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Untersuchte Arbeit: Seite: 84, Zeilen: 30-33 |
Quelle: Gellner Glatzmeier 2005 Seite(n): 9, Zeilen: re. Sp. 26 ff. |
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Die Europäische Kommission formulierte dazu in ihrem Jahresprogramm 1996 als Zielsetzung den Aufbau eines „Europas der Bürger“ unter besonderer Betonung bürgernaher Politiken, die dazu beitragen, das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu einer Wertegemeinschaft zu stärken (Gellner / Glatzmeier 2005).
Gellner, Winand / Glatzmeier, Armin, 2005: Die Suche nach der europäischen Zivilgesellschaft. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Ausgabe 36/2005, S. 8 - 15. |
1996 bekräftigte die Kommission erneut den Wunsch nacheiner stärkeren Integration der Bürger und berücksichtigte in ihrem Jahresprogramm den „Aufbau eines Europas der Bürger unter besonderer Betonung bürgernaher Politiken, die dazu beitragen, das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Wertegemeinschaft zu stärken“13.
13 Vgl. Bulletin EU 1/2–1996 [1.10.10], http://europa.eu.int/abc/doc/off/bull/de/9601/p110010.htm (27. 6. 2005). |
Die tatsächliche Quelle wird genannt, aber die Wörtlichkeit der Übernahme nicht kenntlich gemacht. Wenn man davon absieht, dass die Verf.in "Zugehörigkeit" in "Zusammengehörigkeit" ändert, kopiert sie 23 aufeinanderfolgende Wörter, von denen sie drei Gellner / Glatzmeier (2005) als wörtliches Zitat zuschreibt. In Wirklichkeit gibt sie aber über die Quelle ein Zitat aus dem EU-Bulletin wieder (vgl. auch S. 154 unter [1]), was sie unterschlägt.
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie C ["Nennung der Quelle im Kontext bei Möglichkeit eindeutiger Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 16) Begründung: "Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen" (ebd., S. 16) Gemäß erstem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie C als "geringfügige Mängel" und "Formfehler, die das Gremium als Bagatellen bewertete" (ebd., S. 4).
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Kategorie 2 ["Wörtliche Übernahme fremder Texte mit Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 16) Gemäß zweitem Schlussbericht werden Fundstellen der Kategorie 2 "als gravierende Verstöße bewertet, weil die Quelle zwar angegeben, die wörtliche Übernahme jedoch verheimlicht wird." (ebd., S. 6 f.) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd., S. 7) |
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