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Untersuchte Arbeit: Seite: 54, Zeilen: 1-8 |
Quelle: Schluchter-Dahm 1996 Seite(n): 37, Zeilen: 14-22 |
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Zusammenfassend gilt: Es sind folgende Voraussetzungen für das Dialogverfahren zu
schaffen: o klare Arbeitsstrukturen mit einem Zeitplan, <br>o für die Betroffenen sind wesentliche Ergebnisse zu erzielen, <br>o eine kompetente Arbeitsweise ist zu ermöglichen, <br>o die Rückkopplung der gemeinsamen Arbeit ist zu sichern, <br>o der Ausgleich des Informations- und Machtgefälles zwischen den Akteuren muß in geeigneter Weise gesteuert werden. |
Das Fallbeispiel verdeutlicht, wenn Betroffene an einem Dialogverfahren mitwirken sollen, so ist Voraussetzung, daß
• klare Arbeitsstrukturen mit einem Zeitplan geschaffen werden, <br>• für die Betroffenen wesentliche Ergebnisse erzielbar sind, <br>• eine kompetente Arbeitsweise möglich ist, <br>• die Rückkopplung der gemeinsamen Arbeit zu den Entscheidungsträgem und in das Quartier gewährleistet ist und als wichtigste Voraussetzung, daß <br>• Maßnahmen zum Ausgleich des Informations- und Machtgefälles zwischen den Akteuren getroffen werden. |
Nach einer größeren Auslassung wird weiter ohne Kennzeichnung Originalwortlaut übernommen. Der Gedankensprung ist deutlich spürbar. |
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