VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki

Falsches Fallkürzel im HNR!

"In der Regel ist der erste Buchstabe des Kürzels der erste Buchstabe des Vornamens als Großbuchstabe. Der zweite Buchstabe des Kürzels ist der erste Buchstabe des Nachnamens als Kleinbuchstabe." VroniPlag_Wiki:Anleitungen/Kürzel

Dcl -> Fg.

--Klgn (Diskussion) 06:57, 9. Feb. 2019 (UTC)

"In der Regel", aber es gab schon in der Vergangenheit Ausnahmen. Kann noch werden, Fall ist noch nicht namentlich veröffentlicht. --WiseWoman (Diskussion) 08:12, 9. Feb. 2019 (UTC)
Tja, dann kann man nun im HNR beliebige Kürzel verwenden? Nein! "In der Regel" heißt hier, dass man bei "Namenskollisionen" von der Regel abweichen kann. Hier liegt keine Kollision vor. Daher: Verschiebung! --Klgn (Diskussion) 08:22, 9. Feb. 2019 (UTC)


Sehr lustig: Man beachte das Datum der "Verschiebung" (ANR->HNR) (31. Januar 2019) und das Datum der ersten Pressemeldung (8. Februar 2019). Nein, das waren keine Monate ... Das konnte man nicht wissen? Doch (Fall X) ... Wollte das mal dokumentieren; Stichwort: "Legendenbildung". --Klgn (Diskussion) 07:22, 17. Apr. 2019 (UTC)


Bot habe ich wieder flott bekommen, aber wollen wir das bei Dcl lassen, weil es überall so in der Presse steht? Wenn ja, dann brauchen wir nur noch https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Spezial:Hochladen?wpDestFile=Dcl_col-zit.png und dann kann es auf Home. --WiseWoman (Diskussion) 13:37, 3. Mai 2019 (UTC)

MOMENT! Abstimmung? Abstimmung! Es gibt keinen Home-Automatismus! Dcl-Home? Ich bin dagegen! Falsches Kürzel! --Klgn (Diskussion) 13:39, 3. Mai 2019 (UTC)
Im Prinzip hast Du ja Recht - aber in der Presse wird überall auf Dcl verwiesen. Ich hätte es tatsächlich im Januar auf Fg schieben sollen, aber nun ist es halt Dcl. Es ändert nichts an der Dokumentation selber, wie der Fall heißt, oder? --WiseWoman (Diskussion) 15:43, 3. Mai 2019 (UTC)
Das Kürzel Dcl wurde eigentlich gewählt, um den Fall zu "verschleiern" ... damit die Presse zunächst nicht darüber berichtet. Und nun soll das Kürzel Dcl nicht ersetzt werden, weil die Presse das Kürzel kennt und darauf verweist ...? WTF?! Anyway, falsches Kürzel -> nix home! --Klgn (Diskussion) 16:01, 3. Mai 2019 (UTC)
Fände eine Verschiebung (sofern nicht mit übermäßigem Aufwand oder größeren technischen Problemen verbunden) nach Fg auch besser weil konsequenter. Die Wahl des Kürzels Dcl hatte einen zeitlich begrenzten Zweck, der (auch wenn es eher mittelprächtig geklappt hat) nun erfüllt ist. VPW hat sich bei der Geschwindigkeit der Analyse bisher auch nicht von medialen o.a. Einflüssen 'treiben' lassen; auch unter Fg werden Interessenten die Analyse rasch finden. -- Schumann (Diskussion) 16:54, 3. Mai 2019 (UTC)
Es kann bei der Verschiebung immer einiges nicht korrekt übertragen werden. Im Moment gibt es halt eine zusammenhängende Dokumentation, wo alle Links funktionieren. Nicht alle Kürzel sind besonders konsequent: Mal 2 Buchstaben Vorname + 1 Buchstabe Nachname; mal 1 Buchstabe Vorname + 2 Buchstaben Nachname; mal je eine Buchstabe Vorname, Mittelname, Nachname; mal 2 Buchstaben, mal 3; und Jam :)
 
"What's in a name? That which we call a rose
 
By any other name would smell as sweet;"
 
