Rechten, die Gemeinschaftsinteressen und nicht Einzelinteressen dienen.
Anmerkungen

Satzteile stimmen überein; für die je 14 bzw. 13 aufeinanderfolgenden übernommenen Wörter erfolgt keine Kenntlichmachung. Es gibt einen Quellenverweis am Ende des folgenden Satzes.

Sichter