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Untersuchte Arbeit: Seite: 108, Zeilen: 26-29; 110 |
Quelle: Randelzhofer 1991b Seite(n): 627, Zeilen: 02-05; 101 |
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Den landumschlossenen Staaten gelang es nicht, die Aufnahme eines entsprechenden Tatbestandes, der die Unterbrechung des Transits über fremdes Territorium zur offenen See erfaßt, in die Aggressionsdefinition aufzunehmen. [FN 584]
[FN 584] Bruha, S. 251-254 |
Den landumschlossenen Staaten gelang es nicht, die Aufnahme eines entsprechenden Tatbestandes, der die Unterbrechung des Transits über fremdes Territorium zur offenen See erfaßt, in die "Aggressionsdefinition" durchzusetzen.[FN 71]
[FN 71] S. dazu Bruha, 251-254. |
Komplettübernahme mit Fußnote |
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