VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 44, Zeilen: 8-18
Quelle: Europäische Kommission 2002
Seite(n): 6, Zeilen: 9 ff., 106 ff.
Dazu zählen im Einzelnen: die so genannten Arbeitsmarktparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände - auch "Sozialpartner"), Vertretungsorganisationen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, die nicht Sozialpartner im engeren Sinn sind (beispielsweise Verbraucherorganisationen); Nichtregierungsorganisationen, in denen Menschen gemeinsame Ziele verfolgen (Umweltorganisationen, Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtseinrichtungen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen); so genannte "Community-Based Organisations" [sic], also Organisationen, die aus der Mitte und von der Basis der Gesellschaft her entstehen und Mitglieder orientierte [sic] Ziele verfolgen, wie Jugendorganisationen, Familienverbände und alle Organisationen, über die die Bürger am Leben in den Kommunen teilnehmen können, sowie Religionsgemeinschaften (EWSA 1999: 33,34).

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, 1999: Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Rolle und der Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft zum europäischen Einigungswerk“. Brüssel: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (1999/C 329/10), S. 30 - 38.

Er kann gleichwohl als Kurzformel benutzt werden, um eine Vielzahl von Organisationen zu bezeichnen, z.B. die Arbeitsmarktparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – auch “Sozialpartner”7 genannt); Vertretungsorganisationen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, die nicht Sozialpartner im engeren Sinn sind (beispielsweise Verbraucherorganisationen); NRO (Nichtregierungsorganisationen), in denen Menschen gemeinsame Ziele verfolgen (Umweltorganisationen, Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtseinrichtungen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen usw.); CBO ("community-based organisations"), also Organisationen, die aus der Mitte und von der Basis der Gesellschaft her entstehen und mitgliederorientierte Ziele verfolgen, z.B. Jugendorganisationen, Familienverbände und alle Organisationen, über die die Bürger am Leben in den Kommunen teilnehmen können, sowie Religionsgemeinschaften.8

7 [...]

8 Diese Auflistung entspricht der Analyse, die der Wirtschafts- und Sozialausschuss in seiner Stellungnahme zum Thema "Die Rolle und der Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft zum europäischen Einigungswerk" entwickelt (ABl. C 329 vom 17. November 1999, S. 30).

Anmerkungen

In der von der Verf.in angegebenen Quelle EWSA (1999) finden sich die Inhalte zwar auch im Wortlaut sehr ähnlich, aber die Wörter "Gewerkschaften", "Arbeitgeberverbände" und "Verbraucherorganisationen" kommen dort nicht vor.

Da längere nicht kenntlich gemachte wörtliche Übernahmen vorliegen und die eigentliche Quelle lediglich auf der Vorseite genannt wird, Wertung als Verschleierung.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

keine Kategorie

Begründung: "Faktenaufzählung aus präzise benannter Quelle, Vroniplag-Einschätzung als Versuch der Verschleierung nicht nachvollziehbar" (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 14)

Gemäß erstem Schlussbericht gehört diese Fundstelle zu den 39 Stellen, die "nicht eindeutig im Sinne der Bewertungskategorien zugeordnet werden" konnten (ebd., S. 4) und auf die Bewertung der Dissertation keinen Einfluss hatten.




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 2 ["Wörtliche Übernahme fremder Texte mit Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 12)

Anmerkung: VroniPlag Wiki wertet hier die Zeilen 8-18 als aus der Quelle Europäische Kommission (2002) plagiiert, das Gremium hingegen nur Z. 14-17 als aus der Quelle EWSA (1999, ebd.).

Fußnote des Gremiums zur Quelle EWSA (1999): "Hier werden die Seitenzahlen genannt, aber die wörtliche Textübernahme wird nicht als Zitat kenntlich gemacht." (ebd.)

Gemäß zweitem Schlussbericht werden Fundstellen der Kategorie 2 "als gravierende Verstöße bewertet, weil die Quelle zwar angegeben, die wörtliche Übernahme jedoch verheimlicht wird." (ebd., S. 6 f.) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd., S. 7)


Sichter
(Stratumlucidum), WiseWoman