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Untersuchte Arbeit: Seite: 36, Zeilen: 13-16 |
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999 Seite(n): 14, Zeilen: 36-40 |
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Jeder Bürger, ob Eigentümer oder Mieter, soll die Möglichkeit erhalten, an der gemeinsamen Umsiedlung teilzunehmen. Das heißt auch, daß Bürger, die aus besonderen oder berechtigten Gründen nicht an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen werden, nicht benachteiligt werden dürfen. | Jeder Einwohner, jede Einwohnerin von Haidemühl, ob Eigentümerin oder Mieterin, hat die Möglichkeit, sofern er/sie es wünscht, an der gemeinsamen Umsiedlung teilzunehmen. Das heißt auch, dass Haidemühler, die aus besonderen Gründen nicht an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen möchten und sich für einen anderen Wiederansiedlungsstandort entscheiden, nicht benachteiligt werden dürfen. |
Wieder kein Hinweis auf das Original. Das Fragment ist zwar kurz, aber trotzdem eine weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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