-- William Shakespeare, Romeo and Juliet, Act II, Scene II [1]
--WiseWoman (Diskussion) 17:26, 3. Mai 2019 (UTC)
"This is not 'Nam. This is bowling. There are rules." The Big Lebowski --Klgn (Diskussion) 17:30, 3. Mai 2019 (UTC)
"Laut Informationen der Berliner Morgenpost soll am Sonntag ein abschließender Bericht der Plagiatsprüfung auf „VroniPlag“ erscheinen." [2] Aha ... Die Presse sagt, wann VPW den Bericht .... Prima! --Klgn (Diskussion) 17:45, 3. Mai 2019 (UTC)
Ist mir neu. Aber eigentlich sollte Dcl "bis Ostern" fertig sein. Whatever. Ich habe also jetzt den Bot getestet mit Kategorie-Verschiebungen und Datei-Interne Umbenennungen. Kategorie-Verschiebungen sind etwas chaotisch, weil wir Vorlagen haben, die Kategorien "hard-coded" drin haben. Die lassen sich nicht verschieben, das muss händisch korrigiert werden. Bei der Datei-interne Umbenennung war ich positiv überrascht: Der Bot fragt höflich nach bei jeder Datei, ob eine bestimmte Zeile durch eine andere zu ersetzen ist, das zu Ersetzende ist rot bzw. grün markiert. So kann man gut kontrollieren, dass nicht aus versehen etwas falsch umbenannt wird. Es gibt also jetzt eine saubere Dokumentation unter Dcl. Wollen wir es riskieren, nach Fg umzuziehen? --WiseWoman (Diskussion) 18:06, 3. Mai 2019 (UTC)
Ich bin für "Handbremse": Jemand füttert die Presse. Und die Presse kündigt einen Bericht an. Das sollte im Wiki nicht zu operativer Hektik führen. Daher: Handbremse -> Beratung am Montag im Chat! --Klgn (Diskussion) 18:11, 3. Mai 2019 (UTC)
Wir haben im Chat letzten Montag schon gesagt: Home. --WiseWoman (Diskussion) 18:17, 3. Mai 2019 (UTC)
Drei Leute im Chat? Prima! Hier geht es um die Verschiebung! Und das wurde nicht besprochen - oder? --Klgn (Diskussion) 18:20, 3. Mai 2019 (UTC)
Kannst auch mal kommen ;) --WiseWoman (Diskussion) 18:58, 3. Mai 2019 (UTC)

Verschiebung

Ich kann jetzt (nach einer Backup von Dcl) die Verschiebung gerne einleiten. Es wäre nur zu überlegen, ob ich Redirects für alle Seiten erstelle? Fände ich zu viel, ich würde zum Schluß nur für den Fall-Top-Level einen Redirect vorsehen. --WiseWoman (Diskussion) 13:01, 4. Mai 2019 (UTC)

Man sollte das diskutieren und darüber abstimmen - hier im Wiki. "Wir" haben Wochen auf den Bot gewartet, jetzt kann der Bot warten! --Klgn (Diskussion) 13:07, 4. Mai 2019 (UTC)
Du bist dafür; Schumann fände es gut; Stratum ist es egal, wäre aber gegen die Kombination von Umbenennung und Veröffentlichung am Sonntag oder Montag; ich bin dafür, den Fall auf Dcl zu lassen, aber weil ich den Bot steuere, würde ich die Umbenennung machen und habe hier Benutzer:WiseWomanBot/Verschiebung-Dcl-Fg den Verschiebeplan hinterlegt. Wer sonst? --WiseWoman (Diskussion) 13:21, 4. Mai 2019 (UTC)
Also, für eine halbe PlagPizza (mitohneallem) kann die Verschiebung ausfallen ... bin da durchaus korrumpierbar. --Klgn (Diskussion) 13:31, 4. Mai 2019 (UTC)
Kriegst von mir eine ganze PlagPizza mit allem, wenn die Verschiebung ausfallen kann. Stratum hat gerade entdeckt, dass die Bilder nicht in Kategorien sind, ich habe mit der Suche immerhin einiges gefunden, was in Dcl verwendet wird. --WiseWoman (Diskussion) 14:07, 4. Mai 2019 (UTC)

ohne Kategorie: "Dcl"

--Klgn (Diskussion) 14:17, 4. Mai 2019 (UTC)

Danke, ich habe die Liste ergänzt. Es werden immer mehr :) --WiseWoman (Diskussion) 14:51, 4. Mai 2019 (UTC)


Na, wenn das mit der Verschiebung technisch alles derart kompliziert und risikobehaftet ist und Vorbereitungen fast wie für eine Luftlandeoperation erfordert, kann/sollte man es vielleicht besser lassen, bevor zu vieles schief läuft, das Wiki dabei in die Knie geht, Wikia danach mitkollabiert und das Internet künftig nur noch im Handbetrieb funktioniert ... Der Fall hat schon mehr als genug Zeit in Anspruch genommen. -- Schumann (Diskussion) 17:51, 4. Mai 2019 (UTC)

+1 -- Stratumlucidum (Diskussion) 18:49, 4. Mai 2019 (UTC)
Wir lernen daraus, dass die Wahl der Kürzel am Anfang, schon im ANR, sehr wichtig ist. Noch heute Abend oder morgen homen? --WiseWoman (Diskussion) 19:56, 4. Mai 2019 (UTC)
Nicht vor morgen Abend. -- Stratumlucidum (Diskussion) 20:29, 4. Mai 2019 (UTC)
"Wir" lernen daraus? Speak for yourself, WiseWoman. Du hast diese wirre Verschiebeaktion (ANR->HNR) durchgeführt. Das war und ist BS! Dieser "mittelschwere" Plagiatsfall ist eine logistische "Peinlichkeit", da falsches Fallkürzel im HNR ... --Klgn (Diskussion) 20:43, 4. Mai 2019 (UTC)
Ich habe es gemacht, aber es wurde gemeinsam beschlossen. Ich glaubte, es ging einfacher (Informatiker_innen sind hoffnungslose Optimisten). --WiseWoman (Diskussion) 22:22, 4. Mai 2019 (UTC)

