Bitte überprüfen, ob in FN 163 "ein er Minderheit zur Grundlage ein er" (FN 18) so in der Arbeit stehen. Falls ja, bitte zweimal mit [sic] kennzeichnen. Singulus (Diskussion) 10:17, 9. Okt. 2013 (UTC)
- Es handelt sich um OCR-Fehler: "[...] wenn derjenige der Mehrheit und nicht derjenige einer Minderheit zur Grundlage einer Entscheidung gemacht wird." --Klgn (Diskussion) 10:36, 9. Okt. 2013 (UTC)
- Korrigiert, danke --Hindemith (Diskussion) 10:42, 9. Okt. 2013 (UTC)
Weiterer OCR-Fehler: "Funktioasbestimmung". Nachsichtung? --Klgn (Diskussion) 10:45, 9. Okt. 2013 (UTC)
- Hatte ich auch schon gesehen und korrigiert -- für offensichtliche OCR Fehler braucht man keine neue Sichtung meiner Ansicht nach, die korrigiert man einfach --Hindemith (Diskussion) 10:49, 9. Okt. 2013 (UTC)
Noch einer: "auf Setten der Mehrheit" - Schutz des Fragments aufheben und putzen? --Klgn (Diskussion) 10:48, 9. Okt. 2013 (UTC)
- ich korrigiere das mal --Hindemith (Diskussion) 10:49, 9. Okt. 2013 (UTC)
"S taatslehre" --Klgn (Diskussion) 10:57, 9. Okt. 2013 (UTC)
"DVB1. 71" -> "DVBl. 71" - (DVBl - Deutsches Verwaltungsblatt) [1] --Klgn (Diskussion) 11:00, 9. Okt. 2013 (UTC)
Quelle: "§ 32 II1, S. 629 ff." -> "§ 32 II 1, S. 629 ff." BTW, Hervorhebungen, z.B. kursiv, sollten übernommen werden. --Klgn (Diskussion) 11:07, 9. Okt. 2013 (UTC)
- OK, überzeugt --> Seitenschutz ist aufgehoben --Hindemith (Diskussion) 11:09, 9. Okt. 2013 (UTC)
Bitte noch einmal entsichern und am Ende des ersten Satzes bitte: "öffentlichen [sic] Ordnung". Dreimal falsch "öffentlichen Ordnung" anstatt "öffentliche Ordnung" alleine in diesem Fragment. Ob der Autor dachte, es wäre richtig so? Seltsam. Singulus (Diskussion) 13:42, 9. Okt. 2013 (UTC)
- Jetzt sollte aber alles richtig gekennzeichnet sein. :) --Sotho Tal Ker (Diskussion) 13:46, 9. Okt. 2013 (UTC)
- Vlt. eine jur. Besonderheit? "Bei der Frage, ob der Unionsbürger noch eine gegenwärtige Gefährdung für die öffentlichen Ordnung darstellt (§ 6 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU), sind Entscheidungen und Stellungnahmen aus einem Verfahren zur vorzeitigen Haftentlassung zu berücksichtigen, haben jedoch keine Bindungs- oder Vermutungswirkung (im Anschluss an BVerwG NVwZ 2010, 389)." [2] Klgn (Diskussion) 14:14, 9. Okt. 2013 (UTC)
- Der Siebente Abschnitt des StGB ist überschrieben mit "Straftaten gegen die öffentliche Ordnung", also so, wie es auch Nichtjuristen schreiben würden. Singulus (Diskussion) 14:28, 9. Okt. 2013 (UTC)