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Untersuchte Arbeit: Seite: 119, Zeilen: 15-17 |
Quelle: LAUBAG 1998 Seite(n): 127, Zeilen: 15-16 |
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Der Bergbaubetrieb übernimmt für jede Mietpartei die Umzugskosten nach den gleichen Grundsätzen wie bei den Eigentümern (siehe Kapitel 6). | Die LAUBAG übernimmt für jede Mietpartei die Umzugskosten nach den gleichen Grundsätzen wie bei den Eigentümern. |
Ist höchstwahrscheinlich zwar auch nur übernommen, wird aber aufgrund der Kürze nur als "verdächtig" gewertet. |
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