FU-Bewertung der einzelnen Fragmente

Nachdem nunmehr auch der Schlussbericht der Kommission publik geworden ist, erweist sich Dcl als erster VPW-Fall, bei dem im Detail bekannt wird, wie die Universität jedes dokumentierte Fragment ihrerseits bewertet hat (s. Bericht-PDF, tab. Gesamtübersicht).
Daher als Anregung: Es könnte insofern für Leser der VPW-Analyse informativ sein, wenn die Fragmente der Dokumentation im Anmerkungsteil transparenterweise noch einen - vlt. kursiv gesetzten - standardisierten Ergänzungstext bekämen, der über die jeweilige Beurteilung durch die FU informiert. Informationen zur Bedeutung der jeweiligen FU-Kategorierung könnten dabei zum besseren Verständnis kurz gefasst aus dem Bericht zitiert werden. Insgesamt ergäben sich dabei 10 Textvarianten.

Das könnte dann evtl. so oder ähnlich aussehen wie (Beispiel für Fragment 030 09):

Zu dem am 5. Oktober 2020 publik gewordenen Schlussbericht des Überprüfungsgremiums der FU Berlin vom 14. Oktober 2019 zur hier analysierten Dissertation gibt eine tabellarische Gesamtübersicht als Anhang (siehe PDF) Auskunft über die jeweiligen Bewertungen der in der VroniPlag Wiki-Dokumentation enthaltenen Plagiatsfragmente seitens der Kommission.
Dieses Fragment wird nach dem vom FU-Gremium entwickelten Kategorienschema klassifiziert als:
"1 [wörtliche Textübernahme ganzer Sätze / A [Quelle nicht genannt]".
Gemäß Schlussbericht gelten der Kommission derartige 1/A-Fundstellen als "eindeutige Fälle von Plagiaten" (S. 4).

-- Schumann (Diskussion) 22:00, 5. Okt. 2020 (UTC)

So etwas Ähnliches gibt es jetzt schon: [3]. Insofern scheint mir eine solche "Fleißarbeit" unnötig; man könnte u.U. noch – zusätzlich zur Sektion "Besonderheiten" – an anderer "prominenter" Stelle, ggfs. mit einer Erläuterung zur Bedeutung der Kategorien, darauf verlinken. -- Stratumlucidum (Diskussion) 18:02, 6. Okt. 2020 (UTC)
Interessant bzw. anschaulich würden die VPW- und FU-Kategorisierungen/Bewertungen mit den - nun auch noch bekannt gewordenen - FU-Einzelbegründungen freilich erst in Verbindung mit dem jeweiligen konkreten Fragmentinhalt. Den könnten sich interessierte Leser dann zuerst ansehen und sich sowohl zur VP- wie dann auch zur miterwähnten FU-Bewertung eine eigene Meinung bilden. Aber es stimmt natürlich: das liefe bei 119 Fragmenten auf eine gewisse Fleißarbeit hinaus ... -- Schumann (Diskussion) 20:00, 6. Okt. 2020 (UTC)
Ich bin mir nicht sicher, ob es tatsächlich eine relevante Anzahl von Leuten gibt, die knapp 1,5 Jahre nach Veröffentlichung der Dokumentation die 119 Fragmente bzw. 76 Seiten noch einzeln aufrufen werden. Da der Prüfungsbericht der FU ja keineswegs über Zweifel erhaben ist und z.B. auch die willkürlichen Referenzierungen dabei völlig unter den Tisch gefallen sind: Wäre es evtl. sinnvoller, eine Stellungnahme zu dem Bericht zu formulieren und dabei auf fragwürdige Bewertungen hinzuweisen? -- Stratumlucidum (Diskussion) 16:37, 9. Okt. 2020 (UTC)
Zumindest einige Teilnehmer des SPIEGEL-Forums scheinen die Doku immer noch zu rezipieren; auch von wissenschaftlicher Seite ist das wohl der Fall. Insofern neige ich dazu, dass die von Schumann vorgeschlagene Ergänzung doch sinnvoll ist. Mein Vorschlag für eine Änderung aller Fragmente – wobei ich die vorgeschlagene Einleitung weggelassen habe – sieht paradigmatisch so aus: Fragment 011 17. Einwände bzw. Verbesserungsvorschläge? -- Stratumlucidum (Diskussion) 19:24, 14. Okt. 2020 (UTC)
+1 --Klgn (Diskussion) 06:03, 15. Okt. 2020 (UTC)
+ 1. Die Einleitung kann in der Tat weggelassen werden. Allerdings erschiene es zweckmäßig bzw. transparent (und auch für zukünftige Leser in mehreren Jahren noch nachvollziehbar), die Überschrift - "Beurteilung durch das Überprüfungsgremium der Freien Universität Berlin" - zum besseren Verständnis dann noch um einen "siehe dazu auch"-Link in Klammern zu einer erläuternden Sektion ("Publikation 2020 des FU-Prüfberichts von 2019" o.a.) in den Befunden zu ergänzen, die auf den öffentlich gewordenen Schlussbericht eingeht. In dieser Sektion könnte dann trocken-neutral etwa referiert werden,
  • warum und wann genau der Bericht publik wurde (und dass die Sektion auf der Befundeseite im Oktober 2020 ergänzt wurde),
  • was sein Kerninhalt ist,
  • auf welchen Bewertungskriterien er basiert,
  • und auch auf welche Inhalte der VPW-Dokumentation der FU-Bericht nicht eingeht.
Dazu am Ende ein Vermerk, dass die Fragmente im Anmerkungsteil um die jeweiligen FU-Bewertungen ergänzt wurden, um eine Vergleichsmöglichkeit zu schaffen. Zu dieser erweiterten Dokumentation könnte/sollte dann optimalerweise auch noch eine modifizierte Berichtversion (PDF) erstellt und auf der Fall-Hauptseite ebenfalls verlinkt werden. -- Schumann (Diskussion) 12:23, 15. Okt. 2020 (UTC)
Gute Idee. Magst Du das machen? Ich würde dann in allen Fragmenten die FU-Bewertungen einfügen und auf die Publikations-Sektion verweisen. -- Stratumlucidum (Diskussion) 18:06, 15. Okt. 2020 (UTC)


