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Untersuchte Arbeit: Seite: 83, Zeilen: 7-12 |
Quelle: Haag 2001 Seite(n): 364, 366, Zeilen: 364: 5 ff., 101 ff.; 366: 29 ff. |
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Bereits im Jahr 1974 erteilten die europäischen Staats- und Regierungschefs der Europäischen Kommission auf einem Gipfeltreffen in Paris den Auftrag, zu prüfen, welche besonderen Rechte die Bürger der Mitgliedstaaten als Angehörige der Gemeinschaft erhalten könnten (Europäische Gemeinschaften [sic] 1974 [sic]). Die Kommission erstattete daraufhin 1975 den Staats- und Regierungschefs einen Bericht über die Zuerkennung besonderer Rechte (Kommission 1975).
[Im Jahr 1984 wurde auf Beschluss des Europäischen Rates eine Ad-hoc-Gruppe „Europa der Bürger“, der nach dem italienischen Europaparlamentarier benannte und von ihm geleitete „Adonnino-Ausschuss“, eingesetzt. Der Ausschuss befasste sich mit der Frage, wie das komplizierte politische System Europas seinen Bürgern besser vermittelt werden könnte und legte dem Europäischen Rat 1985 entsprechende Berichte dazu vor. Diese enthalten Vorschläge über die besonderen Bürgerrechte, die sich auf unterschiedliche Bereiche wie Kultur, Kommunikation, Information, Jugend, Erziehung, Austausch, Sport, freiwilliger Entwicklungsdienst, Gesundheit, soziale Sicherheit, Städtepartnerschaften und die Stärkung der Identität der Gemeinschaft beziehen. Wichtigste Anliegen waren die Verwirklichung der Personenfreizügigkeit im Sinne der Freiheit, in einem anderen Land als dem Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen, und die Niederlassungsfreiheit (Europäische Gemeinschaften [sic] 1985).] Europäische Gemeinschaften, [sic] 1974: [sic] Kommuniqué zum Treffen der Regierungschefs der Gemeinschaften [sic], Paris, 9. und 10.12.1974, In: Gesamtbericht (1974), S. 337 ff., Ziff. 10 und 11. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 1975: Europa der [sic] Bürger, Bull. EG 7/75, [sic] S. 5ff., 23 ff. [Europäische Gemeinschaften, [sic] 1985: Europa der Bürger, Berichte des Ad-hoc-Ausschusses, Bull. EG Beil. 7/85, S. 9 ff. und 19 ff.] |
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58 Kommuniqué zum Treffen der Regierungschefs der Gemeinschaften [sic], Paris, 9. und 10. 12. 1974, abgedruckt in: 8. Gesamtbericht (1974), S. 337 ff., Ziff. 10 und 11. 59 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Europa für die Bürger, Bull. EG 7/75, [sic] S. 5 ff., 23 ff. 60 Europa der Bürger, Berichte des Ad-hoc-Ausschusses, Bull. EG Beil. 7/85, S. 9 ff. und 19 ff. [Seite 366]
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Die eigentliche Quelle wird erst am Ende des auf den in eckige Klammern gesetzten folgenden Absatzes auf der nächsten Seite genannt. Bzgl. der Literaturnachweise ist anzumerken:
Da die Verf.in den ersten Absatz inkl. Fehlern bzw. Ungenauigkeiten bei den Literaturnachweisen mehr oder weniger wörtlich übernimmt (und bei Letzteren noch eigene Fehler hinzufügt), ist es unwahrscheinlich, dass sie die entspr. Texte rezipiert hat. (s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): keine Kategorie Begründung: "Zitierfehler, der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird." (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 16) Gemäß erstem Schlussbericht gehört diese Fundstelle zu den 39 Stellen, die "nicht eindeutig im Sinne der Bewertungskategorien zugeordnet werden" konnten (ebd., S. 4) und auf die Bewertung der Dissertation keinen Einfluss hatten.
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 16) Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) |
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