Kapitelübersicht[]
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Die folgende Übersicht bildet – exklusive Vorwort – das vollständige Inhaltsverzeichnis der Arbeit ab; darin wurden zu den bisher (Stand der Analyse: 3. Mai 2019) als betroffen festgestellten Seiten die jeweiligen Synopsen verlinkt.
- Kapitel 1: Einleitung [10]
- 1.3. Aufbau der Arbeit [23]
- Kapitel 2: Begriffsklärung und Eignungsdimensionen von Beteiligungsinstrumenten [24]
- 2.1. Begriffsklärung [24]
- Kapitel 3: Strategien der Europäischen Kommission zur Partizipation der Zivilgesellschaft 82
- Kapitel 4: Fallstudie – Die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Beispiel des Härtefalls Berlin- Neukölln [sic] [104]
- 4.6. Zwischenfazit [192]
- Kapitel 5: Für eine bürgernahe und demokratisch legitimierte europäische Politik zur Beteiligung der Zivilgesellschaft [198]
Herausragende Quellen[]
Herausragende Fundstellen[]
- Fragment 013 30: Übernahme einer kurzen Passage mit Referenz aus der Hauptquelle Kersting (2008), in der dieser einen vorgeblich 1984 publizierten Titel Deweys anführt, der aber nur deutlich zuvor bzw. später erschienen ist.
- Fragment 028 06: Gut die Hälfte von Seite 28 wird der Quelle Scharpf (1997) entnommen, wobei eine dort nicht vorhandene inhaltlich fragwürdige Referenz eingefügt wird.
- Fragment 041 05: Fast die gesamte Seite wird aus der englischsprachigen Abhandlung Liebert / Trenz (2008) übersetzt, wobei auch 14 Referenzen übernommen werden.
- Fragment 046 02: Bei einer Übernahme aus der Hauptquelle Kersting (2008) übernimmt die Verfasserin auch die Referenz Bühlmann / Kriesi (2007). Deren im Literaturverzeichnis der Quelle offensichtlich unrichtig mit „Political Participation Quantity versus Quality NCCR Democracy University of Zurich“ bezeichneten Aufsatz gibt sie in ihrem Literaturverzeichnis nur marginal verändert wieder.
- Fragment 050 20 mit Fragment 051 01: Übernahme im Umfang von ca. einer halben Seite aus der Hauptquelle Kersting (2008) mitsamt fünf Referenzen.
- Fragment 063 09: Übernahme im Umfang von gut einer halben Seite aus der Hauptquelle Kersting (2008), hier mitsamt 12 Referenzen.
- Fragment 066 24 und Fragment 037 24: Ausführungen über die deliberative Demokratietheorie nach Habermas werden aus einem Wikipedia-Artikel übernommen, der nirgends erwähnt wird. Ein Fehler im Untertitel eines Werkes von Habermas wird hierbei kopiert.
- Fragment 085 29: Die Verfasserin übernimmt eine Aussage aus der Quelle Smismans (2005) und versucht sie mit 12 Referenzen, die sämtlich auch im Literaturverzeichnis der Quelle Liebert / Trenz (2008) enthalten sind – siehe z. B. Fragment 016 22 (keine Wertung) –, zu belegen.
- Fragment 086 03: Die Verfasserin übernimmt ebenfalls von Smismans (2005) eine etwas längere Rezeption eines Diskussionspapiers der Europäischen Kommission, bezeichnet dies aber aufgrund der Gestaltetheit des Literaturnachweises in der Quelle auf signifikante Weise falsch.
- Fragment 209 20: Im Schlusskapitel, in dem die Verfasserin eigentlich ihre eigenen Erkenntnisse aus ihrer Untersuchung präsentieren will, wird knapp die Hälfte einer Seite einem Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments (2005) entnommen, der gänzlich ungenannt bleibt.
- In sämtlichen obigen Fällen, in denen auch Referenzen übernommen werden, werden hierbei auch (einige) bibliografische Fehler übernommen.
Andere Beobachtungen[]
Willkürliche Referenzierungen[]
- Neben nicht oder nicht ausreichend referenzierten Textpassagen prägen die untersuchte Arbeit solche, bei denen sich vorhandene Referenzierungen bei der Nachprüfung nicht erschließen; in mindestens 72 Fällen1 stellte sich heraus, dass die Verfasserin als Nachweis für von ihr getätigte Aussagen zum Teil oder in Gänze Quellen angibt, die dem Anschein nach willkürlich gewählt sind oder mit denen sich diese (so) nicht belegen lassen:
- Die Häufigkeit dieser Vorkommen begründet die Vermutung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
- 1 Aus technischen Gründen wurden die sechs in den Fragmenten 011 08 und 011 12, 037 21 und 037 27, 038 16 und 038 21, 038 28 und 038 28a, 100 18 und 100 18a sowie 102 01 und 102 01a erfassten Stellen auf jeweils zwei Fragmente aufgesplittet.
- Der Verdacht einer bewusst irreführenden, wider besseres Wissen erfolgten Angabe unzutreffender Quellen scheint hierbei aufgrund des konkreten Kontextes zumindest in folgenden Fällen plausibel:
- Austausch von in der tatsächlichen Quelle vorhandenen Referenzen gegen andere Referenzen:
- Fragment 033 09 (keine Wertung)
- Fragment 037 17
- Fragment 041 01 (keine Wertung)
- Hinzufügung von Referenzen, die im übernommenen Text in der tatsächlichen Quelle nicht vorhanden sind:
- Fragment 014 17
- Fragment 025 21
- Fragment 025 28
- Fragment 027 01 (keine Wertung)
- Fragment 027 15
- Fragment 028 06
- Fragment 030 09
- Fragment 033 14
- Fragment 033 27
- Fragment 034 25
- Fragment 038 16 mit Fragment 038 21 (keine Wertung)
- Fragment 038 28 mit Fragment 038 28a (beide keine Wertung)
- Fragment 039 28
- Fragment 040 01 (keine Wertung)
- Fragment 062 21 (keine Wertung)
- Fragment 066 20
- Fragment 067 12
- Fragment 070 13
- Fragment 070 17
- Fragment 072 09 (keine Wertung)
- Fragment 074 06 (keine Wertung)
- Fragment 078 28
- Fragment 085 29
- Fragment 100 18.
- Passagen – deren Inhalt anscheinend selbst verfasst ist – mit jeweils 12 Übereinstimmungen mit Referenzen aus dem Literaturverzeichnis der Quelle Liebert / Trenz (2008) sind:
- Fragment 016 22 (keine Wertung)
- Fragment 073 04 (keine Wertung)
- Fragment 099 19 (keine Wertung).
Kenntnis der gebotenen Zitierpraxis[]
- Die Verfasserin weiß, dass wörtliche Übernahmen gekennzeichnet werden müssen, da sie selbst so verfährt: Die Arbeit enthält – bei insgesamt 698 Referenzierungen2 – 85 Nachweise für Zitate, deren Länge von kurzen Wortgruppen (z. B. auf Seite 46 oben und bei der letzten Referenzierung von Aufbruch Neukölln (2008) auf Seite 116) bis zu längeren Passagen (z. B. auf Seite 40) reicht.
Diese – durch Anführungszeichen und Kursivsetzung eindeutig ausgewiesenen sowie mit Seitenangaben versehenen3 – wörtlichen Wiedergaben verteilen sich auf die einzelnen Kapitel wie folgt (siehe hierzu auch die grünen Markierungen in der zweiten Abbildung weiter unten):
- Kap. 1: 1 (bei insg. 31 Referenzierungen)
- Kap. 2: 15 (bei insg. 290 Referenzierungen)4
- Kap. 3: 7 (bei insg. 93 Referenzierungen)
- Kap. 4: 62 (bei insg. 282 Referenzierungen)
- Kap. 5: 0 (bei insg. 2 Referenzierungen).
- 2 Mit Referenzierung ist die Angabe einer oder mehrerer Referenzen für einen Sachverhalt gemeint, d. h. eine Angabe der Form „(Quelle 1; Quelle 2; Quelle 3)“ zählt als nur eine Referenzierung. Auch die Nennung eines oder mehrerer Interviewpartner als Quelle für Aussagen wurde als Referenzierung gewertet.
- 3 Bei Zitaten, die von der Verfasserin als wörtliche Aussagen von Interviewpartnern im Rahmen ihrer Fallstudie kenntlich gemacht wurden, fehlt naturgemäß die Angabe einer Seitenzahl. Sonstige Zitate, bei denen eine Seitenangabe fehlt, wurden nicht als wörtliche Wiedergaben gewertet.
- 4 Bei zwei weiteren Stellen, an denen sich mit Seitenangaben versehene Referenzen finden (Seite 48 und 77), handelt es sich nicht um wörtliche Zitate.
Fehlerhafte Quellenangaben[]
- Ein beträchtlicher Teil der Quellenangaben erwies sich als fehlerhaft, was im Einzelnen in den jeweiligen Fragmenten angemerkt ist. Teilweise ergaben sich hierbei Hinweise auf Übernahmen, da sich entsprechende Fehler auch in deren Quellen fanden. Zusätzlich zu denjenigen der oben unter „Herausragende Fundstellen“ verlinkten Fragmente, in denen auch Referenzen übernommen wurden, seien beispielhaft genannt:
- Fragment 029 01
- Fragment 030 01 (keine Wertung)
- Fragment 047 20
- Fragment 052 28
- Fragment 084 06
- Fragment 098 29 (Referenz Schramm (1995)).
Übernahme von teils fehlerhaften Referenzen aus Quellen zum Beleg quellenfremder Aussagen[]
- An manchen Stellen werden auch zum Teil fehlerhafte Referenzen aus Quellen übernommen, um sie als Belege für Aussagen zu verwenden, die nicht aus diesen Quellen stammen. Quantitativ stechen hervor:
- In Fragment 016 22, Fragment 073 04 (beide keine Wertung), Fragment 085 29 und Fragment 099 19 (keine Wertung) werden jeweils dieselben 12 Referenzen aus dem Literaturverzeichnis der Quelle Liebert / Trenz (2008) übernommen, ohne dass Inhalte aus dieser übertragen werden; im Fall des Fragments von Seite 85 f. stammt der Inhalt aus der Quelle Smismans (2005).
- In Fragment 038 21 (keine Wertung) werden 5 Referenzen aus dem Literaturverzeichnis der Quelle Liebert / Trenz (2008) übernommen; der Inhalt stammt hingegen aus der Quelle Thiery (2005), siehe Fragment 038 16.
- In Fragment 038 28a (keine Wertung) werden 6 Referenzen aus dem Literaturverzeichnis der Quelle Kocka (2000) übernommen; der Inhalt stammt hingegen aus der Quelle Finke / Knodt (2005), siehe Fragment 038 28 (keine Wertung).
- In Fragment 100 18a (keine Wertung) werden 3 Referenzen aus dem Literaturverzeichnis der Quelle Kielmansegg (2003) übernommen; der Inhalt stammt hingegen aus der Quelle Smismans (2005), siehe Fragment 100 18.
Titel ohne oder ohne eindeutige Entsprechung[]
- Folgende 30 im Haupttext referenzierte Titel haben im Literaturverzeichnis keine oder keine eindeutige Entsprechung. Mögliche Entsprechungen wären:
- „Abramson 1988“ (Haupttext): „Abramson, Jeffrey B. / Arterton, F. Christopher / Oren, Gary R., 1988“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 143 29
- „Barnes / Kaase 1979“ (Haupttext): „Barnes, Samuel H. / Kaase, Max u.a., 1979“ (Literaturverzeichnis)
- „Beutler / Bieber / Pipkorn / Streil 2001“ (Haupttext): „Beutler, Bengt / Bieber, Roland / Pipkorn, Jörn / Streil, Jochen / Epiney, Astrid / Haag, Marcel, 2001“ (Literaturverzeichnis)
- „Bukow-Ottersbach 1999“ (Haupttext): „Bukow, Wolf-Dietrich / Ottersbach, Markus (Hrsg.), 1999“ (Literaturverzeichnis)
- „Cooke / Khotari 2001“ bzw. „Cooke / Khortary 2001“ (Haupttext): „Cooke, Bill / Khortari, Uma (Hrsg.), 2001“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 046 02
- „Deutsch 1969“ (Haupttext): „Deutsch, Karl, Wolfgang, 1966“ (Literaturverzeichnis)
- „Finke / Knodt 2005“ (Haupttext): „Knodt, Michèle / Finke, Barbara (Hrsg.), 2005“ (Literaturverzeichnis)
- „Franzius / Preuss 2004“ (Haupttext): „Franzius, Claudio / Preuß, Ulrich K. (Hrsg.), 2004“ (Literaturverzeichnis)
- „Habermas 1996“ (Haupttext): „Habermas, Jürgen, 1996a“ bzw. „Habermas, Jürgen, 1996b“ (Literaturverzeichnis)
- „Hrbek 1994“ (Haupttext): „Hrbek, Rudolf, 2004“ bzw. „Hrbek, Rudolf, 2005“ (Literaturverzeichnis)
- „Jachtenfuchs / Kohler-Koch 2003“ (Haupttext): „Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate, 2004“ bzw. „Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate (Hrsg.), 2006“ bzw. „Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate, 2006“ (Literaturverzeichnis)
- „Jachtenfuchs / Kohler-Koch 2006“ (Haupttext): „Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate (Hrsg.), 2006“ bzw. „Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate, 2006“ (Literaturverzeichnis)
- „Joerges 2001“ (Haupttext): „Joerges, Christian u.a. (Hrsg.), 2001“ (Literaturverzeichnis)
- „Kielmannsegg 2003“ (Haupttext): „Kielmansegg, Peter Graf, 2003“ (Literaturverzeichnis)
- „Kohler-Koch 1999“ (Haupttext): „Eising, Rainer / Kohler-Koch, Beate, 1999“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 033 23 bzw. Fragment 033 27, Fragment 062 21 (alle keine Wertung) und Fragment 065 10
- „Kohler-Koch / Eising 1999“ (Haupttext): „Eising, Rainer / Kohler-Koch, Beate, 1999“ (Literaturverzeichnis)
- „Langer / Schulz von Thun / Tausch 1993“ (Haupttext): „Langer, Inghard / Schulz von Thun, Friedemann / Tausch, Reinhard, 2002“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 065 14
- „Majone 2004“ (Haupttext): „Majone, Giandomenico, 1994“ bzw. „Majone, Giandomenico, 1998“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 035 10 (keine Wertung)
- „Mazey / Richardson 1992“ (Haupttext): „Mazey, Sonia / Richardson, Jeremy, 2001“ (Literaturverzeichnis) – siehe aber Fragment 101 06
- „Milbrath / Goel 1965“ (Haupttext): „Milbrath, Lester W. / Goel, M. Lal, 1977“ (Literaturverzeichnis)
- „Nanz / Steffens 2005“ (Haupttext): „Nanz, Patrizia / Steffek, Jens, 2005“ (Literaturverzeichnis)
- „Nohlen / Nuscheler 1982“ (Haupttext): „Nohlen, Dieter / Nuscheler, Franz (Hrsg.), 1995“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 045 24
- „Pattie / Seyd / Whiteley 2003“ (Haupttext): „Patti, Charles / Seyd, Patrick / Whiteley, Paul, 2003“ (Literaturverzeichnis)
- „Perez-Diaz 2006“ (Haupttext): „Pérez-Diaz, Victor, 2006“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 037 01
- „Platzer 1984“ (Haupttext): „Platzer, Hans-Wolfgang, 1985“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 030 01 (keine Wertung)
- „Salamon 1999“ (Haupttext): „Salamon, Lester M. u.a. (Hrsg.), 1999“ (Literaturverzeichnis)
- „Salomon u.a. 1999" (Haupttext): „Salamon, Lester M. u.a. (Hrsg.), 1999" (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 038 28a (keine Wertung)
- „Trenz 2005“ (Haupttext): „Trenz, Hans-Jörg, 2005a“ bzw. „Trenz, Hans-Jörg, 2005b“ (Literaturverzeichnis)
- „Verba / Nie 1978“ bzw. „Verba und Nie (1978)“ (Haupttext): „Verba, Sidney / Nie, Norman H. et al., 1978“ (Literaturverzeichnis)
- „Weber 2006“ (Haupttext): „Weber, Susanne Maria, 2005“ (Literaturverzeichnis).
- Bei folgenden Literaturangaben ist gänzlich unklar, welche Publikationen die Verfasserin damit bezeichnen will:
- „Almond/Powell 1960“ (Haupttext) bzw. „Almond, Gabriel / Powell, Bingham, 1960“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 054 01 (keine Wertung)
- „Balme / Chabanet 2007“ (Haupttext) bzw. „Balme, Richard / Chabanet, Didier 2007“ (Literaturverzeichnis) – siehe Fragment 041 05
- „Ruzza / della Sala 2006“ (Haupttext) bzw. „Ruzza, Carlo / della Sala, Vincent (Hrsg.), 2006“ (Literaturverzeichnis) – siehe ebenfalls Fragment 041 05.
- Folgender Titel wird im Haupttext angeführt, ohne dass ein ähnlicher Autorenname im Literaturverzeichnis enthalten wäre:
- „Wodak 2001“ – siehe Fragment 074 06 (keine Wertung).
Doppelt aufgeführte Quellen[]
- Im Literaturverzeichnis finden sich auch ein im Original deutschsprachiger Titel sowie – als separater Eintrag – dessen englische Übersetzung:
- „Habermas, Jürgen, 1992: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates [sic]. Frankfurt/Main: Suhrkamp.“ und
- „Habermas, Jürgen, 1996b: Between Facts and Norms: [sic] Contributions to a Discourse Theory of Law and Ethics [sic]. Cambridge: Polity Press.“
- Habermas (1992) wird hierbei im Haupttext insgesamt 6-mal, „Habermas 1996“ – wobei unklar bleibt, ob damit Die Einbeziehung des Anderen (1996a) oder Between Facts and Norms (1996b) gemeint sein soll – 5-mal referenziert; diese Referenzierungen kommen auch in Plagiatskontexten vor. Die Frage, welchen Sinn ein solches Vorgehen ergeben soll, beantwortet sich nicht auf den ersten Blick.
- Zudem wurde der fehlerhaft wiedergegebene deutsche Titel – korrekt wäre „Rechtsstaats“ – anscheinend aus der Wikipedia übernommen, siehe Fragment 037 24 bzw. Fragment 066 24. Der Titel der Übersetzung wird ebenfalls fehlerhaft – korrekt wäre hier „Democracy“ statt „Ethics“, vgl. [1] – wiedergegeben; auch handelt es bei Contributions to a Discourse Theory of Law and Democracy um den Untertitel des Werkes, so dass hier der vorhergehende Doppelpunkt irreführend ist. Der Titel der Übersetzung scheint – abgesehen vom Verlag – der Quelle Liebert / Trenz (2008) bzw. Trenz (2008) entnommen worden zu sein, vgl. [2] bzw. [3].
- Ein englischsprachiger Titel wird im Literaturverzeichnis mit vertauschten Autoren doppelt genannt:
- „Liebert, Ulrike / Trenz, Hans-Jörg, 2008: European civil society and the public sphere. State of the art. In: Liebert, Ulrike / Trenz, Hans-Jörg (Hrsg.): Reconstituting Democracy from Below. New Approaches to Civil Society in the New Europe. ARENA Report No 6 / 08, Recon Report No 5. Oslo: ARENA Centre for European Studies, S. 9 - 31.“ und
- „Trenz, Hans-Jörg / Liebert, Ulrike 2008: European civil society and the public sphere. State of the art. In: Liebert, Ulrike / Trenz, Hans-Jörg (Hrsg.): Reconstituting Democracy from Below. New Approaches to Civil Society in the New Europe. ARENA Report No 6 / 08, Recon Report No 5. Oslo: ARENA Centre for European Studies, S. 9 - 32.“
- Die Seitenangabe ist bei ersterem korrekt, vgl. [4].
Unselbstständige Publikationen mit fehlenden Seitenangaben[]
- Bei folgenden 24 nicht selbstständig erschienenen Titeln fehlt im Literaturverzeichnis die Seitenangabe:
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2008
- Aspinwall, Mark / Greenwood, Justin, 1998
- Berger, Alois, 2008
- Beyme, Klaus von, 2000
- Bruter, Michael 2004
- Buchstein, Hubertus, 2004
- Büchner, Gerold, 2007
- Buse, Michael / Nelles, Wilfried, 1975
- Kaelble, Hartmut, 2000
- Kaelble, Hartmut, 2002
- Keating, Michael, 1993
- Kersting, Martin, 2005
- Klesmann, Martin, 2008
- Kocka, Jürgen, 2000
- Kohler-Koch, Beate, 2007
- Mazey, Sonia / Richardson, Jeremy, 2001
- Münch, Richard, 2001
- Nanz, Patrizia / Steffek, Jens, 2007
- Peters, Bernhard, 2005
- Piepenschneider, Melanie, 2005
- Scharpf, Fritz W., 2001
- Walzer, Michael, 1995
- Weidenfeld, Werner / Giering, Claus, 2002
- Zittel, Thomas, 2007.
Weitere Formen fehlerhafter Quellenangaben[]
- Weitere Formen fehlerhafter Quellenangaben, die in den einzelnen Fragmenten bzw. in der Sektion Fehlerhafte Quellenangaben sonst nicht erwähnt werden, sind:
- Der Titel des im Literaturverzeichnis aufgeführten Werks „Goleman, Daniel, 1995: Emotional Intelligence: Why It Can Matter More Than IQ for Character, Health and Lifelong Achievement. New York: Bantam Books.“ wird nicht richtig wiedergegeben: Korrekt müsste er Emotional Intelligence. Why it can matter more than IQ lauten, vgl. [5].
- Der im Literaturverzeichnis aufgeführte Titel „Hrbek, Rudolf, 2004: Bürger und Europa. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.“ ist tatsächlich 10 Jahre früher erschienen. Auch war Hrbek nicht der Verfasser dieser Konferenzschrift, sondern in Gemeinschaft mit dem Arbeitskreis Europäische Integration e. V. deren Herausgeber, vgl. [6]. Einmalig in der untersuchten Arbeit findet sich auf Seite 26 die Referenz „Hrbek 1994“.
- Bei dem im Haupttext mit „Izard 1994“ referenzierten und im Literaturverzeichnis als „Izard, Carroll E., 1994: Die Emotionen des Menschen: Eine Einführung in die Grundlagen der Emotionspsycholgie [sic]. Weinheim: Beltz, Psychologie Verlags Union, 3. Auflage.“ aufgelösten Werk ist Eine Einführung in die Grundlagen der Emotionspsychologie dessen Untertitel [7], weshalb der vorhergehende Doppelpunkt irreführend ist, da er so als Teil des Titels ausgewiesen wird.
- Der im Haupttext mit „Kleinsteuber 2005“ referenzierte und im Literaturverzeichnis als „Kleinsteubner, Hans J., 2005: Öffentlichkeit. In: Nohlen, Dieter / Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Band 1 A - M. Theorien. Methoden. Begriffe. München: Verlag C.H. Beck, S. 628 - 629.“ aufgelöste Artikel wurde zwar von Hans J. Kleinsteuber verfasst, findet sich aber im 2. Band des genannten Lexikons.
- Der im Haupttext referenzierte und im Literaturverzeichnis aufgeführte Titel „Mayring, Philipp, 1983 : Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken. Weinheim: Beltz Verlag, 8. Auflage.“ ist erstmalig 1983 erschienen; die 8. Auflage erschien hingegen 2003, vgl. [8].
- Der im Haupttext mit „Wessels 1999“ referenzierte und im Literaturverzeichnis als „Wessels, Wolfgang, 1999: The European Parliament and EU legitimacy. In: Banchoff, Thomas / Smith, Mitchell P. (Hrsg.): Legitimacy and the European Union. London: Routledge, S. 134 - 152.“ aufgelöste Titel wurde auch von Udo Diedrichs mitverfasst. Der Sammelband ist zudem parallel in New York erschienen und hat den Untertitel The contested polity. [9]
Lediglich in Plagiatskontexten referenzierte Quellen[]
- Das Literaturverzeichnis (Seite 215-246) der untersuchten Dissertation enthält insgesamt 427 Quellen. 135 dieser Literaturnachweise, d. h. gut 31,6 %, werden im Haupttext (Seite 10-214) lediglich in Plagiatskontexten – wozu in diesem Zusammenhang auch Stellen gehören können, die durch Fragmente der Kategorie „Keine Wertung“ erfasst sind – referenziert. Insofern stellt sich die Frage, ob diese angegebenen Quellen auch tatsächlich rezipiert wurden. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Titel:
- Abramson, Jeffrey B. / Arterton, F. Christopher / Oren, Gary R., 1988
- Ahtisaari, Martti, 1999
- Alexander, Jeffrey C., 1997
- Almond, Gabriel / Powell, Bingham, 1960
- Arendt, Hannah, 1967
- Armstrong, Kenneth A., 2001
- Armstrong, Kenneth A., 2002
- Aspinwall, Mark / Greenwood, Justin, 1998
- Balme, Richard / Chabanet, Didier 2007
- Barber, Benjamin R., 2000
- Beck, Ulrich / Grande, Edgar, 2005
- Benz, Arthur, 1997
- Benz, Arthur, 1998
- Beyme, Klaus von, 1995
- Bieling, Hans-Jürgen / Lerch, Marika (Hrsg.), 2006
- Bimber, Bruce, 1998
- Bruter, Michael 2004
- Bruter, Michael 2005
- Bryant, Christopher, G. A.:, 1993
- Buchanan, James M. / Tullok, Gordon, 1962
- Bühlmann, Marc / Kriesi, Hanspeter, 2007
- Bukow, Wolf-Dietrich / Ottersbach, Markus (Hrsg.), 1999
- Burley, Anne-Marie / Mattli, Walter, 1993
- Cohen, Jean L. / Arato, Andrew, 1992
- Coleman, Stephen / Gotze, John, 2001
- Cooke, Bill / Khortari, Uma (Hrsg.), 2001
- Cullen, Holly / Cambell, Elinor, 1998
- Dahl, Robert A., 1997
- Dewey, John, 1984
- Downs, Anthony, 1968
- Easton, David, 1965
- Eckstein, Harry, 1975
- Eder, Klaus / Trenz, Hans-Jörg, 2003
- Endress, Martin, 2002
- Eriksen, Erik Oddvar, 1999
- Eriksen, Erik Oddvar, 2005
- Eriksen, Erik Oddvar / Fossum, John Erik / Menéndez, Agustin Jose (Hrsg.) 2003
- Europäische Gemeinschaften, 1974
- Europäische Kommission, 1997
- Europäische Kommission, 2000
- Europäische Kommission, 2001d
- Europäische Kommission, 2007 g
- Feindt, Peter Henning u.a. (Hrsg.), 1996
- Fossum, John Erik, 2005
- Fossum, John Erik / Trenz, Hans-Jörg, 2006
- Fraenkel, Ernst, 1991 (1964)
- Franzius, Claudio / Preuß, Ulrich K. (Hrsg.), 2004
- Gellner, Ernest, 1991
- Gerhards, Jürgen, 1993
- Gerhards, Jürgern / Neidhardt, Friedhelm, 1991
- Gerstenberg, Oliver, 1997
- Gramsci, Antonio, 1980
- Gray, John, 1999
- Greenwood, Justin, 1997
- Grimm, Dieter, 1995
- Heinelt, Hubert, 1998
- Held, David, 1995
- Héritier, Adrienne, 1999
- Höreth, Marcus, 1999
- Hooghe, Liesbet / Marks, Gary, 2001
- Huntington, Samuel, 1976
- Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate, 2004
- Joerges, Christian / Dehousse, Renaud (Hrsg.), 2002
- Kaase, Max, 1995
- Kaase, Max / Marsh, Alan, 1979
- Kaelble, Hartmut, 1995
- Kaelble, Hartmut, 2001
- Kantner, Cathleen, 2003
- Kantner, Cathleen, 2004
- Keane, John, 1988
- Keane, John, 1998
- Keating, Michael, 1993
- Kendall, Jeremy / Anheier, Helmut K., 1999
- Kersting, Norbert, 2004
- Kersting, Wolfgang, 1996
- Kevin, Deirdre, 2003
- Klein, Ansgar, 2001
- Kohler-Koch, Beate / Finke, Barbara, 2007
- Kohler-Koch, Beate / Rittberger, Berthold (Hrsg.), 2007
- Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 1975
- Kopper, Gerd G., 1997
- Kumar, Krishan, 1993
- Langer, Inghard / Schulz von Thun, Friedemann / Tausch, Reinhard, 2002 [im Haupttext offensichtlich mit Erscheinungsjahr 1993 referenziert]
- Loewenstein, Bedrich, 1990
- Lord, Christopher / Beetham, David, 2001
- Loth, Wilfried, 1996
- Lützeler, Paul Michael, 1992
- Magnette, Paul, 2001
- Marks, Gary / McAdam, Doug, 1999
- Mayntz, Renate, 1998
- Mazey, Sonia / Richardson, Jeremy, 2001
- Merkel, Wolfgang (Hrsg.), 2000
- Milbrath, Lester W. / Goel, M. Lal, 1977
- Moravcsik, Andrew, 2006
- Nanz, Patrizia / Steffek, Jens, 2007
- Nohlen, Dieter / Nuscheler, Franz (Hrsg.), 1995 [im Haupttext offensichtlich mit Erscheinungsjahr 1982 referenziert]
- Ost, David, 2005
- Pateman, Carole, 1970
- Pedler, Robin H. / van Schendelen, Rinus (Hrsg.), 1994
- Pérez-Diaz, Victor, 2006
- Peters, Bernhard, 2005
- Peterson, John, 1997
- Platzer, Hans-Wolfgang, 1985 [im Haupttext offensichtlich mit Erscheinungsjahr 1984 referenziert]
- Preuß, Ulrich K., 2004
- Rokkan, Stein, 2000
- Rosenau, James N. / Czempiel, Ernst Otto (Hrsg.), 1992
- Ruzza, Carlo / della Sala, Vincent (Hrsg.), 2006
- Schlesinger, Philip / Fossum, John Erik (Hrsg.), 2007
- Schmale, Wolfgang, 1996
- Schmalz-Bruns, Rainer, 1995
- Schramm, Jürgen, 1995
- Schulte, Bernd, 1993
- Schumpeter, Joseph Alois, 2005
- Shore, Chris, 1993
- Smismans, Stijn (Hrsg.), 2007
- Somers, Margaret R., 1998
- Steffek, Jens / Kissling, Claudia / Nanz, Patrizia, 2007
- Stöckl, Ingrid, 1986
- Strauss, Leo, 1959
- Streeck, Wolfgang, 1996
- Swedberg, Richard, 1994
- Tarrow, Sidney / della Porta, Donatella, 2004
- Taylor, Charles, 1991
- Thaysen, Uwe 1982
- Trentmann, Frank (Hrsg.), 2000
- Trenz, Hans-Jörg, 2001
- Trenz, Hans-Jörg, 2005b
- Van Schendelen, Rinus, 2002
- Verba, Sidney et. al., 1973
- Verba, Sidney / Schlozman, Kay L. / Brady, Henry E., 1995
- Vilmar, Fritz, 1973
- Voegelin, Eric, 1959
- Wallace, Helen / Young, Alasdair R. (Hrsg.), 1997
- Walzer, Michael, 1992
- Walzer, Michael, 1995.
- Die Schreibung folgt derjenigen im Literaturverzeichnis; der Schluss, dass die in obiger Liste nicht aufgeführten Quellen hingegen alle rezipiert wurden, lässt sich nicht ziehen.
Ebenfalls in der Quelle Liebert / Trenz (2008) enthaltene Referenzen[]
- Folgende 54 von der Verfasserin verwendete Referenzen finden sich ebenfalls im Literaturverzeichnis der Quelle Liebert / Trenz (2008):
- Alexander, Jeffrey C., 1997
- Aspinwall, Mark / Greenwood, Justin, 1998
- Balme, Richard / Chabanet, Didier 2007
- Beck, Ulrich / Grande, Edgar, 2005
- Beyme, Klaus von, 2000
- Bruter, Michael 2004
- Bruter, Michael 2005
- Bryant, Christopher, G. A.:, 1993
- Cohen, Jean L. / Arato, Andrew, 1992
- Eder, Klaus, 2003
- Eising, Rainer / Kohler-Koch, Beate (Hrsg.), 2005
- Eriksen, Erik Oddvar, 2005
- Eriksen, Erik Oddvar / Fossum, John Erik / Menéndez, Agustin Jose (Hrsg.) 2003
- Europäische Kommission, 2001d
- Fossum, John Erik, 2005
- Fossum, John Erik / Trenz, Hans-Jörg, 2006
- Franzius, Claudio / Preuß, Ulrich K. (Hrsg.), 2004
- Gellner, Ernest, 1991
- Gerhards, Jürgen, 1993
- Gerhards, Jürgen, 2000
- Gerhards, Jürgen, 2002
- Greenwood, Justin, 2007
- Habermas, Jürgen, 1996b
- Held, David, 1995
- Hildermeier, Manfred / Kocka, Jürgen / Conrad, Christoph (Hrsg.), 2000
- Joerges, Christian / Dehousse, Renaud (Hrsg.), 2002
- Kaelble, Hartmut, 2002
- Kantner, Cathleen, 2003
- Kantner, Cathleen, 2004
- Kevin, Deirdre, 2003
- Klein, Ansgar, 2001
- Kocka, Jürgen, 2004
- Kohler-Koch, Beate, 2007
- Kohler-Koch, Beate / Finke, Barbara, 2007
- Kohler-Koch, Beate / Rittberger, Berthold (Hrsg.), 2007
- Kumar, Krishan, 1993
- Marks, Gary / McAdam, Doug, 1999
- Mazey, Sonia / Richardson, Jeremy, 2001
- Moravcsik, Andrew, 2006
- Nanz, Patrizia / Steffek, Jens, 2007
- Ost, David, 2005
- Pérez-Diaz, Victor, 2006
- Peters, Bernhard, 2005:
- Peterson, John, 1997
- Preuß, Ulrich K., 2004
- Ruzza, Carlo, 2004
- Ruzza, Carlo / della Sala, Vincent (Hrsg.), 2006
- Ruzza, Carlo / Fella, Stefano, 2005
- Schlesinger, Philip / Fossum, John Erik (Hrsg.), 2007
- Smismans, Stijn (Hrsg.), 2007
- Steffek, Jens / Kissling, Claudia / Nanz, Patrizia, 2007
- Tarrow, Sidney / della Porta, Donatella, 2004
- Trenz, Hans-Jörg, 2005b
- Walzer, Michael, 1995.
- Die Schreibung folgt derjenigen im Literaturverzeichnis der Verfasserin.
Im Literaturverzeichnis aufgeführte, aber im Haupttext nicht referenzierte Titel[]
- Folgende 51 Titel (gut 11,9 %) werden zwar im 427 Einträge umfassenden Literaturverzeichnis genannt, im Haupttext der untersuchten Arbeit aber nicht referenziert (zu hier nicht aufgeführten Einträgen siehe ergänzend oben Titel ohne oder ohne eindeutige Entsprechung):
- Balibar, Étienne, 2005: Sind wir Bürger Europas? Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 525.
- Beichelt, Timm, 2004: Die Europäische Union nach der Osterweiterung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
- Büchner, Gerold, 2007: Europa ohne Bürger. Berliner Zeitung, Berlin: Berliner Verlag GmbH, Nr. 145, 25.06.2007.
- Cox, Pat, 2007: Citizens challenge the EU political leaders. A new design for better results! Statement presented in Brussels, 12th June 2007. Brüssel: The European Movement International.
- Diedrichs, Udo, 2007: Europäische Kommission. In: Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration 2006. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 1. Auflage, S. 89 - 98.
- Economic and Social Committee (ESC), 2001: Opinions of the Economic and Social Committee on Organized Civil Society and European Governance. Beitrag des EWSA zum Weißbuch, Brüssel: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss.
- Europäische Gemeinschaften, 1997: Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. Brüssel: Amtsblatt der Europäischen Union, Nr. C 340 vom 10. November 1997.
- Europäische Gemeinschaften, 2000a: Beschluss der Kommission vom 17. Oktober 2000 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung. Kodex für gute Verwaltungspraxis in den Beziehungen der Bediensteten der Europäischen Kommission zur Öffentlichkeit. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. L 267/63 vom 20.10.2000.
- Europäische Gemeinschaften, 2001: Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. Brüssel: Amtsblatt der Europäischen Union, Nr. C 80 vom 10. März 2001.
- Europäische Gemeinschaften, 2004a: Vertrag über eine Verfassung für Europa. Brüssel: Amtsblatt der Europäischen Union, Nr. C 310/01 vom 16. Dezember 2004.
- Europäische Gemeinschaften, 2005: Die digitale Kluft in Europa. In: Statistik kurz gefasst. Nr. 38 / 2005,
- Europäische Gemeinschaften, 2006b: Wie kompetent sind die Europäer im Umgang mit Computern und dem Internet? Erhebung 2005. Luxemburg: Eurostat.
- Europäische Gemeinschaften, 2007a: Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Brüssel: Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten. Dokument Nr. CIG 4/1/07 REV 1 vom 5. Oktober 2007
- Europäische Gemeinschaften, 2007b: Endgültige Feststellung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007. Brüssel: Amtsblatt der Europäischen Union, Nr. L 77 vom 16. März 2007.
- Europäische Kommission, 1993: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung – Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins 21. Jahrhundert. Weißbuch. Brüssel: KOM (93) 700 endgültig.
- Europäische Kommission, 2004a: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Herausforderungen für die europäische Informationsgesellschaft ab 2005. Brüssel: KOM (2004) 757 endgültig.
- Europäische Kommission, 2007c: Partnerschaft und Nähe - entscheidende Stärken des kohäsionspolitischen Konzepts. Brüssel: inforegio news, Mitteilungsblatt der Generaldirektion Regionalpolitik April 2007, Nr. 156.
- Europäische Kommission, 2007d: Der Haushalt der Europäischen Union auf einen Blick. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
- Europäische Kommission, 2007 f: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. IKT – Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung fördern. Brüssel: KOM (2007) 496 endgültig.
- Europäische Kommission, 2007 i: Drei Jahrzehnte Eurobarometer. Die europäische Integration in der öffentlichen Meinung der Mitgliedstaaten. 1974 – 2007. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen.
- Europäische Kommission, 2007 k: Aktive europäische Bürgerschaft: EU-Kommission verleiht „Goldene Sterne der Städtepartnerschaft“ 2007. Pressemitteilung. Brüssel: IP/07/1359 vom 19. September 2007.
- Europäische Kommission, 2007 l: Was die EU mit (I)ihrem Geld macht. Der EU-Haushalt und der Finanzrahmen 2007 - 2013. In: EU-Nachrichten. Berlin: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland. Themenheft Nr. 17, 2. Auflage.
- Europäische Kommission, 2007 m: Den Haushalt reformieren, Europa verändern. Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts (2008/2009). Mitteilung der Kommission. Brüssel: SEK(2007) 1188 endgültig.
- Fontaine, Pascal, 2007: Europa in 12 Lektionen. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
- Gerhards, Jürgen, 2002: Das Öffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer Öffentlichkeitstheorien. In: Kaelble, Hartmut / Kirsch, Martin / Schmidt-Gernig, Alexander (Hrsg.): Transnationale Öffentlichkeiten und Identitäten im 20. Jahrhundert. Frankfurt / Main, New York: Campus Verlag, S. 135 - 158.
- Goleman, Daniel, 1995: Emotional Intelligence: Why It Can Matter More Than IQ for Character, Health and Lifelong Achievement. New York: Bantam Books.
- Göhler, Gerhard / Iser, Mattias / Knerner, Ina (Hrsg.), 2006: Politische Theorie. 22 umkämpfte Begriffe zur Einführung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
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- Ipsen, Detlev / Glasauer, Herbert, 2007: Vielfalt fördern und Zusammenhalt stärken: Fünf Anforderungen an eine bezirkliche Integrationspolitik in Berlin-Neukölln. Kassel: Universität Kassel, Arbeitsgruppe Empirische Planungsforschung.
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- Mohl, Madeleine von, 2005: Plan D zur Kommunikationsstrategie der EU – Nicht mehr als Selbstverständlichkeiten. Brüssel: Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung.
- O’ Neill, Onara, 1996: Tugend und Gerechtigkeit. Eine konstruktive Darstellung des praktischen Denkens. Berlin.
- Palinkas, Peter / Scherer, Jörg, 2005: Forschungs- und Technologiepolitik. In: Mickel, Wolfgang W. / Bergmann, Jan: Handlexikon der Europäischen Union. Stuttgart: OMNIA Verlag 2005, 3. Auflage, S. 337 - 342.
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- Schubert, Klaus, 2005b: Output. In: Nohlen, Dieter / Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Band 2 N – Z. Theorien. Methoden. Begriffe. München: Verlag C.H. Beck, S. 645.
- Schuppert, Gunnar Folke (Hrsg.), 2006: Governance-Forschung. Vergewisserung über Stand und Entwicklungslinien. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2. Auflage.
- Schultze, Rainer-Olaf, 2005a: Demokratiedefizit. In: Nohlen, Dieter / Schultze, Rainer-Olaf (Hrsg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Band 1 A – M. Theorien. Methoden. Begriffe. München: Verlag C.H. Beck, S. 132.
- Stratenschulte, Eckart D., 2007: Europa: Ein [Über]blick. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
- Sturm, Roland, 2002: Die Forschungs- und Technologiepolitik der Europäischen Union. In: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Europa-Handbuch. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 373, S. 490 - 502.
- Tham, Barbara, 2006: Eine neue europäische Informations- und Kommunikationspolitik? München: Centrum für angewandte Politikforschung, CAP Aktuell; Ausgabe 4/2006.
- Van Deth, Jan W., 2003: Vergleichende politische Partizipationsforschung. In: Berg- Schlosser, Dirk / Müller-Rommel, Ferdinand (Hrsg.): Vergleichende Politikwissenschaft. Ein einführendes Handbuch. Opladen: Leske + Budrich, S. 167 - 187.
- Verhofstadt, Guy, 2006: Die Vereinigten Staaten von Europa. Manifest für ein neues Europa. Eupen: Grenz-Echo Verlag.
- Weidenfeld, Werner (Hrsg.), 2002: Europa-Handbuch. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 373.
- Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (Hrsg.), 2002: Europa von A bis Z. Bonn: Europa Union Verlag, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 393, 8. Auflage.
- Weidenfeld, Werner / Giering, Claus, 2002: Die Zukunft Europas. In: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Europa-Handbuch. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 373.
Veraltete Quellen[]
- Die Auflistung nachstehender Titel ist Resultat stichprobenartiger bibliografischer Recherchen; auf eine systematische Überprüfung des Literaturverzeichnisses unter diesem Aspekt wurde im Rahmen der VroniPlag-Wiki-Analyse bislang verzichtet.
- Hans-Wolfgang Arndt, Europarecht, wird nach der 4. Auflage 1999 zitiert; bei Einreichung der Arbeit war bereits die 9. Auflage von 2008 verfügbar.
- Bengt Beutler et al., Die Europäische Union. Rechtsordnung und Politik, wird nach der 5. Auflage 2001 zitiert; bei Einreichung der Arbeit war dessen Nachfolgetitel Roland Bieber et al., Die Europäische Union. Europarecht und Politik, in der 7. Auflage von 2006 bzw. der 8. von 2009 aktuell (abhängig vom Erscheinungsdatum letzterer).
- Alfred Katz, Staatsrecht, wird nach der 13. Auflage 1996 zitiert; bei Einreichung der Arbeit war bereits die 17. Auflage von 2007 verfügbar.
- Philipp Mayring, Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken, ist nach der 8. Auflage von 1983 als zitiert angegeben – tatsächlich ist die 1. Auflage 1983 erschienen, die 8. erst 2003; aktuell war weiland die 10. Auflage von 2008.
- Manfred Schmidt, Demokratietheorien, wird nach der 3. Auflage von 2000 zitiert; bei Einreichung der Arbeit war die 4. Auflage von 2008 verfügbar.
- Werner Weidenfeld (Hrsg.), Europa-Handbuch, wird mit dem Publikationsjahr 2002 als verwendet angegeben; diese 2. Auflage war seinerzeit jedoch nicht mehr aktuell, sondern die 4. von 2006.
- Werner Weidenfeld / Wolfgang Wessels (Hrsg.), Europa von A bis Z, wird in der 8. Auflage von 2002 als verwendet angegeben; aktuell war seinerzeit die 10. Auflage von 2007 bzw. die 11. von 2009 (abhängig vom Erscheinungsdatum letzterer).
Fragmente mit Kategoriezuordnung „Keine Wertung“[]
- In der untersuchten Arbeit finden sich zahlreiche (insg. 69) Fragmente, die problematisch sind, aber nicht als Plagiate im engeren Sinne eingestuft wurden. Gründe hierfür können u. a. folgende gewesen sein:
- Kürze und / oder eher geringe intellektuelle Schöpfungshöhe der Übernahme – siehe z. B. Fragment 110 14
- Mischung von übernommenen Anteilen mit eigenen – siehe z. B. Fragment 113 30
- Nennung der tatsächlichen Quelle neben weiteren fragwürdigen Referenzen – siehe z. B. Fragment 038 28 mit Fragment 038 28a
- Übernahme lediglich von Referenzen, nicht aber von Inhalten – siehe z. B. Fragment 016 22
- aus mehreren Quellen zusammengesetzte Sätze – siehe z. B. Fragment 011 08 mit Fragment 011 12 (hier mit zusätzlichem Eigenanteil)
- angegebene, aber inhaltlich fragwürdige Referenzen, so dass eine Übernahme aus einer noch unbekannten Quelle möglich scheint.
Unfertige Fragmente[]
- Bei der Analyse wurden auch einige Textpassagen dokumentiert, die Auffälligkeiten aufweisen, aber auf keine zugrundeliegende Quelle zurückgeführt werden konnten. Diese Fragmente sind weder in der Statistik noch farblich bei den Abbildungen weiter unten berücksichtigt worden und finden sich unter Unfertige Fragmente.
Erklärung der Verfasserin, Promotionsordnung, Berliner Hochschulgesetz[]
- Auf Seite 4 der untersuchten Arbeit findet sich folgende vom 30. Oktober 2009 datierende „Erklärung“:
- „Hiermit erkläre ich gemäß § 7 (4) der Promotionsordnung zum Dr. rer. pol. in Politikwissenschaft des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin vom 14. März 2008, dass ich alle verwendeten Hilfsmittel und Hilfen angegeben und auf dieser Grundlage die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe.“
- Die FU Berlin macht widersprüchliche Angaben zu der Frage, nach welcher Ordnung das Promotionsverfahren durchgeführt wurde:
- Gemäß Antwort des Berliner Senats vom 6. März 2020 (Drucksache 18 / 22673) – die auf einer Stellungnahme der FU beruht – auf eine Schriftliche Anfrage des Mitglieds des Abgeordnetenhauses Martin Trefzer wurde das Promotionsverfahren „auf der Grundlage der Promotionsordnung zum Dr. rer. pol. der FU vom 2. Juni 1993 (FU-Mitteilungen 07/1994) durchgeführt“ (PDF, Seite 2).
- Das zweite Prüfgremium der FU hat für seinen auf den 23. April 2021 datierenden „Schlussbericht“ (s. u.) jedoch die am 23. April 2008 veröffentlichte Promotionsordnung zum Dr. rer. pol. in Politikwissenschaft des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften zugrunde gelegt (PDF, Seite 4).
- Anscheinend ist man sich nicht sicher, ob die Verfasserin die gemäß § 20 Abs. 2 PromO 2008 bestehende Möglichkeit in Anspruch genommen hat, ihr noch nach der alten Ordnung begonnenes Promotionsverfahren innerhalb einer Übergangsfrist von vier Jahren nach dieser abzuschließen.
- Die Promotionsordnung zum Dr. rer. pol. in Politikwissenschaft der FU Berlin vom 2. Juni 1993 (PDF, Seite 10 ff.) enthält u. a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
- § 1 Bedeutung der Promotion
„(2) Durch die Promotion wird über den Abschluss eines politikwissenschaftlichen Studiums mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen.“ - § 7 Dissertation
„(1) Der Doktorand/die Doktorandin muss eine Dissertation vorlegen, die einen unveröffentlichten, selbstständigen Beitrag zur Forschung darstellt.
(2) Der Doktorand/die Doktorandin muss alle Hilfsmittel und Hilfen angeben und versichern, auf dieser Grundlage die Arbeit selbstständig verfasst zu haben.“ - § 8 Begutachtung der Dissertation
„(4) [...] Die Gutachten müssen die Bedeutung des Dissertationsthemas in einem größeren Zusammenhang feststellen, die Ergebnisse der Arbeit würdigen und etwaige Mängel darlegen. Sieht ein Gutachter/eine Gutachterin in der Arbeit Mängel, deren Beseitigung möglich und notwendig erscheint, muss er/sie diese im Gutachten genau bezeichnen.“ - § 19 Aberkennung des Doktorgrades
„Die Aberkennung des Doktorgrades erfolgt nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.“
- § 1 Bedeutung der Promotion
- Die am 23. April 2008 veröffentlichte Promotionsordnung zum Dr. rer. pol. in Politikwissenschaft der FU Berlin (PDF) enthält u. a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
§ 1 „(2) Durch die Promotion wird über den Abschluss eines politikwissenschaftlichen oder eines anderen für die Promotion wesentlichen Studiengangs mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen.“
Bedeutung der Promotion, Doktorgrad§ 7 „(1) Mit der schriftlichen Promotionsleistung ist die Befähigung zu selbstständiger vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis anzustreben.“
Dissertation
„(4) Die Doktorandin oder der Doktorand muss alle Hilfsmittel und Hilfen angeben und versichern, auf dieser Grundlage die Arbeit selbstständig verfasst zu haben.“§ 8 „(3) [...] Die Gutachten müssen die Bedeutung der Dissertation und ihrer Ergebnisse in einem größeren Zusammenhang würdigen und etwaige Mängel darstellen. Sieht eine Gutachterin oder ein Gutachter in der Arbeit Mängel, deren Beseitigung möglich und notwendig erscheint, muss sie oder er diese im Gutachten genau bezeichnen. In einem solchen Falle kann sie oder er eine Überarbeitung der Dissertation, für die Hinweise gegeben werden sollen, empfehlen. In der Gesamtbeurteilung hat jede Gutachterin oder jeder Gutachter entweder die Annahme unter Angabe einer Bewertung nach § 10, die Ablehnung oder die Rückgabe der Dissertation zur Beseitigung bestimmter Mängel und Wiedervorlage zu empfehlen.“
Begutachtung der Dissertation§ 18 „Die Entziehung eines Grads gemäß § 1 richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.“
Entziehung eines Doktorgrads
- Für die Entziehung akademischer Grade ist im Land Berlin das Berliner Hochschulgesetz einschlägig. In diesem Zusammenhang gelten folgende Bestimmungen:
§ 34 „(7) Ein von einer staatlichen Hochschule gemäß § 1 Absatz 2 verliehener akademischer Grad kann wieder entzogen werden,
Hochschulgrade
1. wenn sich nachträglich herausstellt, dass er durch Täuschung erworben worden ist oder dass wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben [...].
(8) Über die Entziehung eines von einer staatlichen Hochschule gemäß § 1 Absatz 2 verliehenen akademischen Grades entscheidet der Leiter oder die Leiterin der Hochschule auf Vorschlag des Gremiums, das für die Entscheidung über die dem akademischen Grad zu Grunde liegenden Prüfungsleistungen zuständig ist. [...]“
Merkblatt Wissenschaftliches Arbeiten der Doktormutter[]
- Auf den Internetseiten des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der FU Berlin findet sich seit mindestens dem 9. Oktober 2010 eine 6-seitige „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ der Doktormutter der Verfasserin, Tanja A. Börzel (PDF). Dies bedeutet aber nicht, dass sie nicht schon früher auf dem Webserver veröffentlicht worden ist.
Laut Eigenschaften des Dokuments wurde es am 29. Mai 2007 erstellt; möglicherweise kannte die Verfasserin daher diese Einführung bei Einreichung ihrer Arbeit am 30. Oktober 2009.
Auf Seite 3 ff. heißt es in diesen Ausführungen:
- „III. Wie schreibe ich eine Hausarbeit?
- [...]
- Literaturverzeichnis (Verzeichnis der zitierten Arbeiten)
- - nur die benutzte Literatur (<-> Bibliographie: umfaßt die relevante Literatur zu einem bestimmten Thema)
- [...]
- Dringend empfohlen!!!
[...]
- Zitieren, nicht paraphrasieren! (eigene Gedanken formulieren, nicht einfach von anderen abschreiben, und wenn, wenigstens die VerfasserIn des Gedankens zitieren); es gilt auch, sparsam mit Zitaten umzugehen – nicht alles, was Sie gelesen haben, muß notwendigerweise auch zitiert werden
- Dringend empfohlen!!!
- Streng verboten!
- Plagiasieren! [sic] Wer sich mit fremden Federn schmückt, wer anderer Leute Gedanken oder gar Texte abschreibt oder übernimmt, ohne sie angemessen zu zitieren, braucht sich in meinen Lehrveranstaltungen nicht mehr blicken zu lassen! Die Arbeit gilt automatisch als ‚nicht bestanden‘, weitere Konsequenzen behalte ich mir vor. Andere DozentInnen werden von Plagiarisierungsversuchen [sic] in Kenntnis gesetzt. Und noch etwas: Rechnen Sie damit, dass Täuschungsversuche entdeckt werden! Das Zeitalter des Internet macht es auch für Dozenten leichter, Plagiate zu entdecken!
- IV. Kleines 1x1 des Zitierens
- • Verweis auf die (als Quelle) benutzte Literatur oder anderes Material, aus denen Gedanken wörtlich oder sinngemäß in die eigene Arbeit übernommen werden
- • schützt vor Diebstahl geistigen Eigentums (plagiarisieren) [sic]
- • wörtliche Zitate:
- werden in doppelte Anführungszeichen gesetzt
- sind wörtlich, d.h. sie [sic] übernehmen ggf. auch Fehler der UrheberIn
- die länger als 30 Worte [sic] sind, werden im Text eingerückt und sind einzeilig - • sinngemäße Zitate:
- sind nicht wörtliche Wiedergaben von Gedanken etc. in eigener Formulierung
- bedürfen, ebenso wie wörtliche Zitate, einer genauen Quellenangabe
- Zitierweisen
Verschiedene Zitierweisen sind möglich. Entscheidend ist, dass die verwendete Literatur klar erkennbar ist und Lesern ermöglichen [sic], Zitate, Quellen etc. eindeutig und zweifelsfrei aufzufinden.
- Zitierweisen
- Beispiel Harvard-System
- • im fortlaufenden Text:
- Nachnahme [sic] der AutorIn, Veröffentlichungsjahr und Seite in Klammern
z.B. (Maier 1999, S. 3) - mehrere AutorInnen hintereinander werden durch ein Semikolon getrennt
z.B. (Meier 1999; Müller 2000) - [...]
- Beispiel Geisteswissenschaftliches Zitierschema
- • auf derselben Seite als Fußnote, die die gesamte Literaturangabe enthält;
- • bei wiederholtem Zitieren derselben AutorIn aus derselben Veröffentlichung können die Fußnotenangaben verkürzt werden; der Vorname wird abgekürzt und auf das zitierte Werk wird mit a.a.O. (,am angegebenen Ort‘) und Seitenzahl verwiesen
- z.B. Maier, S. a.a.O.
- [...]
- Literaturangaben am Ende einer Arbeit
- Wie erwähnt, gibt es verschiedene Systeme, wichtig ist die Einheitlichkeit!
- z.B. Harvard-System
- [...]
- Zeitschriften:
- Nachname, Vorname (Publikationsjahr): Titel, in: Zeitschrift, Nummer, Jahrgang oder Band: Seitenzahlen
- z.B. Maier, Stefan (1999): Deutsche Universitäten in der Krise?, in: Deutsches Universitätsblatt, Nr. 3, 51. Jg.: 35-90.
- Beiträge in Sammelbänden:
- Nachname, Vorname (Publikationsjahr): Titel, in: Vorname und Nachname der HerausgeberIn (Hrsg.): Titel des Sammelbandes, Veröffentlichungsort: Verlag, Seitenzahl.
- z.B. Müller, Mark (1999): Diplom und was dann?, in: Stefan Maier/Mark Müller (Hrsg.): Perspektiven nach dem Studium, Stuttgart: Jauche Verlag, 45-68.“
Mögliche Versäumnisse bei der Begutachtung der Dissertation[]
- Der Erstgutachterin bzw. dem Zweitgutachter der betrachteten Arbeit hätten
- die oben unter Titel ohne oder ohne eindeutige Entsprechung aufgeführten zahlreichen Inkonsistenzen bei den Literaturangaben;
- die schwer verständliche Nennung sowohl einer deutsch- als auch englischsprachigen Version desselben Werkes von Habermas (siehe Doppelt aufgeführte Quellen);
- die bei 24 unselbstständigen Publikationen fehlenden Seitenangaben sowie
- die 51 im Literaturverzeichnis aufgeführten Titel, die nicht im Haupttext referenziert werden
- auch ohne eine zeitaufwändige Untersuchung auf eventuelle Plagiate auffallen und moniert werden können – zumal insbesondere die Erstgutachterin selbst in ihrer bereits oben zitierten „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ (2007) darauf hinweist, dass
- „die verwendete Literatur klar erkennbar“ sein müsse und Lesern so ermöglicht werden solle, „Zitate, Quellen etc. eindeutig und zweifelsfrei aufzufinden“ (Seite 4);
- Seitenzahlen bei Beiträgen in Zeitschriften und Sammelbänden – zumindest im so bezeichneten „Harvard-System“ – anzugeben seien (Seite 5); und
- das Literaturverzeichnis als „Verzeichnis der zitierten Arbeiten“ aufzufassen sei und nicht als Bibliografie (Seite 3).
- Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 4 und 5 der Promotionsordnung von 1993 bzw. § 8 Abs. 3 Satz 4 und 5 derjenigen von 2008 mussten die Gutachter etwaige Mängel darlegen bzw. -stellen und solche, deren Beseitigung möglich und notwendig erscheint, im Gutachten genau bezeichnen. Angesichts der oben genannten, offen zutage liegenden Mängel wirkt das Urteil des Zweitgutachters, „die Dissertation sei ‚formal ohne Mängel‘“ (zitiert nach Entziehungsbescheid, Seite 2), sehr überraschend.
- Erwähnenswert scheint ebenfalls, dass
- auf Seite 3 der untersuchten Arbeit die Erstgutachterin als „Prof. Dr. rer. pol. Tanja Anita Börzel“ bezeichnet wird, obwohl sie am European University Institute in Florenz einen Ph. D. in Political and Social Sciences erworben hat [10] – also kein Dr. rer. pol. ist. Der Fehler bei der Angabe ihres eigenen akademischen Grades sollte der Doktormutter aufgefallen sein.
