Herausragende Fundstellen[]
- Vollständig übernommen sind die Kapitel:
- 5.4.2
- 5.4.3
- 5.4.4
- 5.4.6
- 5.4.7
- 5.4.10
- 5.4.11
- 6. [Anf.]
- 6.1
- 6.5
- 6.7
- 7.3
- 8.
- Nahezu vollständig übernommen sind die Kapitel:
- 5.4.8
- 5.4.9
- 6.2
- 6.4
- 6.6
- 7.4.
- Fragment 006 01: Die erste Seite der Einleitung ist ganzseitig aus einer themenverwandten Dissertation übernommen, ohne dass dies gekennzeichnet ist.
- Fragment 024 01: Eine weitere ganzseitige, wörtliche Übernahme ohne Quellenverweis.
- Fragment 071 05: Das gesamte (allerdings nur eine Seite umfassende) Kapitel 8 ("Prophylaxe") ist ohne Kennzeichnung mit geringen Änderungen abgeschrieben.
- Fragment 047 03: Eine ganzseitige Übernahme, die zusätzlich auf eine Arbeitsweise im Copy-Paste-Stil hindeutet, da in der Dissertation unsichtbare (weiße Schrift auf weißem Grund) Textfragmente aus der Quelle zu finden sind. Ähnlich auch Fragment 042 04 und Fragment 045 25.
- Fragment 009 01: Auch statistische Daten werden ohne Quellenverweis übernommen.
Herausragende Quellen[]
- Tunn et al. (2004): Weitgehend wörtliche, ungekennzeichnete Übernahmen aus einem Sonographie-Leitfaden der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe füllen 8 Seiten der Dissertation zu einem großen Teil. Das entspricht mehr als 10% der Seiten des Hauptteils der Dissertation.
- Eberhard Geissbühler (2000): Auf 9 Seiten der Dissertation finden sich Textübernahmen aus dieser Quelle. Es gibt klare Indizien die auf eine Übernahme aus dieser Quelle im Copy-Paste Stil hinweisen, vgl. Fragment 042 04, Fragment 045 25 und Fragment 047 03.
- Enzelsberger (2003): Auf 15 Seiten der Dissertation finden sich Textübernahmen aus dieser Quelle. Diese Übernahmen erfolgen zumeist wörtlich ohne nennenswerte Anpassungen.
- Goldammer (2001): Seitenlange Übernahmen aus einer themenverwandten Dissertation, z.B. auf den Seiten 6, 49 und 50
Andere Beobachtungen[]
- Die zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation gültige Promotionsordnung der Universität Ulm für die Medizinische Fakultät zur Erlangung des Doktorgrades der Humanbiologie vom 15. Oktober 1998 (PDF) enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
- § 1 Doktorgrad
"(1) Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. [...]"
- § 1 Doktorgrad
- § 5 Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
"(2) Dem Antrag sind beizufügen: [...]
2. eine schriftliche Erklärung, daß die Arbeit selbständig angefertigt wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden [...],"
- § 5 Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
- § 23 Entziehung des Doktorgrades
"(1) Wird bei der Promotion getäuscht, kann die Verleihung des Doktorgrades rückgängig gemacht werden.
"(4) Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 trifft der Promotionsausschuß."
- § 23 Entziehung des Doktorgrades
Statistik[]
- Es sind bislang 52 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
- Die untersuchte Arbeit hat 70 Seiten im Hauptteil. Auf 33 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 47.1 % entspricht.
Die 70 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 29 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 14 Quellen.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
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