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Untersuchte Arbeit: Seite: 27, Zeilen: 5-24 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 97, 98, Zeilen: 15-36, 1-8 |
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1. Demokratische Legitimation
Der Eingriff ist nicht willkürlich oder allein im betriebswirtschaftlichen Interesse des Bergbaubetreibers begründet, sondern eine zwingende energiepolitische Notwendigkeit. Auch Umfang und Zeitpunkt sind begründet, glaubwürdig und einsichtig und nachvollziehbar und gelten daher als zumutbar. Für diese Gewißheit haben eine weitaus breitere Information der Betroffenen als sie heute praktiziert wird und eine offene energiepolitische Entscheidungsfindung unter Beteiligung der Betroffenen gesorgt. In öffentlicher Debatte und offener Abstimmung hat der Landtag die politische Verantwortung dafür übernommen, daß der Abbruch der jeweiligen Ortschaft und die Umsiedlung ihrer Bewohner zugunsten des Braunkohlentagebaus aus energiepolitischen Gründen gerechtfertigt sei. 2. Reversibilität Es ist sichergestellt, daß die naturgemäß langfristigen Braunkohlenplanungen revidiert werden, wenn sich die Grundannahmen ändern. Die Grundannahmen werden deshalb periodisch oder auf qualifizierten Antrag zum Beispiel der Umsiedler eines betroffenen Ortes in offener Diskussion überprüft. Damit ist auch noch zu Beginn der Umsiedlungen durch zeitnahen Nachweis sichergestellt, daß die Umsiedlungen tatsächlich unvermeidlich sind. 3. Prävention Da bereits die Erwägung eines Braunkohlentagebaus nachhaltige Schäden in den betroffenen Gemeinschaften hervorruft, sind bereits zu diesem Zeitpunkt ausgleichende Maßnahmen ergriffen worden, die zur Abwehr der Frühwirkungen sowie zur Stärkung der Orte und der [örtlichen Gemeinschaften geeignet sind, nicht zuletzt, um für die später akute Krisensituation eine möglichst stabile Ausgangssituation zu schaffen.] |
[Seite 97, Zeilen 15-36]
1. Demokratische Legitimation Der Eingriff ist nicht willkürlich oder allein im betriebswirtschaftlichen Interesse des Bergbautreibenden begründet, sondern eine zwingende energiepolitische Notwendigkeit. Auch Umfang und Zeitpunkt sind begründet, glaubwürdig, einsichtig und nachvollziehbar und gelten daher als zumutbar. Für diese Gewißheit haben eine weitaus breitere Information der Betroffenen als sie heute praktiziert wird und eine offene energiepolitische Entscheidungsfindung unter Beteiligung der Betroffenen gesorgt. In öffentlicher Debatte und offener Abstimmung hat der Landtag die politische Verantwortung dafür übernommen, daß der Abbruch der jeweiligen Ortschaft und die Umsiedlung ihrer Bewohner zugunsten des Braunkohlentagebaus aus energiepolitischen Gründen gerechtfertigt sei. 2. Reversibilität Es ist sichergestellt, daß die naturgemäß langfristigen Braunkohlenplanungen revidiert werden, wenn sich die Grundannahmen ändern. Die Grundannahmen werden deshalb periodisch oder auf qualifizierten Antrag zum Beispiel der Umsiedler eines betroffenen Ortes in offener Diskussion überprüft. Damit ist auch noch zu Beginn der Umsiedlungen durch zeitnahen Nachweis sichergestellt, daß die Umsiedlungen tatsächlich unvermeidlich sind. [Seite 98, Zeilen 1-8] 3. Prävention Da bereits die Erwägung eines Braunkohlentagebaus nachhaltige Schäden in den betroffenen Gemeinschaften hervorruft, sind bereits zu diesem Zeitpunkt ausgleichende Maßnahmen ergriffen worden, die zur Abwehr der Frühwirkungen sowie zur Stärkung der Orte und der örtlichen Gemeinschaften geeignet sind, nicht zuletzt, um für die später akute Krisensituation eine möglichst stabile Ausgangssituation zu schaffen. |
Weitgehend identisch ohne jede Kennzeichnung. Wenn es sich hier um ein Zitat hätte handeln sollen, hätte DD aber nicht den im Original vorzufindenden "Bergbautreibenden" in seine übliche Formulierung "Bergbaubetreiber" umwandeln dürfen. Auch die Abänderung der Aufzählung "glaubwürdig, einsichtig und nachvollziehbar" in "glaubwürdig und einsichtig und nachvollziehbar" hätte unterbleiben müssen. Somit liegt also kein ganzseitiges Zitat, sondern eine verschleierte illegitime Übernahme vor. Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite fort: Fragment 028 01 |
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