Wäre schön, wenn auch diese Ergänzung kollaborativ erstellt und au[f/s]gebaut werden könnte. Der Text sollte nachfolgend hier erstmal inhaltlich komplettiert und ausformuliert/zurechtgefeilt werden, bevor er auf die Befundeseite kopiert wird.





Publikation des FU-„Schlussberichts“ von 2019 im Jahr 2020

(Diese Sektion wurde im Oktober 2020 ergänzt.)

Vorgeschichte der Publikation, Methodik der Prüfung und Inhalte

  • Nachdem das Präsidium der Freien Universität Berlin am 30. Oktober 2019 „einstimmig beschlossen [hatte], Frau Dr. Franziska Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen und den ihr 2010 vom Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften verliehenen Grad 'Doktorin der Politikwissenschaft' (Dr. rer. pol.) nicht zu entziehen" (Pressemitteilung der FU Berlin), beantragte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Freien Universität am 31. Oktober 2019 Einsichtnahme nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in den Bericht des Prüfungsgremiums sowie das Protokoll der Präsidiumssitzung zur Entscheidung der Rüge (s.a. Anfrage und Korrespondenz 2019/20 hierzu). Am 5. Oktober 2020 veröffentlichte der AStA den von der FU erhaltenen Schlussbericht des Gremiums (PDF) und am 6. Oktober 2020 noch eine Anlage („Klassifizierung von Textstellen gemäß des Kategorienschemas“) zum Schlussbericht (PDF).
  • Dem fünfköpfigen Prüfungsgremium, das durch den Promotionsausschuss des Otto-Suhr-Instituts eingesetzt wurde und sich am 9. April 2019 konstituierte, gehörten vier Mitglieder des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der FU sowie ein externer Hochschullehrer an, von denen lt. Schlussbericht niemand am einstigen Promotionsverfahren beteiligt gewesen war; „gleichwohl“ sei das „Gremium im thematischen Bereich der Dissertation [...] sehr gut ausgewiesen“ und „somit inhaltlich und formal geeignet, die Prüfung vorzunehmen“ (S. 1).
  • Konkret sollte es klären, ob
  • die Verfasserin über die Eigenständigkeit ihrer Promotionsleistung getäuscht hatte,
  • eine vorsätzliche Täuschung erfolgt war,
  • Plagiatsstellen die Arbeit als solche qualitativ, quantitativ „und/oder in der Gesamtschau“ prägen. (S. 2)
  • Die wissenschaftliche Qualität der Arbeit war hingegen „ausdrücklich nicht Gegenstand der Prüfung“. (S. 1)
  • In seinem Schlussbericht beanspruchte das Gremium, „sich in einem aufwendigen Verfahren ein eigenständiges Gesamtbild der Mängel der Dissertation“ gemacht und „sich eingehend mit dem Arbeitsstil und der Zitierweise“ der Verfasserin beschäftigt zu haben. (S. 2)
  • Dabei befasste es sich „insbesondere“ mit den in der VroniPlag-Dokumentation „identifizierten Mängel[n]“ (S. 1 f.). Konkret heißt es: „Das Gremium machte es sich zur Aufgabe, alle 119 Fundstellen, die Vroniplag als problematisch ausgewiesen hatte, einzeln auf der Grundlage eigener Kriterien zu prüfen.“ (S. 2)
  • Eine darüber hinausgehende eigenständige Plagiatsuntersuchung durch das Gremium ist dem Bericht nach nicht erfolgt.
  • Die Klassifizierung der 119 Fundstellen erfolgte mittels eines zweidimensionalen Kategorienschemas:
  • Mittels einer Zahl „wurden Art und Umfang der Übernahme fremder Textteile festgehalten“:
    „(1) die wörtliche Übernahme einer geschlossenen Textpassage, zumindest eines ganzen Satzes; (2) die Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile; und (3) die Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme“. (S. 3)
  • Mittels eines Buchstabens „wurde bei jeder Textstelle vermerkt, ob und auf welche Weise die Quelle für diese Textübernahmen genannt wurde“:
    „(A) keine Nennung der Quelle; (B) Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung; und (C) Nennung der Quelle im Kontext bei Möglichkeit eindeutiger Zuordnung“. (ebd.)
