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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 8-15
Quelle: LAUBAG 1998
Seite(n): 13, Zeilen: 2-5, 7-9, 101-103
Gemäß Paragraph 12 Absatz 4, Satz 2 RegBkPlg (Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg vom 13.05.1993 [GVBl. I, S. 170], zuletzt geändert durch den Artikel 3 des Gesetzes vom 20.07.1995 [GVBl. I, S. 210] vom 13. Mai 1993) können Braunkohlenpläne in sachlichen und räumlichen Teilplänen aufgestellt werden, wenn gewährleistet ist, daß sich die Teile in eine ausgewogene Gesamtentwicklung einfügen.

Im Braunkohlenplan ist festgelegt, daß der Nachweis der Sozialverträglichkeit für die Umsiedlung in einem sachlichen Teilplan zu führen ist.

[Zeilen 2-5]

Gemäß § 12 Abs. 4, Satz 2 RegBkPlg[FN 2] vom 13. Mai 1993 können Braunkohlenpläne in sachlichen und räumlichen Teilplänen aufgestellt werden, wenn gewährleistet ist, daß sich die Teile in eine ausgewogene Gesamtentwicklung einfügen.

[Zeilen 7-9]

Weiterhin wird im Braunkohlenplan festgelegt, daß der Nachweis der Sozialverträglichkeit für die Umsiedlung Haidemühl in einem sachlichen Teilplan zu führen ist[FN 3].

[FN-Zeile 1-3]

[FN 2] Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg vom 13.05 1993 (GVBl.I. S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.07 1995 (GVBl.I. S. 210).

Anmerkungen

-- Hier wird die FN 2 aus der angegebenen Quelle in den Text der untersuchten Arbeit eingebaut. Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Sichter
Guckar