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Untersuchte Arbeit: Seite: 88, Zeilen: 23-25 |
Quelle: Kausche-Vertrag 1993 Seite(n): 5, Zeilen: 27-29 |
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• die Gestaltung der übrigen Bedingungen des Mietvertrages zu den bisher geltenden Bedingungen stattfindet, es sei denn, daß geltende gesetzliche Regelungen für den Umsiedler günstiger sind, | c.) Gestaltung der übrigen Bedingungen des Mietvertrages für den Ersatzwohnraum zu den bisher geltenden Bedingungen, es sei denn, daß geltende gesetzliche Regelungen für den Mieter günstiger sind. |
Leicht angepasste, weitgehend wörtliche Übernahme aus dem Vertragswerk, ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Auch Abschnitte davor und danach sind sehr von dem Kausche-Vertrag inspiriert. |
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