Jeder nach Ansicht des Gremiums kategorisierbaren Fundstelle wurde auf diese Weise eine zweistellige Zahl-Buchstabe-Kombination zugeordnet; insgesamt ergaben sich so 9 Kombinationen. Bei 39 Fundstellen sei eine derartige Zuordnung nicht eindeutig möglich gewesen (S. 4) und diese blieben unkategorisiert. Nach Auffassung des Gremiums ermöglichte dieses Vorgehen „eine höchst differenzierte Einordnung von Mängeln bei Quellenangaben und Textübernahmen in der Arbeit“ (S. 3).
  • Von den 80 verbleibenden Fundstellen „wurden insgesamt 29 von dem Gremium als geringfügige Mängel eingestuft. Hierzu zählen 19 Textstellen [sic] die den Kategorien C (Quelle im Kontext genannt, eindeutige Zuordnung möglich) und/oder bei 10 Fundstellen der Kategorie 3 (Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme) des Analyseschemas zugeordnet wurden.“ [sic] (S. 4)
  • Insgesamt ergab sich folgende Verteilung der kategorisierten Textstellen (wegen Zusammenfassung mehrerer „benachbarter“ Fragmente beträgt die Summe statt 80 nur 76):
  • Kategorie 1 A: 4 Textstellen
  • Kategorie 1 B: 1 Textstelle
  • Kategorie 1 C: 4 Textstellen
  • Kategorie 2 A: 22 Textstellen
  • Kategorie 2 B: 20 Textstellen
  • Kategorie 2 C: 11 Textstellen
  • Kategorie 3 A: 5 Textstellen
  • Kategorie 3 B: 5 Textstellen
  • Kategorie 3 C: 4 Textstellen. (S. 10)
  • In seiner „Schlussfolgerung“ (S. 9) stellt das Gremium fest, „einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen“ zu sein, dass „ein sanktionswürdiges wissenschaftliches Fehlverhalten“ vorliege. Es betont zugleich, „dass sich dieser Fall in wichtigen Aspekten von klassischen Plagiatsfällen“ unterscheide. (Konkretisierungen, welche Plagiatsfälle das Gremium als „klassisch“ erachtet und welche Aspekte in diesem Zusammenhang als „wichtig“, enthält indes weder das Kapitel noch der Bericht insgesamt.)
  • Der Bericht fasst sodann „die Ergebnisse der Gremiumsarbeit in drei Punkten“ zusammen und konstatiert (bei den ersten beiden Punkten jeweils gefolgt von relativierenden Aussagen [Klammerzusatz vlt. noch anders zu formulieren oder streichen?]),
  • dass die Arbeit „eine größere Zahl von Textstellen enthält, die eindeutig als 'objektive Täuschung' zu bewerten sind“,
  • dass „zumindest in den Fällen, in denen eine objektive Täuschung vorliegt, aufgrund der Systematik des Vorgehens auch von einem bedingten Vorsatz ausgegangen werden kann“,
  • dass „trotz der festgestellten Mängel nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden kann, dass es sich bei der Dissertation [...] um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handelt“. (ebenda)
  • Zu den daraus resultierenden Konsequenzen berichtet das Gremium, „lange darüber diskutiert" zu haben, ob eine Aberkennung des Grades gerechtfertigt sei oder „in diesem Fall auch alternative Sanktionsmöglichkeiten angemessen wären“. (ebenda)
  • Die abschließende Empfehlung an das Präsidium der FU, die Verfasserin „für ihr Fehlverhalten zu rügen und den Doktorgrad nicht zu entziehen“, begründet das Gremium mit der Abwägung der Befunde, dass
  • die Arbeit einerseits, „wenngleich in beschränktem Umfang, den Tatbestand objektiver Täuschung mit bedingtem Vorsatz“ erfülle und sie „erhebliche Mängel hinsichtlich der Standards wissenschaftlichen Arbeitens“ aufweise,
  • andererseits sich diese Mängel „auf einen begrenzten Teil der Arbeit“ konzentrierten „und die Bedeutung der eigenständigen wissenschaftlichen Leistung nicht in grundsätzlich in Frage“ stünde. (ebenda)
  • Im Oktober 2020 wurden alle Synopsen der Fall-Dokumentation im VroniPlag Wiki um die Angabe der jeweiligen Einzelbewertungen seitens des FU-Prüfgremiums ergänzt, um einen Vergleich zu ermöglichen. Sie finden sich jeweils in den Anmerkungsteilen der 119 Plagiatsfragmente.

