von Prof. Dr. Detlev Dähnert
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[1.] Dd/Fragment 028 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-18 19:53:46 WiseWoman | Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 28, Zeilen: 1-25 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 98, Zeilen: 2-43 |
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[Da bereits die Erwägung eines Braunkohlentagebaus nachhaltige Schäden in den betroffenen Gemeinschaften hervorruft, sind bereits zu diesem Zeitpunkt ausgleichende Maßnahmen ergriffen worden, die zur Abwehr der Frühwirkungen sowie zur Stärkung der Orte und der] örtlichen Gemeinschaften geeignet sind, nicht zuletzt, um für die später akute Krisensituation eine möglichst stabile Ausgangssituation zu schaffen. Die Stärkung der Ortschaften behält auch dann ihren Sinn, wenn der erwogene Tagebau schließlich nicht realisiert wird.
4. Erwerb von Kompetenz Für die Umsiedler besteht ein Netz von Beratungsangeboten, dessen Umfang und Organisation ihre fachkundige und umfassende Beratung in allen rechtlichen, planerischen, technischen und finanziellen Fragen gewährleistet. Das Angebot umfaßt auch die psychische und soziale Beratung des einzelnen und der örtlichen Gemeinschaften. Neben der Einzelfallberatung auf Anfrage wird eine aktivierende und begleitende Beratung praktiziert. Ziel und Leitlinie der Beratungsarbeit ist die Befähigung aller Umsiedler, die Umsiedlungsaufgabe in individueller und gemeinschaftlicher Selbstbestimmung zu bewältigen. 5. Materielle Sicherung Neben der Entschädigung stehen allen Umsiedlern rechtmäßig zusätzliche Leistungen des Bergbaubetreibers zu. Art und Umfang der zusätzlichen Leistungen sind zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bergbaubetreiber vertraglich vereinbart. Für alle Umsiedlerortschaften wird als Bestandteil materieller Sicherung die "gemeinsame Umsiedlung" angeboten. Jeder Umsiedler, auch jeder Mieter in einem Umsiedlerort hat die reale Chance, an den gemeinsamen neuen Standort ziehen zu können, sofern er das wünscht. Das Angebot der gemeinsamen Umsiedlung eröffnet die Möglichkeit, die Geborgenheit im gewohnten Bekannten- und Freundeskreis bewahren oder rasch wieder aufbauen zu können. 6. Partizipation Vorbereitung und Durchführung der Umsiedlungen lassen Raum für persönliche und gemeinschaftliche Verantwortung, Entscheidung und Mitbestimmung der Umsiedler. Für die Zeit der Planung und Durchführung von Umsiedlungen besitzen die Umsiedler geregelte Beteiligungsrechte an den sie betreffenden Entscheidungen. |
Da bereits die Erwägung eines Braunkohlentagebaus nachhaltige Schäden in den betroffenen Gemeinschaften hervorruft, sind bereits zu diesem Zeitpunkt ausgleichende Maßnahmen ergriffen worden, die zur Abwehr der Frühwirkungen sowie zur Stärkung der Orte und der örtlichen Gemeinschaften geeignet sind, nicht zuletzt, um für die später akute Krisensituation eine möglichst stabile Ausgangssituation zu schaffen. Die Stärkung der Ortschaften behält auch dann ihren Sinn, wenn der erwogene Tagebau schließlich nicht realisiert wird.
4. Erwerb von Kompetenz Für die Umsiedler besteht ein Netz von Beratungsangeboten, dessen Umfang und Organisation ihre fachkundige und umfassende Beratung in allen rechtlichen, planerischen, technischen und finanziellen Fragen gewährleistet. Das Angebot umfaßt auch die psychische und soziale Beratung des Einzelnen und der örtlichen Gemeinschaften. Neben der Einzelfallberatung auf Anfrage wird eine aktivierende und begleitende Beratung praktiziert. Ziel und Leitlinie der Beratungsarbeit ist die Befähigung aller Umsiedler, die Umsiedlungsaufgabe in individueller und gemeinschaftlicher Selbstbestimmung zu bewältigen. 5. Materielle Sicherung Neben der Entschädigung der Umsiedler nach Recht und Gesetz stehen allen Umsiedlern zusätzliche Leistungen des Bergbautreibenden zu, sei es als Antwort auf ihre immateriellen Verluste, sei es als Anerkennung ihrer Umsiedlungsleistung. Art und Umfang der zusätzlichen Leistungen sind zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bergbautreibenden vertraglich vereinbart. Für alle Umsiedlerortschaften wird als Bestandteil materieller Sicherung die "gemeinsame Umsiedlung" angeboten. Jeder Umsiedler, auch jeder Mieter in einem Umsiedlerort hat die reale Chance, an den gemeinsamen neuen Standort ziehen zu können, sofern er das wünscht. Das Angebot der gemeinsamen Umsiedlung eröffnet die Möglichkeit, die Geborgenheit im gewohnten Bekannten- und Freundeskreis bewahren oder rasch wieder aufbauen zu können. 6. Partizipation Vorbereitung und Durchführung der Umsiedlungen lassen Raum für persönliche und gemeinschaftliche Verantwortung, Entscheidung und Mitbestimmung der Umsiedler. Für die Zeit der Planung und Durchführung von Umsiedlungen besitzen die Umsiedler geregelte Beteiligungsrechte an den sie betreffenden Entscheidungen. |
Weitgehend identisch, aber in 5. greift DD wieder in den Textkorpus ein. Die unveränderten Teile sind nicht als Zitat gekennzeichnet. Fragment beginnt auf der vorherigen Seite Dd/Fragment_027_05 |
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