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Untersuchte Arbeit: Seite: 29, Zeilen: 1-4 |
Quelle: Kielmansegg 2003 Seite(n): 79, Zeilen: 23 ff. |
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Das demokratisch gewählte Europäische Parlament kann dies allein nicht leisten. Daher wird eine parlamentarisch verantwortliche Regierung in Europa zur Lösung des Legitimitätsdilemmas allein nicht als Ziel führend [sic] angesehen, sondern ihre Ergänzung um direktdemokratische Verfahren (Zürn 1996; Abromeit 1998).
Abromeit, Heidrun, 1998: Democracy in Europe. Legitimizing [sic] Politics in a Non-State Polity, Oxford: [sic] Berghan [sic] Books. Zürn, Peter, [sic] 1996: Über den Staat und die Demokratie im europäischen Mehrebenensystem. In: Politische Vierteljahreszeitschrift [sic] 37. Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft, S. 27 - 55. |
Das Parlament ist dabei eher etwas in den Hintergrund getreten. Die Idee, dass eine parlamentarisch verantwortliche Regierung in Europa die Lösung für das Legitimitätsdilemma sei, hat jedenfalls für die Wissenschaft an Überzeugungskraft deutlich verloren. Statt dessen wird, in unterschiedlichen Varianten, der Einbau direkt-demokratischer Verfahren in das europäische Verfassungsgefüge empfohlen (Zürn 1996; Abromeit 1998); [...]
Abromeit, Heidrun 1998: Democracy in Europe. Legitimizing [sic] Politics in a Non-State Polity, New York/Oxford. Zürn, Peter [sic] 1996: Über den Staat und die Demokratie im europäischen Mehrebenensystem, in: Politische Vierteljahresschrift 37, 27-55. |
Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle, die in der gesamten untersuchten Arbeit nicht als separater Titel genannt wird. Zwar wird im folgenden Satz der Aufsatz Integration und Demokratie (im Literaturverzeichnis mit S. 49-76 in der 2003 erschienenen 2. Aufl. des von Jachtenfuchs / Kohler-Koch herausgegebenen Sammelbandes Europäische Integration aufgeführt) von Kielmansegg referenziert, jedoch erfolgt die Übernahme aus dem Fünf Jahre später – ein Nachwort zur zweiten Auflage betitelten, ebenfalls von Kielmansegg verfassten Nachwort, das sich auf S. 77-83 findet; daher Wertung als Verschleierung und nicht als Bauernopfer. Weiterhin lässt sich feststellen, dass
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): Kategorie 3 ["Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme"] / Kategorie B ["Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 12) Begründung: "Fehlerhafte Übernahme aus nicht zuzuordnender Quelle (im Kontext genannt)" (ebd., S. 12) Gemäß erstem Schlussbericht gelten dem Gremium Fundstellen der Kategorie 3 als "geringfügige Mängel", bei denen "der Vorwurf der objektiven Täuschung nicht zureichend belegt werden" konnte (ebd., S. 4).
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Keine Erwähnung im zweiten Bericht; dies bedeutet, dass das Gremium an dieser Stelle keinen eindeutigen Verstoß gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis erkennt. |
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