- Nach § 7 Abs. 4 Satz 1 der Promotionsordnung von 1993 bzw. § 7 Abs. 5 Satz 1 derjenigen von 2008 musste die Dissertation auf einem Vorblatt die Namen der Gutachter nennen. Wenn die zur Begutachtung eingereichten mit den in der Universitätsbibliothek der FU Berlin abgelieferten Exemplaren übereinstimmen, haben sie dieser Bestimmung auch entsprochen, wie ein Scan der ersten Seiten eines gedruckten UB-Exemplars zeigt. Dennoch ist die Dissertation in der vorliegenden Form veröffentlicht worden – anscheinend in Kenntnis des Fehlers.
Methodik und Umfang der Untersuchung[]
- Die Auswahl der zu untersuchenden Quellen erfolgte unter dem Gesichtspunkt, als wie wahrscheinlich mögliche Übernahmen aus einzelnen Titeln eingeschätzt wurden. Daher wurde nur ein Teil der im Literaturverzeichnis aufgeführten Titel überprüft. Zu diesem Teil der angegebenen Literatur kamen noch ca. 80 potenzielle Quellen hinzu, die nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt sind. Bei den aus Letzterem überprüften 262 Quellen handelte sich um folgende (die im Literaturverzeichnis verwendete Schreibweise wurde ungeachtet etwaiger Fehler beibehalten und die Titel in der Reihenfolge der Verfasserin aufgelistet):
- Abs, Hermann Josef / Veldhuis, Ruud, 2006
- Abromeit, Heidrun, 1998
- Abromeit, Heidrun / Schmidt, Thomas, 1998
- Abromeit, Heidrun, 2002
- Abromeit, Heidrun, 2003
- Alexander, Jeffrey C., 1997
- Armstrong, Kenneth A., 2001
- Armstrong, Kenneth A., 2002
- Arndt, Hans-Wolfgang, 1999
- Arnstein, Sherry R., 1969
- Ahtisaari, Martti, 1999
- Balibar, Étienne, 2005
- Barber, Benjamin R., 2000
- Beichelt, Timm, 2004
- Benz, Arthur, 1997
- Benz, Arthur, 1998
- Beutler, Bengt / Bieber, Roland / Pipkorn, Jörn / Streil, Jochen / Epiney, Astrid / Haag, Marcel, 2001
- Berg-Schlosser, Dirk / Stammen, Theo, 2003
- Beyme, Klaus von, 1995
- Beyme, Klaus von, 1998
- Beyme, Klaus von, 2000
- Bezirksamt Neukölln von Berlin, 2007a
- Bezirksamt Neukölln von Berlin, 2009b
- Bezirksamt Neukölln von Berlin, 2009d
- Bezirksamt Neukölln von Berlin, 2009e
- Bieling, Hans-Jürgen / Lerch, Marika (Hrsg.), 2006
- Börzel, Tanja A., 2006
- Brake, Anna, 2008
- Braun, Dietmar, 1998
- Buchstein, Hubertus, 2004
- Bürgerstiftung Neukölln, 2009
- Burley, Anne-Marie / Mattli, Walter, 1993
- Buse, Michael / Nelles, Wilfried, 1975
- Busek, Erhard, 2008
- Cheneval, Francis, 2003
- Coleman, Stephen / Gotze, John, 2001
- Cox, Pat, 2007
- Decker, Frank, 2000
- Delhey, Jan, 2004
- Diedrichs, Udo, 2007
- Eckstein, Harry, 1975
- Eder, Klaus, 2003
- Eder, Klaus / Kantner, Cathleen, 2000
- Eder, Klaus / Trenz, Hans-Jörg, 2003
- Eising, Rainer / Kohler-Koch, Beate, 1999
- Eising, Rainer / Kohler-Koch, Beate (Hrsg.), 2005
- Endress, Martin, 2002
- Euronews, 2008
- Europäische Gemeinschaften, 1974
- Europäische Gemeinschaften, 1985
- Europäische Gemeinschaften, 1992
- Europäische Gemeinschaften, 1997
- Europäische Gemeinschaften, 2000a
- Europäische Gemeinschaften, 2000b
- Europäische Gemeinschaften, 2001
- Europäische Gemeinschaften, 2004a
- Europäische Gemeinschaften, 2004b
- Europäische Gemeinschaften, 2005
- Europäische Gemeinschaften, 2006a
- Europäische Gemeinschaften, 2006b
- Europäische Gemeinschaften, 2006c
- Europäische Gemeinschaften, 2006d
- Europäische Gemeinschaften, 2006e
- Europäische Gemeinschaften, 2006f
- Europäische Kommission, 1993
- Europäische Kommission, 1997
- Europäische Kommission, 2000
- Europäische Kommission, 2001a
- Europäische Kommission, 2001b
- Europäische Kommission, 2001c
- Europäische Kommission, 2001d
- Europäische Kommission, 2002a
- Europäische Kommission, 2002b
- Europäische Kommission 2002d
- Europäische Kommission, 2003
- Europäische Kommission, 2004b
- Europäische Kommission, 2005b
- Europäische Kommission, 2005c
- Europäische Kommission, 2006a
- Europäische Kommission, 2006b
- Europäische Kommission, 2006c
- Europäische Kommission, 2006f
- Europäische Kommission, 2006g
- Europäische Kommission, 2007e
- Europäische Kommission, 2007 g
- Europäische Kommission, 2007 h
- Europäische Kommission, 2007 n
- Europäische Kommission, 2007 o
- Europäische Kommission, 2008a
- Europäische Kommission, 2008c
- Europäische Kommission / Europäisches Parlament 2008
- Europäisches Parlament, 2008
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, 1999
- Feindt, Peter Henning u.a. (Hrsg.), 1996
- Franzius, Claudio, 2004
- Franzius, Claudio / Preuß, Ulrich K. (Hrsg.), 2004
- Fontaine, Pascal, 2007
- Fuchs, Dieter, 1995
- Gellner, Ernest, 1991
- Gellner, Winand / Glatzmeier, Armin, 2005
- Gerhards, Jürgen, 1993
- Gerhards, Jürgen, 2000
- Gerhards, Jürgen, 2002
- Gerhards, Jürgern / Neidhardt, Friedhelm, 1991
- Gerring, John, 2007
- Gerstenberg, Oliver, 1997
- Giesen, Bernhard, 1999
- Göhler, Gerhard / Iser, Mattias / Knerner, Ina (Hrsg.), 2006
- Gray, John, 1999
- Greven, Michael Th., 1998
- Grimm, Dieter, 1995
- Gröber, Katharina / Riedel, Sabine, 2005
- Guggenberger, Bernd, 2005
- Habermas, Jürgen, 1992
- Habermas, Jürgen, 1996a
- Häußermann, Hartmut / Förste, Daniel, 2009
- Heinelt, Hubert, 1998
- Héritier, Adrienne, 1999
- Hildermeier, Manfred / Kocka, Jürgen / Conrad, Christoph (Hrsg.), 2000
- Hill, Hermann, 2006
- Hix, Simon, 1999
- Hoecker, Beate, 2002
- Holtkamp, Lars et. al., 2006:
- Höreth, Marcus, 1999
- Hrbek, Rudolf, 2004
- Hrbek, Rudolf, 2005
- Ipsen, Detlev / Glasauer, Herbert, 2007
- Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate, 2004
- Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate (Hrsg.), 2006
- Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate, 2006
- Jahn, Detlef, 2006
- Jann, Werner, 2005
- Kaase, Max, 1995
- Kaase, Max, 1997
- Katz, Alfred, 1996
- Kaelble, Hartmut, 1995
- Kaelble, Hartmut, 2000
- Kaelble, Hartmut, 2001
- Kaelble, Hartmut, 2002
- Kantner, Cathleen, 2003
- Kantner, Cathleen, 2004
- Kersting, Martin, 2005
- Kersting, Norbert, 2004
- Kersting, Norbert, 2008
- Kersting, Wolfgang, 1996
- Kielmansegg, Peter Graf, 2003
- Klein, Ansgar, 2001
- Klein, Ansgar / Koopmans, Ruud / Trenz, Hans-Jörg / Lahusen, Christian / Rucht / Dieter (Hrsg.), 2003
- Kleinsteubner, Hans J., 2005
- Knodt, Michèle / Finke, Barbara (Hrsg.), 2005
- Kocka, Jürgen, 2000
- Kocka, Jürgen, 2004
- Kohler-Koch, Beate, 2004
- Kohler-Koch, Beate, 2007
- Kohler-Koch, Beate / Finke, Barbara, 2007
- Kohler-Koch, Beate / Rittberger, Berthold (Hrsg.), 2007
- Kohli, Martin, 2000
- Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 1975
- Kopper, Gerd G., 1997
- Langer, Inghard / Schulz von Thun, Friedemann / Tausch, Reinhard, 2002
- Lemke, Christiane, 2003
- Liebert, Ulrike 2003
- Liebert, Ulrike / Trenz, Hans-Jörg, 2008
- Liebert, Ulrike / Trenz, Hans-Jörg, 2009
- Lietzmann, Hans J. / Wilde, Gabriele 2003
- Lindner, Ralf, 2005
- Lob, Harald / Oel, Matthias, 1998
- Loewenstein, Bedrich, 1990
- Lord, Christopher / Beetham, David, 2001
- Lucht, Jens / Tréfas, David, 2006
- Magnette, Paul, 2001
- Majone, Giandomenico, 1994
- Majone, Giandomenico, 1998
- Mandt, Hella, 1974
- Mayring, Philipp, 1983
- Mazey, Sonia / Richardson, Jeremy, 2001
- Merkel, Wolfgang (Hrsg.), 2000
- Merkel, Wolfgang / Puhle, Hans-Jürgen, 1999
- Meyer, Christoph O., 2003
- Mickel, Wolfgang W. / Bergmann, Jan (Hrsg.), 2005
- Milbrath, Lester W. / Goel, M. Lal, 1977
- Mohl, Madeleine von, 2005
- Münch, Richard, 2001
- Münkler, Herfried, 1997
- Nanz, Patrizia / Steffek, Jens, 2005
- Nanz, Patrizia / Steffek, Jens, 2007
- Neller, Katja / van Deth, Jan W., 2006
- Offe, Claus, 1998
- Ogris, Günther / Westphal, Sabine, 2006
- O’ Neill, Onara, 1996
- Open Society Institute / EU Monitoring and Advocacy Program (Hrsg.), 2005
- Palinkas, Peter / Scherer, Jörg, 2005
- Patel, Kiran Klaus, 2005
- Patti, Charles / Seyd, Patrick / Whiteley, Paul, 2003
- Pérez-Diaz, Victor, 2006
- Peters, Bernhard, 2005
- Piepenschneider, Melanie, 2005
- Pohl, Markus, 2008
