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Aktuelle Version vom 12. Mai 2013, 11:49 Uhr

Die schweizerische Migrationspolitik im Kontext der nationalen Sicherheit und globaler Zusammenhänge

von Doris Fiala

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Df/Fragment 090 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-05-11 12:07:26 WiseWoman
Cuttitta 2003, Df, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 90, Zeilen: 2-15
Quelle: Cuttitta 2003
Seite(n): 3, 4, Zeilen: 3: re. Spalte: 56ff; 4: li. Spalte: 1ff
Mit dem Gesetz, das im September 2002 in Kraft trat (vergl. MuB 6/0241), wurden verschiedene Neuerungen wirksam: Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Arbeitssuche wurde abgeschafft, die jährlichen Einreisequoten wurden auf Staatsbürger von Ländern beschränkt, mit denen Rückübernahmeabkommen bzw. Kooperationsabkommen bestehen. Ferner wurde die Durchsetzung der Ausreispflicht [sic] verschärft, die maximale Dauer der Abschiebehaft von 30 auf 60 Tage verlängert und die obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken für alle Ausländer eingeführt, die eine Aufenthaltsbewilligung bzw. deren Verlängerung beantragten [sic]. Heute ist eine legale Einwanderung zum Zweck der Arbeitsaufnahme nur noch möglich, wenn für Ausländer schon vor der Einreise ein konkretes Stellenangebot im Rahmen der von der Regierung festgelegten Einreisequoten vorliegt.

41 Migration-Info.de; Migration und Bevölkerung Newsletter; ein Projekt des Netzwerks Migration in Europa, der Bundeszentrale für politische Bildung und des Hamburgischen WeltWirtschaftsinstituts, Ausgabe 6 in 2002

Mit dem jüngsten Gesetz, das im September 2002 in Kraft trat (vgl. MuB 6/02), wurden verschiedene Neuerungen wirksam: Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

zwecks Arbeitssuche wurde abgeschafft, die jährlichen Einreisequoten wurden auf Staatsbürger von Ländern beschränkt, mit denen Rücknahmeabkommen bzw. polizeiliche Kooperationsabkommen bestehen. Ferner wurde die Durchsetzung der Ausreisepflicht

[Seite 4]

verschärft, die maximale Dauer der Abschiebehaft von 30 auf 60 Tage verlängert und die obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken für alle Ausländer eingeführt, die eine Aufenthaltserlaubnis bzw. deren Verlängerung beantragen.

Eine legale Einwanderung zum Zweck der Arbeitsaufnahme ist nur noch möglich, wenn für Ausländer schon vor der Einreise ein konkretes Stellenangebot im Rahmen der von der Regierung festgelegten Einreisequoten vorliegt.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Auch der Verweis auf MuB 6/02 ist übernommen.

Sichter
(Hindemith) Singulus



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