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Untersuchte Arbeit: Seite: 108, Zeilen: 1-14 |
Quelle: LAUBAG 1998 Seite(n): 129, 130, Zeilen: 6-11, 18-23, 1-7 |
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[Fünf gaben an, daß die Betriebsstätte als Außenstelle, Zweigstelle beziehungsweise Filiale einem größeren] Unternehmen angehört. Bei fünf Betriebsstätten, darunter drei Läden zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, wohnen die Kunden hauptsächlich in Haidemühl. Die Kunden der übrigen sechs Betriebsstätten kommen hauptsächlich aus Orten der näheren, aber auch der weiteren Umgebung. Die Wohnorte der Mitarbeiter liegen hauptsächlich in Haidemühl und Orten der näheren Umgebung, wie zum Beispiel Proschim, Welzow und Neupetershain.
Grundsätzlich konnten sich alle Betriebsstätteninhaber eine Verlagerung an einen anderen Standort vorstellen, wobei einige Betriebe auch eine Umsiedlung in ein Gewerbegebiet in Betracht ziehen, zum Beispiel aus Lärmschutz- oder Platzgründen. Die Inhaber der Lebensmittelgeschäfte und der Fleischerei halten es für denkbar, während der Umsiedlung Waren des täglichen Bedarfes sowohl in Haidemühl als auch am Umsiedlungsstandort anzubieten. Um dies zu gewährleisten, kann eine doppelte Betriebsführung oder eine mobile Versorgung der Umsiedler in Betracht gezogen werden. Auch die ärztliche Versorgung kann grundsätzlich am neuen Standort aufrecht erhalten werden. |
[Seite 129, Zeilen 6-11]
Fünf gaben an, daß die Betriebsstätte als Außenstelle, Zweigstelle bzw. Filiale einem größeren Unternehmen angehört. Bei fünf Betriebsstätten, darunter drei Läden zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, wohnen die Kunden hauptsächlich in Haidemühl. Die Kunden der übrigen sechs Betriebsstätten kommen hauptsächlich aus Orten der näheren, aber auch der weiteren Umgebung. [Seite 129, Zeilen 18-23] Die Wohnorte der Mitarbeiter liegen hauptsächlich in Haidemühl und Orten der näheren Umgebung, wie z. B. Proschim, Welzow und Neupeterhain[sic]. Grundsätzlich konnten sich alle Betriebsstätteninhaber eine Verlagerung an einen anderen Standort vorstellen, wobei einige Betriebe auch eine Umsiedlung in ein Gewerbegebiet in Betracht ziehen, z. B. aus Lärmschutz- oder Platzgründen. [Seite 130, Zeilen 1-7] Die Inhaber der Lebensmittelgeschäfte und der Fleischerei halten es für denkbar, während der Umsiedlung Waren des täglichen Bedarfes sowohl in Haidemühl als auch am Umsiedlungsstandort anzubieten. Um dies zu gewährleisten, kann eine doppelte Betriebsführung oder eine mobile Versorgung der Umsiedler in Betracht gezogen werden. Auch die ärztliche Versorgung kann grundsätzlich am neuen Standort aufrecht erhalten werden. |
Komplette wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Selbst die Hervorhebungen (Fettdruck) wurden übernommen. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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