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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 16-26
Quelle: LAUBAG 1998
Seite(n): 7, Zeilen: 2-14
Der Braunkohlenausschuß des Landes Brandenburg faßte in seiner 23. Sitzung am 29. September 1994 den Beschluß zur Aufstellung des sachlichen Teilplanes 3 „Umsiedlung Haidemühl". Der Bergbaubetrieb wurde aufgefordert, bis Dezember 1995 ein Soziales Anforderungsprofil vorzulegen, das den Nachweis einer sozialverträglichen Umsiedlung erbringen soll.

Mit Schreiben vom 8. Dezember 1995 unterrichtete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg die LAUBAG über die Verlängerung des Abgabetermines für das Soziale Anforderungsprofil bis zum 31. Dezember 1996. Begründet wurde diese Verfahrensweise unter anderem damit, daß durch den neuen Zeitrahmen die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger von Haidemühl erweitert werden.

Der Braunkohlenausschuß des Landes Brandenburg faßte in seiner 23. Sitzung am 29. September 1994 den Beschluß zur Aufstellung des sachlichen Teilplanes 3 „Umsiedlung Haidemühl“ Die LAUBAG wurde aufgefordert, bis Dezember 1995 ein Soziales Anforderungsprofil vorzulegen, das den Nachweis einer sozialverträglichen Umsiedlung erbringen soll.

Mit Schreiben vom 08. Dezember 1995 unterrichtete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg die LAUBAG über die Verlängerung des Abgabetermines für das Soziale Anforderungsprofil bis zum 31. Dezember 1996. Begründet wurde diese Vorgehensweise u. a. damit, daß durch den neuen Zeitrahmen die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger von Haidemühl erweitert werden.

Anmerkungen

Bis auf zwei kleine Abänderungen ("Bergbaubetrieb" statt "LAUBAG" und "Verfahrensweise" statt "Vorgehensweise") handelt es sich hier um die ersten Sätze des Vorwortes des "Sozialen Anforderungsprofils" (LAUBAG (1998)). Bis auf oben genannte Änderung ist das Fragment eine komplette wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Sichter
Guckar