Kritik

Der „Schlussbericht“ weist erhebliche Defizite verschiedener Form auf:

  • 1. Das Überprüfungsgremium der Freien Universität Berlin hat die Prüfung eines zentralen, unmissverständlich erhobenen und für eine mögliche Entziehung des Doktorgrades relevanten Vorwurfs gegen die Verfasserin – nämlich dass bei mehr als 70 Textstellen der Verdacht auf willkürliche Referenzierung vorliegt – stillschweigend übergangen:

    Selbstverständlich kann eine Täuschung gemäß § 34 Abs. 7 BerlHG nicht nur im Falle der unausgewiesenen Übernahme von Texten vorliegen, sondern auch dann, wenn bewusst falsche Quellenangaben gemacht werden. Beides kann, muss aber nicht zusammen auftreten. Beispielhaft sei hier nur auf die in Fragment 085 29 dokumentierte Textstelle verwiesen, bei der – leicht variiert – aus einer bestimmten Quelle Text übernommen wurde und als Quelle statt dieser selbst 12 (!) andere angeführt werden. Eine solche Praxis führt Wissenschaft ad absurdum. (Im konkreten Fall täuscht die Verfasserin ganz offensichtlich eine Rezeptionsleistung vor, die gar nicht stattgefunden hat; die Beurteilung des Gremiums, hier handele es sich lediglich um „mangelhaftes wissenschaftliches Arbeiten“, unterschlägt diesen Sachverhalt.)

    Da in mehr als nur wenigen Einzelfällen der Verdacht besteht, dass inhaltlich unzutreffende Quellenangaben vorliegen und somit – wie in dem genannten Beispiel – wissenschaftliche Arbeit systematisch und in erheblichem Ausmaß lediglich simuliert und der Leser bewusst in die Irre geführt wird, wäre es die Aufgabe des Gremiums gewesen, diese mehr als 70 Textstellen unter diesem Aspekt zu überprüfen. Das Versäumnis ist umso unverständlicher, als
  • die entsprechenden Fragmente deutlich kenntlich gemacht sind,
  • in den Anmerkungen konkret auf fragwürdige Belege hingewiesen wird und
  • das Gremium laut Schlussbericht „im thematischen Bereich der Dissertation (insbesondere zu Fragen Europäischer Integration, Europäischer Öffentlichkeit, der Europäischen Kommission, der Demokratietheorie und zivilgesellschaftlicher Beteiligung) sehr gut ausgewiesen“ sei (S. 1).
Auf den Vorwurf der willkürlichen Angabe von Quellen in einer Vielzahl von Fällen wird in dem Schlussbericht nicht einmal eingegangen, Dass diese Prüfung kommentarlos unterblieben ist, legt zumindest den Verdacht nahe, dass die Verfasserin bewusst geschont werden sollte; sachlich zu rechtfertigen ist der Verzicht nicht. obwohl – bestätigte er sich auch nur annähernd – dies für sich allein genommen schon einen Grund für die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung (bzw. wissenschaftlichen Fehlverhaltens) darstellen könnte.
  • 2. Zweifelhaftes Kategoriensystem, das zur Relativierung von Plagiaten führt
    • Fragwürdig erscheint, dass das Gremium die Einlassung der Rechtsanwälte der Verfasserin, diese „habe auf Anraten ihrer Betreuerin eine amerikanische und ,eher problemorientierte Zitierweiseʻ gewählt“ (S. 4), für Textstellen der Kategorie B („Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung“, S. 3) akzeptiert: Die Verfasserin verwendet grundsätzlich – wenn auch i.d.R. nicht lege artis mit Seitenzahlen – die Zitierweise der American Psychological Association (APA). Plausibel erscheint sicherlich, dass ihre Betreuerin Tanja Börzel ihr zu dieser Zitierweise geraten habe, da sie diese selbst (wenn auch ebenfalls nicht lege artis) verwendet. Es bleibt allerdings rätselhaft, warum diese „eher problemorientiert“ sein soll, da auch nach APA Quellenbelege für jede paraphrasierte oder wörtlich zitierte Aussage verlangt werden. Folglich erscheint es ungerechtfertigt, der Verfasserin einen Bonus für die vermeintliche Nichtbeherrschung einer solchen – in der Form nicht existierenden – Zitierweise einzuräumen, so wie das Gremium es tut.

