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Untersuchte Arbeit: Seite: 114, Zeilen: 101-122 |
Quelle: LAUBAG 1998 Seite(n): 93/8, 93/9, Zeilen: S.93/8, 5-33 - S.93/9,1-4 |
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Die Arbeit soll nach dem Konzept der „Kleinen Grundschule"[FN 6] (Quelle: Soziales Anforderungsprofil, Dezember 1998) als Modellprojekt im Land Brandenburg erfolgen.
[FN 6] Eine unter Leitung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport am 15.09.1997 in der Grundschule Haidemühl durchgeführte Gesprächsrunde verschaffte den allseitigen Bemühungen, Haidemühl als Grundschulstandort zu erhalten, zum Durchbruch. Die Gemeindevertretung Haidemühl faßte am 28.10.1997 den erforderlichen Antragsbeschluß. Durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Proschim und dem erklärten Elternwillen der Blunoer wurde sichergestellt, daß auch die Grundschüler aus diesen Gemeinden weiter die Haidemühler Schule besuchen. Die finanzielle und tatsächliche Unterstützung der LAUBAG wurde erklärt und am 01.12.1997 auch fußend auf eine spezielle pädagogische Konzeption der Formantrag für die erforderliche Genehmigung als „Kleine Grundschule" eingereicht. Mit Erlaß vom 03. April 1998 hat der Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg u.a. mit folgender Begründung die Fortführung der Grundschule Haidemühl als Kleine Grundschule ab Schuljahr 1998/99 genehmigt: „Die Gemeinde Haidemühl ist bundesweit die einzige Gemeinde mit einer funktionierenden Schule, die von einer Umsiedlung betroffen ist. Zur Gewährleistung des im Braunkohlenplan des Landes Brandenburg festgelegten Ziels, einer sozialverträglichen Umsiedlung, soll eine gemeinsame Umsiedlung der Dorfgemeinschaft erfolgen. Um dieses landespolitische Ziel zu erreichen, ist die Erhaltung und Festigung des gemeindlichen Lebens erforderlich. Dazu ist der Fortbestand der Grundschule Haidemühl von besonderer Bedeutung. Die Schule stellt im Prinzip die einzige intakte öffentliche Einrichtung in der Gemeinde dar und dient für die verschiedensten gemeindlichen Zwecke. Der Wegfall der Schule würde einen deutlichen Einschnitt in das gemeindliche Leben zur Folge haben. Die zentrifugalen Tendenzen würden sich verstärken, so daß die Zielsetzung, die mit einer sozialverträglichen Umsiedlung verbunden sein sollen, nicht mehr realisiert werden können." Als erste wesentliche Stützung hat die LAUBAG die Übernahme der Schülerfahrkosten zugesichert und spürbare Hilfen bei der Ausstattung der Klassen, einschließlich spezieller Gerätschaften gewährt (u.a. Fernsehgerät mit Videoanlage, Computerbereich). |
[Seite 93/8, Zeilen 5-33]
Eine unter Leitung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport am 15.09.1997 in der Grundschule Haidemühl durchgeführte Gesprächsrunde verschaffte den allseitigen Bemühungen, Haidemühl als Grundschulstandort zu erhalten, zum Durchbruch. Die Gemeindevertretung Haidemühl faßte am 28.10.1997 den erforderlichen Antragsbeschluß. Durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Proschim und dem erklärten Elternwillen der Blunoer wurde sichergestellt, daß auch die Grundschüler aus diesen Gemeinden weiter die Haidemühler Schule besuchen. Die finanzielle und tatsächliche Unterstützung der LAUBAG wurde erklärt und am 01.12.1997 auch fußend auf eine spezielle pädagogische Konzeption der Formantrag für die erforderliche Genehmigung als „Kleine Grundschule“ eingereicht. Mit Erlaß vom 03. April 1998 hat der Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg u.a. mit folgender Begründung die Fortführung der Grundschule Haidemühl als Kleine Grundschule ab Schuljahr 1998/99 genehmigt: „Die Gemeinde Haidemühl ist bundesweit die einzige Gemeinde mit einer funktionierenden Schule, die von einer Umsiedlung betroffen ist. Zur Gewährleistung des im Braunkohlenplan des Landes Brandenburg festgelegten Ziels, einer sozialverträglichen Umsiedlung, soll eine gemeinsame Umsiedlung der Dorfgemeinschaft erfolgen. Um dieses landespolitische Ziel zu erreichen, ist die Erhaltung und Festigung des gemeindlichen Lebens erforderlich. Dazu ist der Fortbestand der Grundschule Haidemühl von besonderer Bedeutung. Die Schule stellt im Prinzip die einzige intakte öffentliche Einrichtung in der Gemeinde dar und dient für die verschiedensten gemeindlichen Zwecke Der Wegfall der Schule würde einen deutlichen Einschnitt in das gemeindliche Leben zur Folge haben. Die zentrifugalen Tendenzen würden sich verstärken, so daß die Zielsetzung, die mit einer sozialverträglichen Umsiedlung verbunden sein sollen, nicht mehr realisiert werden können.“ [Seite 93/9, Zeilen 1-4] Als erste wesentliche Stützung hat die LAUBAG die Übernahme der Schülerfahrkosten zugesichert und spürbare Hilfen bei der Ausstattung der Klassen, einschließlich spezieller Gerätschaften gewährt (u.a. Fernsehgerät mit Videoanlage, Computerbereich). |
Hier wird das Original - nur mit einer dürftigen Nennung der Quelle aber weiterhin ohne Kenntlichmachung des Umfangs - identisch in einer Fußnote wiedergegeben. |
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