Kapitelübersicht[]
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 10. August 2014) folgende Kapitel:
- 4 Material und Methode (S. 18-24): Seite 18
- 5 Ergebnisse
Herausragende Quellen[]
- Olze (2005): Es gibt klare Übereinstimmungen mit der Habilitationsschrift des Doktorvaters, die in der untersuchten Arbeit nirgends erwähnt ist.
- Peschke (2007): Es gibt umfangreiche Übereinstimmungen mit einer beim gleichen Doktorvater entstandenen Dissertation, die jedoch in der untersuchten Arbeit nirgends erwähnt wird.
Herausragende Fundstellen[]
- Die Seiten 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 sind komplett und im Wesentlichen wörtlich aus Peschke (2007) übernommen.
- Fragment 026 11: Beispiel einer ungekennzeichneten Übernahme aus Olze (2005).
Andere Beobachtungen[]
- Die zur Zeit der Einreichung der untersuchten Arbeit gültige Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin vom 8. Dezember 2004 (PDF) zur Promotion zum Doctor medicinae (Dr. med.) und zum Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) enthält u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
- § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
"(1) [...] Bei der Anmeldung sind vorzulegen: [...]
f) eine schriftliche Erklärung, dass die an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin geltende Richtlinie der guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen wurde."
- § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
- § 5 Schriftliche Promotionsleistung
"(2) Die Dissertation muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis zum Gegenstand hat. [...]"
- § 5 Schriftliche Promotionsleistung
- § 13 Entzug des Doktorgrades
"Nach Aushändigung der Promotionsurkunde gelten die für den Entzug des Doktorgrades gültigen gesetzlichen Bestimmungen."
- § 13 Entzug des Doktorgrades
- Auf Seite 63 der Dissertation findet man folgende "Eidesstattliche Erklärung":
„Ich, Dominique Bilang, erkläre, dass ich die vorgelegte Dissertationsschrift mit dem Thema: „Vergleichende Analyse verschiedener Stadieneinteilungen zur Beurteilung der Weisheitszahnmineralisation“, selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, ohne die (unzulässige) Hilfe Dritter verfasst und auch in Teilen keine Kopien anderer Arbeiten dargestellt habe.“ - Der Betreuer der Dissertation, Andreas Olze, war auch Betreuer der Dissertation Peschke (2007), sowie Autor der Habilitationsschrift Olze (2005), ihm hätten die umfangreichen Textparallelen also auffallen können.
- Olze ist der Betreuer von insgesamt sechs Dissertationen, für die Dokumentationen existieren: Cep, Dob, Vik, Mku, Ao, Juh. Es gibt relativ weitläufige Passagen aus der Habilitationsschrift Olzes (2005), die sich allen diesen Dissertationen finden lassen, so sind z.B. die Seiten 4 und 5 der Habilitationsschrift in allen diesen Dissertationen zu finden, ohne dass die Quelle genannt wäre.
- Die Ergebnisse der Dissertation wurden schon ca. fünf Jahre vor der Dissertation mit der Verfasserin als Zweitautorin publiziert, siehe Olze et al. (2005). Dieser Umstand ist allerdings in der Dissertation erwähnt: "Die Ergebnisse der vorliegenden Studie sind zwischenzeitlich publiziert worden (OLZE et al. 2004)." (S. 31: 23-24). Dabei ist noch anzumerken, dass die Referenz "OLZE et al. 2004" gemäß Literaturverzeichnis auf die falsche Publikation verweist, korrekt wäre hier die Referenz "OLZE et al. 2005" gewesen. Auch ist anzumerken, dass die Publikation Olze et al. (2005) auf Englisch verfasst ist, die hier dokumentierten Textparallelen also nicht enthalten kann.
- Der Betreuer der Dissertation und die Doktorandin haben im Jahre 2004 zeitweise zusammen in einer Gemeinschaftspraxis gearbeitet, siehe Link.
Statistik[]
- Es sind bislang 18 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
- Die untersuchte Arbeit hat 45 Seiten im Hauptteil. Auf 18 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 40 % entspricht.
Die 45 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 23 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 2 Quellen.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
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Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 10. August 2014.