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Wird das "Abfischen" von Fußnoten nun als Plagiat angesehen oder nicht? Hierzu liest man im Wiki unterschiedliche Meinungen. 82.113.99.136 08:35, 16. Feb. 2012 (UTC)

Der Begriff "Fußnotenabfischen" ist doch nicht genau genug, wie mir gerade auffällt. Grundsätzlich sind alle Passagen von Dritten Plagiate, die übernommen wurden und nicht nachvollziehbar ausgewiesen sind. Auch wenn sie in den Fußnoten stehen. Wir meinten wohl eigentlich "Quellenhinweiseabfischen". Das sehe ich kritisch. Man könnte da Wahrscheinlichkeiten berechnen, Auswahl der Quellen, Seitenzahlen, Reihenfolge. Zum Beispiel bei 6 genannten Quellen aus z.B. einer Menge von 20 möglichen Quellen, in einer bestimmten Reihenfolge, mit den gleichen Seitenzahlen. Da zeigt sich schnell, dass die Wahrscheinlichkeit, dass das nicht abgeschrieben wurde, geringer ist, als ein Lottogewinn mit Superzahl, während man in einem abstürzenden Flugzeug sitzt, in dem gerade jemand die Existenz von außerirdischem Leben nachgewiesen hat.
Aber geht es darum? Ich denke, es muss um die Schöpfungshöhe gehen. Schöpfungshöhe von reinen Quellenangaben mit Seitenzahlen? Ich weiß nicht. In dem Beispiel hier im Fragment kommt aber noch eine Aussage dazu. Damit wird das ganze in meinen Augen zu einer plagiierfähigen Passage. Damit ist es in meinen Augen kein reines Quellenabfischen, sondern hier wird nicht nur indirekt, sondern ausdrücklich der Eindruck erzeugt, die Quellenhinweise wurden vom Autoren zur Illustration der ebenfalls übernommenen, vorangestellten Passage zusammengestellt. Und das ist vorsätzliche Anmaßung, das ist ein Plagiat. Martin Klicken 08:53, 16. Feb. 2012 (UTC)
Ja, würde das auch als Plagiat werten, keine Frage. Zur Stochastik: dadurch, dass die Quellen alphabetisch angeordnet sind, sind die Wahrscheinlichkeiten etwas (!) weniger astronomisch Hindemith 09:03, 16. Feb. 2012 (UTC)
Wie unterscheidet sich die Aussage in diesem Fragment von http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Pes/Fragment_106_105? 82.113.99.136 09:04, 16. Feb. 2012 (UTC)
Ich denke, die Schöpfungshöhe ist beim anderen Fragment geringer. Martin Klicken 09:17, 16. Feb. 2012 (UTC)
Ok, also "Vgl. ausführlich zu den Begriffen normativer, präskriptiver und deskriptiver Entscheidungstheorie sowie deren Zusammenspiel" vs. "Zur Diskussion um die relative Rechtsfähigen vgl...." zeigt, dass Ersteres mehr Schöpfungshöhe hat? Das ist natürlich sehr deutlich, danke für die Erläuterung. 82.113.99.136 09:25, 16. Feb. 2012 (UTC)
Dass "Fußnotenabschöpfen" eine illegitime Übernahme darstellt, liegt darin begründet, dass gerade dem Quellverweisapparat mitunter die höchste "Schöpfungshöhe" einer wissenschaftlichen Arbeit zukommt. In ihm spiegelt sich die Grundlagenarbeit zum Text. Die Erarbeitung des wissenschaftlichen Sachstandes ist die bei weitem ressourcenaufwendigste wissenschaftliche Leistung einer Dissertation. Entsprechend wäre eine bequeme Übernahme thematischer Quellverweise aus einer singulären Quelle die bequemste Art, sich elegant um die eigene wiss. Grundlagenarbeit zu drücken. Ob es sich um eine legitime oder illegitime Übernahme handelt, wäre im Einzelfall quantitativ zu bestimmen. Zur Weiterbildung: [1], [2] und Fallstudie an Guttenplag [3]. Plaqueiator 11:58, 16. Feb. 2012 (UTC)
"Weglassen der Initialen" - das verstehe ich nicht. Geht es darum, dass hier die Quellenangaben an den eigenen Stil angepasst wurden? Wieso wirkt dies verschleiernd? Cassiopeia30 15:07, 17. Feb. 2012 (UTC)