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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 70, Zeilen: 2-4
Quelle: Guggenberger 2005
Seite(n): 140, Zeilen: li. Sp. 28 ff.
Demokratie und Mehrheitsentscheidungen werden als diejenigen Entscheidungsregeln definiert, auf die sich rational handelnde Individuen zwangsläufig verständigen (Buchanan / Tullock 1962).

Buchanan, James M. / Tullok [sic], Gordon, 1962: The Calculus of Consent. Logical Foundations of Consitutional [sic] Democracy. Ann Arbor: Arbor Verlag [sic].

Die übersteigerte Individualisierung der Verhaltensrationalität läßt auch J. M. Buchanan und G. Tullock (1962) in der Fortführung des Downsschen Ansatzes für eine Begründung der Demokratie auf der Basis der älteren Sozialvertragslehren plädieren. Demokratie und Mehrheitsentscheid sind für sie diejenigen Entscheidungsregeln, auf welche sich rational handelnde Individuen zwangsläufig verständigen.

Buchanan, J. M./Tullock, G. 1962: The Calculus of Consent. Logical Foundations of Constitutional Democracy, Ann Arbor.

Anmerkungen

Fortsetzung von der Vorseite.

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle, die erst nach Nennung etlicher weiterer Referenzen im übernächsten Absatz erwähnt wird. Bei Buchanan / Tullock (1962) können sich die wörtlichen Übereinstimmungen nicht in derselben sprachlichen Form finden, da es sich um einen englischsprachigen Text handelt.

The Calculus of Consent ist zudem nicht im "Arbor Verlag", sondern bei University of Michigan Press erschienen. [1]

Buchanan / Tullock (1962) werden – abgesehen vom Literaturverzeichnis – in der untersuchten Arbeit ausschließlich an dieser Stelle erwähnt.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 15)

Begründung: "Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle" (ebd., S. 15)

Gemäß erstem Schlussbericht erfüllen Fundstellen der Kategorie 2 A "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] / Kategorie 5 ["Übernahme von Zitaten und/oder Literaturverweisen ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 15)

Anmerkung: Diese Textstelle wird im Schlussbericht zusammen mit der unmittelbar vorausgehenden auf der Vorseite behandelt. (ebd.)

Anmerkung des Gremiums: "Genannt werden Werke, die ebenfalls von Gugenberger [sic] (2005) in der teilweise wörtlich übernommenen Passage zitiert werden." (ebd.)

Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) "Überdies bekräftigt die Häufigkeit der Kategorie 5 (27 Fundstellen) im Zusammenhang mit Kategorie 1 oder 3 die Überzeugung des Prüfgremiums, dass Teile der zitierten Literatur nicht von der Verfasserin eigenständig bearbeitet wurden." (ebd.)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann