VroniPlag Wiki

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Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 6, Zeilen: 7-8, 20-24, 29-31
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 6, 8, 33, Zeilen: 6: 8-11; 8: 2-3; 33: 23-27
Die forensische Altersschätzung Lebender ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt. [...]

[...]

Die juristisch bedeutsamen Altersgrenzen sind in Deutschland das 14., 16., 18. und 21. Lebensjahr (Kaatsch 2001). Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern liegen die rechtsrelevanten Altersgrenzen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr (Dünkel 1997).

[...]

Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits [verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (HÄGG und MATSSON 1985, PÖYRY et al. 1986).]

Die juristisch bedeutsamen Altersgrenzen sind in Deutschland das 14., 16., 18. und 21. Lebensjahr (Kaatsch 2001). Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern liegen die rechtsrelevanten Altersgrenzen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr (Dünkel 1997).

[Seite 8]

Die forensische Altersschätzung Lebender ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt.

[Seite 33]

Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (Hägg und Matsson 1985, Pöyry et al. 1986).

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann