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Bewältigung technischer und sozialer Probleme bei der Konzeption von Umsiedlungen

von Prof. Dr. Detlev Dähnert

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Dd/Fragment 041 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:08:03 Kybot
Dd, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, LAUBAG 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 2-5
Quelle: LAUBAG 1998
Seite(n): 99, Zeilen: 1-5
Die gemeinsame Umsiedlung hat zwei Aspekte, einen räumlichen und einen zeitlichen. Der räumliche beinhaltet den Umzug an einem bestimmten abgegrenzten Standort, der zeitliche den Umzug innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Umsiedlungsstandort und Umsiedlungszeitraum sind fester Bestandteil eines Braunkohlenplanes. Die gemeinsame Umsiedlung hat zwei Aspekte, einen räumlichen und einen zeitlichen. Der räumliche beinhaltet den Umzug an einen bestimmten, abgegrenzten Standort, der zeitliche den Umzug innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Umsiedlungsstandort und Umsiedlungszeitraum sind fester Bestandteil eines Braunkohlenplanes [...]
Anmerkungen

-- Der Satz der Fundstelle endet mit: [...] und werden im Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, sachlicher Teilplan 3 „Umsiedlung Haidemühl“ festgelegt. Komplette wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Sichter
Guckar


[2.] Dd/Fragment 041 08 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:08:05 Kybot
Dd, Fragment, Gesichtet, LAUBAG 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 8-15
Quelle: LAUBAG 1998
Seite(n): 13, Zeilen: 2-5, 7-9, 101-103
Gemäß Paragraph 12 Absatz 4, Satz 2 RegBkPlg (Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg vom 13.05.1993 [GVBl. I, S. 170], zuletzt geändert durch den Artikel 3 des Gesetzes vom 20.07.1995 [GVBl. I, S. 210] vom 13. Mai 1993) können Braunkohlenpläne in sachlichen und räumlichen Teilplänen aufgestellt werden, wenn gewährleistet ist, daß sich die Teile in eine ausgewogene Gesamtentwicklung einfügen.

Im Braunkohlenplan ist festgelegt, daß der Nachweis der Sozialverträglichkeit für die Umsiedlung in einem sachlichen Teilplan zu führen ist.

[Zeilen 2-5]

Gemäß § 12 Abs. 4, Satz 2 RegBkPlg[FN 2] vom 13. Mai 1993 können Braunkohlenpläne in sachlichen und räumlichen Teilplänen aufgestellt werden, wenn gewährleistet ist, daß sich die Teile in eine ausgewogene Gesamtentwicklung einfügen.

[Zeilen 7-9]

Weiterhin wird im Braunkohlenplan festgelegt, daß der Nachweis der Sozialverträglichkeit für die Umsiedlung Haidemühl in einem sachlichen Teilplan zu führen ist[FN 3].

[FN-Zeile 1-3]

[FN 2] Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg vom 13.05 1993 (GVBl.I. S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.07 1995 (GVBl.I. S. 210).

Anmerkungen

-- Hier wird die FN 2 aus der angegebenen Quelle in den Text der untersuchten Arbeit eingebaut. Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Sichter
Guckar


[3.] Dd/Fragment 041 16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:08:07 Kybot
Dd, EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Hindemith, Guckar
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 16-27
Quelle: EntwurfBraunkohlenplanWelzowSued3 1999
Seite(n): 8, Zeilen: 31-42
Im Sachlichen Teilplan Umsiedlung gilt es, die Bedingungen, Möglichkeiten und Anforderungen eines hohen Niveaus der Sozialverträglichkeit zu bestimmen. Insbesondere sind zu berücksichtigen:

o der zeitliche und inhaltliche Rahmen des Umsiedlungsprozesses, <br>o der Umsiedlungsstandort, <br>o Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebens- und Funktionsfähigkeit des Ortes bis zum Zeitpunkt der Umsiedlung, <br>o Maßnahmen des unmittelbaren Umsiedlungsprozesses, <br>o Maßnahmen der Integration am Umsiedlungsstandort.

Der Sachliche Teilplan Umsiedlung beinhaltet keine Planziele zum Abbau der Lagerstätte, zu den Umweltauswirkungen und zur Bergbaufolgelandschaft, da diese bereits im Braunkohlenplan enthalten sind.

Im sachlichen Teilplan 3, Umsiedlung Haidemühl, gilt es, die Anforderungen, Möglichkeiten und Bedingungen an ein hohes Niveau der Sozialverträglichkeit zu bestimmen und festzulegen, insbesondere sind zu berücksichtigen:

• der zeitliche und inhaltliche Rahmen des Umsiedlungsprozesses, <br>• der Umsiedlungsstandort, <br>• Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebens- und Funktionsfähigkeit des Ortes bis zum Zeitpunkt der Umsiedlung, <br>• Maßnahmen des unmittelbaren Umsiedlungsprozesses, <br>• Maßnahmen zur Integration am Ansiedlungsstandort.

Der sachliche Teilplan 3 beinhaltet keine Planziele zum Abbau der Lagerstätte, zu den Umweltauswirkungen, zur Bergbaufolgelandschaft etc., da diese bereits im rechtsverbindlichen Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd I enthalten sind.

Anmerkungen

Die genannten Punkte werden ohne Kennzeichnung identisch wiedergegeben. Einleitung und Ausklang finden sich in fast derselben Formulierung ebenfalls bereits in der Quelle. Man beachte, dass die Quelle das Datum April 1999 trägt, während die Dissertation im Juli 1999 eingereicht wurde -- es gibt hier also eine gewisse zeitliche Nähe, und auch eine Übernahme von einer Vorwersion der Dissertation in den Braunkohleplan ist prinzipiell denkbar, wenn auch wenig plausibel.

Sichter
Hindemith



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