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Ich finde dieses Fragment bemerkenswert, denn der Hinweis "zit. nach Grote", der sich hier bei jeder Fußnote findet, weist ja eigentlich auf die Übernahme eines Zitats hin. Und das, obwohl überhaupt keine gekennzeichneten Zitate übernommen wurden.

Es stellt sich also die Frage, ob der Leser nicht implizit doch von übernommenen Wortfolgen ausgehen kann, wenn er "zit. nach" liest, und es sich hier eher um einen "Zitierfehler" handelt und weniger um ein Plagiat? --Hindemith (Diskussion) 16:08, 20. Feb. 2013 (UTC)

könnte man zugunsten von rm auf kW setzen. auch wenn die vorstellung etwas seltsam anmutet, daß der verfasser eriner arbeit mit dieser art von zitierfehlern wenig später professor wird - und anderen das zitieren beibringen soll. habe zwar nciht den eindruck, daß die arbeitsweise (nur) fehlerhaft ist, kann aber auch mit kW leben. SleepyHollow02 (Diskussion) 16:58, 20. Feb. 2013 (UTC)

Ja, da ist wirklich kurios, und ich bin unschlüssig. Es fast so, als ob irgendwo in der Ecke, in kleiner Schrift und in grau stünde: "ist übrigens alles abgeschrieben" --Hindemith (Diskussion) 17:04, 20. Feb. 2013 (UTC)
Mit "zit. nach Grote" legt Rm offen, dass er die Verweise von Grote hat und sie selbst nicht geprüft hat. Also wertet man diese Fußnoten nicht als Plagiat. Damit legt aber Rm keineswegs offen, dass der Haupttext von Grote stammt. Diese ungekennzeichneten Übernahmen würde ich als Bauernopfer werten. PlagProf:-) (Diskussion) 17:09, 20. Feb. 2013 (UTC)
Aber wie würde denn eine "korrekte" Verwendung dieses "zit. nach" aussehen, wenn nicht ein wörtliches und gekennzeichnetes Zitat übernommen wird? Wenn ich bei Grote einen Sachverhalt lese, den dieser einfach per FN belegt und ich diesen Sachverhalt in anderen Worten übernehme? Als Leser von Grote weiss ich aber gar nicht genau, was tatsächlich in der Quelle steht, und was Grote beigetragen hat. Diese "zit. nach" Methode scheint mir nur sinnvoll, wenn gekennzeichnete Zitate übernommen werden, oder? --Hindemith (Diskussion) 17:20, 20. Feb. 2013 (UTC)
Wer einen Beleg angibt, gibt damit gleichzeitig vor, den Beleg selbst geprüft zu haben. Wenn das nicht der Fall ist - zulässig ist das insbesondere, wenn einem der Beleg nicht oder nur schwer zugänglich ist - muss man klarstellen, dass man den Beleg aus zweiter Hand angibt. Das wird mit "zitiert nach" offengelegt. Das "zitiert" bezieht sich also nicht auf einen bestimmten Wortlaut (Zitat), sondern auf den Beleg, den man verwendet. Also 5 von 5 Punkten auf der Ehrlichkeitsskala, dass Rm hier ausnahmsweise zugibt, die in den Fußnoten angegebenen Quellen nicht selbst eingesehen zu haben, aber nur 1 von 5 Punkten für Fleiß, weil keine dieser Quellen unzugänglich ist. PlagProf:-) (Diskussion) 17:31, 20. Feb. 2013 (UTC)
Ja aber kann das Vorgehen mit "zit. nach" denn sinnvoll sein, wenn es sich nicht um ein wörtliches Zitat handelt? Da sind ja sogar Belege mit "vgl." dabei (FN 955) Da muss ich ja annehmen, dass Grote nicht genau das selbe wie Rm schreibt, und der wiederum vergleicht seinen etwas anderen Text mit den Erläuterung des Secretary of State for Scotland im britischen Unterhaus. Das ist doch sehr gewagt von Rm, dann seinen Text mit der Quelle Grotes zu vergleichen, ohne die zu kennen, oder? Sinn machen würde das nur, wenn man implizit annimmt, dass Grote wirklich sehr nahe an seiner Quelle ist, und Rm dann sehr nahe an Grote?
Ich frage jetzt eher, um das zu verstehen ... dass das Vorgehen Rms nicht akzeptabel ist, ist glaube ich klar --Hindemith (Diskussion) 17:44, 20. Feb. 2013 (UTC)
Stimmt. Ein "zitiert nach"-Verweis auf einen "vgl."-Verweis ist Quatsch. Mit "vgl." gibt man ja keinen Beleg für die Aussage an, sondern weist den Leser auf eine interessante, zu dieser Frage weiterführende Quelle hin. Es ergibt wenig Sinn, einen solchen Verweis ungeprüft weiterzuleiten.PlagProf:-) (Diskussion) 17:50, 20. Feb. 2013 (UTC)
So, wie die (zit. nach ...)-Angaben gesetzt sind, erläutern sie die Herkunft der Fußnoten, aber nicht die Herkunft des Haupttextes, da stimme ich PlagProf zu. Für mich daher ein klares Bauernopfer. Stünde zusätzlich zu diesen Angaben im Haupttext z. B.: "Die folgenden Ausführungen zu ... folgen eng XYZ" (mit Quellen- und genauer Seitenangabe), wobei auch noch das Ende der inhaltlichen Übernahme dem Leser deutlich werden muss, dann wäre kein Plagiat zu monieren.
Vielleicht wurden die (zit. nach ...)-Angaben auch erst nachträglich gesetzt, nachdem ein Betreuer/Gutachter eine plagierende Arbeitsweise konstatiert hat? Ich denke an die HU-Vorgeschichte.
So ähnlich wird dann in Haupttext und Fußnoten die Überarbeitung von Jg 500-fach aussehen müssen. Singulus (Diskussion) 22:03, 20. Feb. 2013 (UTC)

F. ohne Zeilenzählung (Quelle); Seitenumbruch unvollständig dokumentiert. --Numer0nym (Diskussion) 22:17, 21. Dez. 2021 (UTC)