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Untersuchte Arbeit: Seite: 33, Zeilen: 10-13 |
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999 Seite(n): 14, Zeilen: 31-35 |
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Ungeachtet dessen, daß das Konzept einer gemeinsamen Umsiedlung angestrebt wird, darf die Dorfgemeinschaft keinesfalls in Teilnehmer und Nichtteilnehmer eingeteilt werden, für die unterschiedliche Wertmaßstäbe gelten. Insoweit ist die gemeinsame Umsiedlung kein Zwang, sondern als Rahmen zur Gestaltung zu verstehen. | Ungeachtet dessen, dass als Ziel eine gemeinsame Umsiedlung angestrebt wird, darf die Dorfgemeinschaft keinesfalls in Teilnehmer und Nichtteilnehmer eingeteilt werden, für die unterschiedliche Wertmaßstäbe gelten. Im Sinne der Gestaltung einer sozialverträglichen Umsiedlung ist eine gemeinsame Umsiedlung als Rahmen, nicht aber als Zwangspunkt zu verstehen. |
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