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Da bin ich anderer Meinung. Nur weil irgendwer Anführungsstriche für angebracht hält, liegt doch kein Plagiat vor. Wichtig ist doch, dass man die Quelle eindeutig nachvollziehen kann, so wie hier. (1Raskolnikow 22:13, 20. Okt. 2011 (UTC))

Also hier muss ich Raskolnikow Recht geben. Es ist nur ein einziger Satz und die Fußnote steht dahinter. Hinter dem Satzzeichen, so dass man davon ausgehen muss, dass sie sich auf den gesamten Satz bezieht. Da nicht direkt wörtlich übernommen, baruchen keine Anführungsstriche gesetzt zu werden. (Wenn der Autor in der gesamten Arbeit ohne Anführungszeichen zitiert, ist das auch korrekt, solange er das konsequent so macht und die Länge der Zitäte ersichtlich ist). - Hood 22:42, 20. Okt. 2011 (UTC)
Quatsch, Hood. Eben nicht "nur weil irgendwer Anführungsstriche für angebracht hält", sondern wegen dem sauberen Nachweis der Herkunft ist hier nur folgendes korrekt:
Hiernach "können zwischen der politischen Führung und der Verwaltung über die von den Fachbereichen zu erzeugenden Leistungen und Produkte (nach Menge, Preis, Kosten, Qualität und Zielgruppe) und die ihnen dafür zuzubilligenden Budgets Vereinbarungen getroffen werden".[125]
Es ist eigentlich ganz einfach! Plaqueiator 22:54, 20. Okt. 2011 (UTC)
Also streng genommen hast Du natürlich Recht. So wird aber doch häufig zitiert, auch wenn das eine Unsitte und eigentlich falsch ist. Für mich hier eher ein Formfehler und keine plumpe Täuschung (= unausgewiesene Aneignung fremder Gedanken). Das würde ich anders sehen, wenn die Textübernahme länger wäre. Bei Pröfi kämen wir vermutlich auf über 90%, wenn auch einzelne Sätze mit Fußnote aber ohne Anführungszeichen als Plagiat gewerten werden, vielleicht auch bei Jg und anderen Dissertationen. Meinetwegen könnt ihr das aber auch so lassen, ist ja tatsächlich nicht korrekt zitiert. - Hood 23:13, 20. Okt. 2011 (UTC)
Nachtrag: Du hast natürlich auch deshalb recht, weil PES den Satz gar nicht umschreibt (wie ich dachte), sondern einen langen Satzteil wörtlich übernimmt. - Hood 23:35, 20. Okt. 2011 (UTC)

In diesem Plagiat fehlen nur die Anführungszeichen, d.h. es ist nicht klargestellt, dass es sich um eine wortwörtliche Übernahme handelt. Andererseits ist es auch nur ein Satz. Vergleichbare Verstöße finden sich in jur. Arbeiten sehr häufig. Das muss aber kein Kriterium sein. In früheren Fällen (vor Pes) wurden solche Fragmente nicht als Plagiat gewertet (trotz des offensichtlichen Verstoßes gegen die Zitierregeln, Ausnahmen nicht ausgeschlossen). Man sollte mMn nach Möglichkeit versuchen, für alle Fälle die gleichen Maßstäbe anzusetzen, auch wenn darüber anfangs vielleicht nicht ausreichend diskutiert worden ist. Frage 1: Sollten solche Fragmente nun als Plagiate dokumentiert werden? Frage 2: Sollte man das vielleicht eher als Bauernopfer enistufen? - Hood 15:36, 19. Apr. 2012 (UTC)

Lieber Hood, vielleicht ist es besser, wenn Du nicht jedes Fragment, bei dem "nur die Anführungszeichen" fehlen, einzeln in vielen Diskussionsseiten markierst, sondern eine Liste aller Fragmente anlegst, in denen wörtliche Übernahmen nicht gekennzeichnet werden. Dann hat man einen quantitativen Überblick und kann das Problem auch grundsätzlich besser entscheiden. Plaqueiator 16:19, 19. Apr. 2012 (UTC)