      Auf S. 6 stellt es fest: „Zum anderen verwendet Frau Dr. Giffey diese Zitierweise uneinheitlich und inkonsistent: Bei einigen Textpassagen wird am Ende des Absatz auf Quellen verwiesen; häufig verweist die Autorin aber auch irgendwo im Absatz auf die Quelle, oder aber im vorhergehenden oder folgenden Absatz bei Aussagen, die nicht notwendigerweise in einem Sinnzusammenhang mit der zitierten Aussage stehen müssen. Insgesamt hat der Doktorandin zumindest die Erfahrung in der Anwendung der ,problemorientiertenʻ Zitierweise gefehlt, die von ihr erwartet wurde.“

      Es ist aber nicht ersichtlich, inwiefern hier überhaupt ein Problem mit der Anwendung einer bestimmten Zitierweise vorliegen soll. Auch wenn die Verfasserin häufig auf Seitenangaben verzichtet, so belegt sie, wenn sie „regulär“ arbeitet, paraphrasierte oder wörtlich zitierte Aussagen i.d.R. direkt anschließend durch Angabe einer Quelle. Wenn sie darauf verzichtet, legt dies Täuschung nahe und nicht etwa mangelnde Erfahrung in der Anwendung einer Zitierweise, die so gar nicht existiert.
    • Fragwürdig erscheint auch das Vorgehen des Gremiums, Textstellen der Kategorie C („Nennung der Quelle im Kontext bei Möglichkeit eindeutiger Zuordnung“, S. 3) als Bagatellen bzw. Formfehler einzustufen. Denn die „Möglichkeit eindeutiger Zuordnung“ der Quelle ergibt sich hierbei nicht etwa für einen gewöhnlichen Leser der Dissertation, sondern nur bei einer – wie in der vorliegenden Dokumentation durchgeführten – Autopsie.

      Wenn man sich z.B. Fragment 013 30 ansieht, so wird der Leser hier über eine Rezeptionsleistung der Verfasserin bzgl. des Titels Dewey (1984) – den es in dieser Form gar nicht gibt – getäuscht, da diese nur aus Kersting (2008) abgeschrieben ist. Auch bei einer Betrachtung der Stelle im Kontext ergibt sich für den Leser keine Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung der Rezeption zur Quelle Kersting (2008), sondern er muss hier eine eigenständige Rezeption durch die Verfasserin annehmen. Abgesehen davon werden solche sog. Belegplagiate auch von der Rechtsprechung als sanktionsfähig bewertet.
  • 3. Keine Berücksichtigung der Belegtechnik (ausform.)
  • 4. Zweifelhaft, ob formale Prüfung durchgeführt wurde (ausform.)
    • Im Wesentlichen wurden nur die als Plagiat klassifizierten VPW-Fragmente geprüft und es ist keinerlei darüber hinaus gehende Prüfung der Arbeit erfolgt.
    • Die Tatsache, dass die Verfasserin eine wahrheitswidrige Erklärung abgegeben hat, derzufolge sie „alle verwendeten Hilfsmittel und Hilfen angegeben und auf dieser Grundlage die vorliegende Arbeit selbständig verfasst“ habe, wird nicht einmal erwähnt; dies hätte bei einer formalen Prüfung geschehen und – wie auch immer – bewertet werden müssen.
  • 5. Das Präsidium der FU hat trotz des in einem wesentlichen und mitentscheidenden Punkt unvollständigen Schlussberichts in der Sache entschieden:

    Auf S. 1 des Schlussberichts macht es sich das Überprüfungsgremium – in Anlehnung an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Fall – zur Aufgabe zu prüfen, ob „die als Plagiat identifizierten Stellen die Arbeit als Ganze quantitativ, qualitativ und/oder in der Gesamtschau prägen und darum die wissenschaftliche Eigenleistung der Promovendin substantiell beeinträchtigen.“ Das Gremium verneint aber lediglich, dass eine quantitative oder qualitative Prägung vorliege; die Frage, ob eine Prägung in einer quantitativ-qualitativen Gesamtschau vorliegt, wird im Schlussbericht dagegen nicht beantwortet. Es bearbeitet die sich selbst gestellte Aufgabe also nur zum Teil.

