Die Begrenzung kriegerischer Konflikte durch das moderne Völkerrecht
von Dr. Daniel Volk
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Dv/Fragment 103 27 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:14:01 Kybot | Dv, Fragment, Gesichtet, Randelzhofer 1991b, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 103, Zeilen: 27-34 |
Quelle: Randelzhofer 1991b Seite(n): 619, Zeilen: 04-11 |
---|---|
Die h.L. vertritt die Auffassung, daß der "bewaffnete Angriff" aus Art. 51 UNCh. nicht inhaltsgleich mit der "Drohung mit oder Anwendung von Gewalt" i.S.d. Art. 2 Ziff. 4 UNCh. ist. Die Konsequenz daraus ist, daß nicht gegenüber jeder durch Art. 2 Ziff. 4 UNCh. verbotenen bewaffneten Gewaltanwendung und erst Recht nicht deren Androhung die bewaffnete Selbstverteidigung ausgeübt werden darf. Wie aus dem verschiedenen Wortlaut hervorgeht, ist – bei aller Unbestimmtheit im einzelnen – "bewaffneter Angriff" i.S.d. Art 51 UNCh. gegenüber "Anwendung von und Drohung mit Gewalt" i.S.d. Art. 2 Ziff. 4 [UNCh. der engere Begriff.[FN 554]] | Bedeutsam ist, daß sich Art . 51 inhaltlich 4 nicht mit Art. 2 Ziff . 4 deckt, d. h. nicht gegenüber jeder durch Art . 2 Ziff . 4 verbotenen bewaffneten Gewaltanwendung darf bewaffnete Selbstverteidigung geübt werden. Die VN-Charta hat zwar die Selbstverteidigung nicht völlig ausschließen wollen, hat sie aber doch ganz erheblich eingeschränkt. Wie aus dem gegenüber Art. 2 Ziff. 4 verschiedenen Wortlaut (dort: Anwendung von oder Drohung mit Gewalt; hier: bewaffneter Angriff) hervorgeht, ist bei aller Unbestimmtheit im einzelnen "bewaffneter Angriff" gegenüber "Anwendung von und Drohung mit Gewalt" der engere Begriff.[FN 11] |
Übernahme inkl. ausführlicher Fußnote (beim Verf. befindet sich diese aus drucktechnischen Gründen auf der folgenden Seite). Kein Verweis auf die Quelle. Fortsetzung in Fragment 104 05. |
|
vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plaqueiator, Zeitstempel: 20110908143926
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plaqueiator, Zeitstempel: 20110908143926