von Prof. Dr. Detlev Dähnert
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[1.] Dd/Fragment 103 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-27 19:26:38 Fret | Dd, Fragment, Gesichtet, LAUBAG 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 103, Zeilen: 2-14 |
Quelle: LAUBAG 1998 Seite(n): 10, Zeilen: 7-21 |
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Der Tagebau Welzow-Süd ist der Hauptversorger des neu entstandenen Kraftwerkes Schwarze Pumpe mit einer Leistung von zweimal 800 Megawatt, das mit einem Wirkungsgrad von 40,5 Prozent dem neuesten Stand der Technik entspricht. Weiterhin liefert der Tagebau Welzow-Süd die Brikettierkohle für die Veredelungskapazitäten Schwarze Pumpe. Darüber hinaus bestehen weitere Aufgaben für den Direktabsatz, in der Zufuhr zu weiteren Kraftwerken der VEAG sowie in der Versorgung des Sekundärrohstoff-Verwertungszentrums Schwarze Pumpe.
Um die erforderliche Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum zu schaffen, hat die Landesregierung auf der Grundlage von Paragraph 12 Absatz 6 des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg per Rechtsverordnung am 23. Dezember 1993 den Braunkohlenplan Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, für verbindlich erklärt (Tagebau Welzow-Süd, Abbauentwicklung, siehe Anlage 2). |
Der Tagebau Welzow-Süd ist der Hauptversorger des neu entstehenden Kraftwerkes Schwarze Pumpe mit einer Leistung von 2 x 800 MW, das mit einem Wirkungsgrad von 40,5 Prozent dem neuesten Stand der Technik entspricht. Weiterhin liefert der Tagebau Welzow-Süd die Brikettierkohle für die Veredelungskapazitäten Schwarze Pumpe.
Darüber hinaus bestehen weitere Aufgaben für den Direktabsatz, in der Zufuhr zu weiteren Kraftwerken der VEAG sowie in der Versorgung des Sekundärrohstoff-Verwertungszentrums Schwarze Pumpe. Um die erforderliche Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum zu schaffen, hat die Landesregierung auf der Grundlage von § 12 Abs. 6 des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg per Rechtsverordnung am 23. Dezember 1993 den Braunkohlenplan Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, für verbindlich erklärt (siehe Karte 1). |
An einer einzigen Stelle wird der Wortlaut geändert (das Verb wird statt im Präsenz im Präteritum verwandt). Ansonsten erfolgt keinerlei Bearbeitung des Originals - bis auf oben genannte Änderung ist das Fragment eine komplette wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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[2.] Dd/Fragment 103 16 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-27 19:29:29 Fret | Dd, Fragment, Gesichtet, LAUBAG 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 103, Zeilen: 16-26 |
Quelle: LAUBAG 1998 Seite(n): 7, Zeilen: 2-14 |
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Der Braunkohlenausschuß des Landes Brandenburg faßte in seiner 23. Sitzung am 29. September 1994 den Beschluß zur Aufstellung des sachlichen Teilplanes 3 „Umsiedlung Haidemühl". Der Bergbaubetrieb wurde aufgefordert, bis Dezember 1995 ein Soziales Anforderungsprofil vorzulegen, das den Nachweis einer sozialverträglichen Umsiedlung erbringen soll.
Mit Schreiben vom 8. Dezember 1995 unterrichtete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg die LAUBAG über die Verlängerung des Abgabetermines für das Soziale Anforderungsprofil bis zum 31. Dezember 1996. Begründet wurde diese Verfahrensweise unter anderem damit, daß durch den neuen Zeitrahmen die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger von Haidemühl erweitert werden. |
Der Braunkohlenausschuß des Landes Brandenburg faßte in seiner 23. Sitzung am 29. September 1994 den Beschluß zur Aufstellung des sachlichen Teilplanes 3 „Umsiedlung Haidemühl“ Die LAUBAG wurde aufgefordert, bis Dezember 1995 ein Soziales Anforderungsprofil vorzulegen, das den Nachweis einer sozialverträglichen Umsiedlung erbringen soll.
Mit Schreiben vom 08. Dezember 1995 unterrichtete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg die LAUBAG über die Verlängerung des Abgabetermines für das Soziale Anforderungsprofil bis zum 31. Dezember 1996. Begründet wurde diese Vorgehensweise u. a. damit, daß durch den neuen Zeitrahmen die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger von Haidemühl erweitert werden. |
Bis auf zwei kleine Abänderungen ("Bergbaubetrieb" statt "LAUBAG" und "Verfahrensweise" statt "Vorgehensweise") handelt es sich hier um die ersten Sätze des Vorwortes des "Sozialen Anforderungsprofils" (LAUBAG (1998)). Bis auf oben genannte Änderung ist das Fragment eine komplette wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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[3.] Dd/Fragment 103 26 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-27 19:30:31 Fret | Dd, Fragment, Gesichtet, LAUBAG 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 103, Zeilen: 26-30 |
Quelle: LAUBAG 1998 Seite(n): 14, Zeilen: 1-6 |
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Mit der Vorlage des Sozialen Anforderungsprofiles durch den Bergbaubetrieb im Dezember 1996 soll gewährleistet werden, daß das Braunkohlenplanverfahren zum sachlichen Teilplan 3 „Umsiedlung Haidemühl", unter Beachtung des Kriterienkataloges des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, weitergeführt werden kann. | Mit der Vorlage des Sozialen Anforderungsprofiles durch die LAUBAG im Dezember 1996 und der Standortfindung im Jahre 1997 ist gewährleistet, daß im Jahre 1997 das Braunkohlenplanverfahren zum sachlichen Teilplan 3 „Umsiedlung Haidemühl“, unter Beachtung des Kriterienkataloges des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, weitergeführt werden kann. |
Bis auf oben genannte Änderung ist das Fragment eine komplette wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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