    Erstaunlicherweise hat das Präsidium der Freien Universität Berlin seine Entscheidung aufgrund eines in einem wesentlichen, mitentscheidenden Punkt unvollständigen Berichtes des Überprüfungsgremiums getroffen – und obwohl dieses Defizit sogar offen zu Tage lag.
  • 6. „Methodische Kompetenz“ (Entwurf)

    Auf S. 8 stellt das Gremium fest: „Gerade im empirischen Teil beweist die Autorin, dass sie durchaus in der Lage ist, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten und bei ihrem Vorgehen die methodischen Standards der empirischen Politikforschung anzuwenden. Bei einer Gesamtzahl von 27 Forschungsinterviews muss diese Eigenleistung auch als substantiell bezeichnet werden.“

    Die Verfasserin war während des Abfassens ihrer Dissertation Europabeauftragte des Berliner Bezirks Neukölln. Die Einrichtungen, deren Mitarbeiter die Interviewten waren, waren zum Teil abhängig von finanziellen Zuwendungen dieses Bezirks. Dies wird in der Dissertation weder dargestellt noch kritisch reflektiert. Insofern muss hinterfragt werden, ob "die methodischen Standards der empirischen Politikforschung" tatsächlich beachtet wurden.
  • 7. Fragwürdige Bewertungen des Gremiums:
  • 8. Auffällig ist auch die geringe Sorgfalt, mit der der Bericht und dessen Anlage verfasst wurden:
  • Auf S. 3 des Berichts heißt es:
    „Zunächst wurde jede von Vroniplag monierte Textstelle von jedem der Gremiumssmitglieder [sic] unabhängig geprüft und, soweit einschlägig, in das Kategorienschema eingeordnet.“
  • Auf S. 4 heißt es:
    „Bei diesen Fundstellen handelt es sich meistens entweder um Allgemeinplätze wie etwa generische Beschreibungen des EU Integrationsprozess [sic] (‚Friedensprozess‘) oder der EU Institutionen [sic] (‚Motor der Integration‘) oder um eine wenig auffällige Aneinanderreihung allgemein geläufiger Ausdrücke.“
  • Ebenda heißt es stark ungrammatisch und mit einem fehlenden Komma:
    „Hierzu zählen 19 Textstellen [sic] die den Kategorien C (Quelle im Kontext genannt, eindeutige Zuordnung möglich) und/oder bei 10 Fundstellen der Kategorie 3 (Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme) des Analyseschemas zugeordnet wurden.“ [sic]
  • Auf S. 5 heißt es:
    „Die für gravierende Fälle von Wissenschaftsplagiaten charakteristische wörtliche Übernahme bzw. Umarbeitung von größeren Textteilen, die Übernahme von Daten bzw. Forschungsergebnissen oder die Übernahme origineller Gedanken bzw. Erkenntnissen [sic] konnten in der Arbeit von Frau Dr. Giffey nicht gefunden werden.“
  • Auf S. 7 heißt es:
    „Das Gremium war bei der Diskussion der Relevanz der Beanstandungen mit den Argumenten von Vroniplag konfrontiert, die sich in diesem Punkt darauf stützt [sic], dass nach ihrer Zählung in allen Kapiteln der Arbeit fehlerhafte Stellen seien.“
  • Auf S. 9 heißt es:
    „Die Textstellen, in [sic] denen zweifelsfrei eine ,objektive Täuschung [sic] vorliegt, sind weder quantitativ noch qualitativ so gravierend wie von Vroniplag behauptet.“
    Statt „in“ müsste es idiomatisch „bei“ heißen und nach „Täuschung“ fehlt ein Abführungszeichen.
  • Auf S. 1 der Anlage heißt es bei der Begründung zu Fragment Nr. 01117:
    „Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme [sic] aus nicht genannter Quelle“
  • Auf S. 2 heißt es unter der Begründung zu Fragment Nr. 03613:
    „Vorbemerkung zu Seiten 36 bis 40: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kocka 2000 ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 4 [sic] Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden.“
    Weder der Ort der Vorbemerkung, die eigentlich über der Begründung hätte stehen müssen, noch die Anzahl der durch sie erfassten Seiten stimmen.
  • Auf S. 3 heißt es:
    „Vorbemerkung zu Seiten 46 bis 48: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kersting ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 2 [sic] Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden.“
    Hier stimmt die Anzahl der durch die Vorbemerkung erfassten Seiten nicht. Da die Quelle Kersting (2008) aber auf S. 47 der Dissertation nicht erwähnt wird, meint das Gremium statt „46 bis 48“ möglicherweise auch „46 und 48“.
  • Auf S. 6 heißt es unter den Begründungen zu den Fragmenten Nr. 20328, 20501 und 20511:
    „Vorbemerkung zu Kapitel 5: Die Monita haben keinen Einfluss auf die sachliche Eigenständigkeit der Schlussfolgerung, dem Vorwurf von VroniPlag kann insofern nicht gefolgt werden.“
    Diese Vorbemerkung hätte eigentlich vier Zeilen weiter oben stehen müssen, da Kapitel 5 der Dissertation bereits auf S. 198 beginnt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Schlussbericht insbesondere aufgrund des in Punkt 1 ausgeführten Sachverhalts mangelhaft und in der vorliegenden Form nicht geeignet ist, die in der Dokumentation aufgezeigten Verstöße gegen die Gute wissenschaftliche Praxis in der Dissertation der Verfasserin adäquat zu bewerten.