- Poier, Klaus, 2005
- Preuß, Ulrich K., 2004
- Reese-Schäfer, Walter, 1997
- Riedel, Manfred, 1975
- Rifkin, Jeremy, 2004
- Rucht, Dieter / Richter, Emanuel / Klein, Ansgar, 2003
- Schaper-Rinkel, Petra, 2003
- Schäfer, Mike S., 2008
- Scharpf, Fritz W., 1995
- Scharpf, Fritz W., 1997
- Scharpf, Fritz W., 1999
- Schiller, Theo (Hrsg.) 1999
- Schiller, Theo / Mittendorf, Volker (Hrsg.), 2002
- Schmalz-Bruns, Rainer, 1995
- Schmidt, Manfred G., 2000
- Schmidberger, Martin, 1997
- Schubert, Klaus, 2005a
- Schubert, Klaus, 2005b
- Schuppert, Gunnar Folke (Hrsg.), 2006
- Schulte, Bernd, 1993
- Schultze, Rainer-Olaf, 2005a
- Schultze, Rainer-Olaf, 2005b
- Schulz von Thun, Friedemann, 1981
- Seeger, Sarah, 2006
- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2007
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 2009
- Shore, Chris, 1993
- Smismans, Stijn, 2005
- Smismans, Stijn (Hrsg.), 2007
- Somers, Margaret R., 1998
- Steffek, Jens / Kissling, Claudia / Nanz, Patrizia, 2007
- Stratenschulte, Eckart D., 2007
- Strohmeier, Gerd, 2007
- Sturm, Roland, 2002
- Taylor, Charles, 1991
- Thalmeier, Bettina, 2006
- Tham, Barbara, 2006
- Thiery, Peter, 2005
- Trenz, Hans-Jörg, 2001
- Trenz, Hans-Jörg, 2003
- Trenz, Hans-Jörg, 2005a
- Trenz, Hans-Jörg, 2005b
- Trenz, Hans-Jörg, 2006
- Trenz, Hans-Jörg, 2008
- Trenz, Hans-Jörg / Klein, Ansgar / Koopmanns, Ruud, 2003
- Uehlinger, Hans-Martin, 1988
- Van Deth, Jan W., 2003
- Van Deth, Jan W. / Elff, Martin
- Van de Steeg, Marianne 2003
- Verba, Sidney et. al., 1973
- Verhofstadt, Guy, 2006
- Vilmar, Fritz, 1973
- Vorländer, Hans, 2004
- Wallace, Helen, 2003
- Weber, Susanne Maria, 2005
- Weidenfeld, Werner (Hrsg.), 2002
- Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (Hrsg.), 2002
- Weidenfeld, Werner / Giering, Claus, 2002
- Wessels, Wolfgang, 1995
- Wessels, Wolfgang, 2007
- Winkler, Roman / Kozeluh, Ulrike, 2005
- Zittel, Thomas, 2007
- Zürn, Peter, 1996
- Zürn, Michael, 1998.
- Die Überprüfung wurde durch die verwendete Zitierweise (Kurzbelege mit Autor und Jahreszahl ohne Seitenangaben, außer bei gekennzeichneten wörtlichen Zitaten) deutlich erschwert.
- Eine Überprüfung, inwieweit die von der Verfasserin durchgeführte Fallstudie in Kapitel 4 der Dissertation korrekt dokumentiert wurde, lag jenseits des Rahmens der vorliegenden Untersuchung und wäre aufgrund der verstrichenen Zeit ohnehin schwierig. Gleichwohl ergab sich bei einem Textabgleich eine Auffälligkeit in Bezug auf durchgeführte Interviews, siehe Fragment 182 05 (keine Wertung).
Publikation des ersten FU-„Schlussberichts“ von 2019 im Jahr 2020[]
(Diese Sektion wurde im Dezember 2020 ergänzt.)
Vorgeschichte der Publikation, Methodik der Prüfung und Inhalte sowie Konsequenzen 2019 bzw. 2020[]
- Nachdem das Präsidium der Freien Universität (FU) Berlin am 30. Oktober 2019 „einstimmig beschlossen [hatte], Frau Dr. Franziska Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen und den ihr 2010 vom Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften verliehenen Grad ‚Doktorin der Politikwissenschaft‘ (Dr. rer. pol.) nicht zu entziehen" (Pressemitteilung der FU Berlin), beantragte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Freien Universität am 31. Oktober 2019 Einsichtnahme nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz bzw. dem Verbraucherinformationsgesetz in den Bericht des Prüfungsgremiums sowie das Protokoll der Präsidiumssitzung zur Entscheidung der Rüge (s.a. Anfrage und Korrespondenz 2019/20 hierzu). Am 5. Oktober 2020 veröffentlichte der AStA den von der FU erhaltenen „Schlussbericht des Gremiums zur Überprüfung der Dissertation von Frau Dr. Franziska Giffey“ (PDF) und am 6. Oktober 2020 noch eine Anlage („Klassifizierung von Textstellen gemäß des Kategorienschemas“) zum Schlussbericht (PDF).
- Dem fünfköpfigen Prüfungsgremium, das durch den Promotionsausschuss des Otto-Suhr-Instituts eingesetzt wurde und sich am 9. April 2019 konstituierte, gehörten vier Mitglieder des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der FU sowie ein externer Hochschullehrer an, von denen laut Schlussbericht niemand am einstigen Promotionsverfahren beteiligt gewesen war; „gleichwohl“ sei das „Gremium im thematischen Bereich der Dissertation [...] sehr gut ausgewiesen“ und „somit inhaltlich und formal geeignet, die Prüfung vorzunehmen“ (S. 1).
- Die personelle Zusammensetzung des Gremiums wurde am 11. November 2020 durch einen Medienbericht (Martin Spiewak / Manuel J. Hartung: Fehler im System, in: DIE ZEIT, Nr. 47, S. 33; auch online hinter Bezahlschranke) publik.
Demnach seien „[s]ämtliche im Protokoll genannten Mitglieder des Kontrollgremiums“ mit der Promotionsbetreuerin und seinerzeitigen wie gegenwärtigen Vorsitzenden des Promotionsausschusses Tanja Börzel „verbunden: als Kopf eines Forschungsprojektes (Miriam Hartlapp), als Mitstreiter im Institutsrat (Bernd Ladwig), als Mitprofessorin am Jean Monnet Centre (Barbara Pfetsch), als Mitautor eines Aufsatzes (Ingo Peters). Das einzige externe Mitglied des Gremiums, Edgar Grande, hat mit Börzels Mann Thomas Risse publiziert.“
- Konkret sollte das Gremium klären, ob
- die Verfasserin über die Eigenständigkeit ihrer Promotionsleistung getäuscht hatte,
- eine vorsätzliche Täuschung erfolgt war,
- Plagiatsstellen die Arbeit als solche qualitativ, quantitativ „und/oder in der Gesamtschau“ prägen. (S. 1)
- Die wissenschaftliche Qualität der Arbeit war hingegen „ausdrücklich nicht Gegenstand der Prüfung“. (ebd.)
- In seinem Schlussbericht beanspruchte das Gremium, „sich in einem aufwendigen Verfahren ein eigenständiges Gesamtbild der Mängel der Dissertation“ gemacht und „sich eingehend mit dem Arbeitsstil und der Zitierweise“ der Verfasserin beschäftigt zu haben. (S. 2)
- Dabei befasste es sich „insbesondere“ mit den in der VroniPlag-Wiki-Dokumentation „identifizierten Mängel[n]“ (S. 1 f.). Konkret heißt es: „Das Gremium machte es sich zur Aufgabe, alle 119 Fundstellen, die Vroniplag als problematisch ausgewiesen hatte, einzeln auf der Grundlage eigener Kriterien zu prüfen.“ (S. 2)
- Eine darüber hinausgehende eigenständige Untersuchung der Dissertation durch das Gremium ist dem Bericht nach nicht erfolgt.
- Die Klassifizierung der 119 in der Dokumentation als Plagiate kategorisierten Fundstellen erfolgte seitens des Gremiums mittels eines zweidimensionalen Kategorienschemas:
- Mittels einer Zahl „wurden Art und Umfang der Übernahme fremder Textteile festgehalten“:
„(1) die wörtliche Übernahme einer geschlossenen Textpassage, zumindest eines ganzen Satzes; (2) die Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile; und (3) die Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme“. (S. 3)
- Mittels einer Zahl „wurden Art und Umfang der Übernahme fremder Textteile festgehalten“:
- Mittels eines Buchstabens „wurde bei jeder Textstelle vermerkt, ob und auf welche Weise die Quelle für diese Textübernahmen genannt wurde“:
„(A) keine Nennung der Quelle; (B) Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung; und (C) Nennung der Quelle im Kontext bei Möglichkeit eindeutiger Zuordnung“. (ebd.)
Jeder nach Ansicht des Gremiums kategorisierbaren Fundstelle wurde auf diese Weise eine zweistellige Zahl-Buchstabe-Kombination zugeordnet; insgesamt ergaben sich so 9 Kombinationen. Bei 39 Fundstellen sei eine derartige Zuordnung nicht eindeutig möglich gewesen (S. 4) und diese blieben unkategorisiert. Nach Auffassung des Gremiums ermöglichte dieses Vorgehen „eine höchst differenzierte Einordnung von Mängeln bei Quellenangaben und Textübernahmen in der Arbeit“ (S. 3).
- Mittels eines Buchstabens „wurde bei jeder Textstelle vermerkt, ob und auf welche Weise die Quelle für diese Textübernahmen genannt wurde“:
- Von den 80 verbleibenden Fundstellen „wurden insgesamt 29 von dem Gremium als geringfügige Mängel eingestuft. Hierzu zählen 19 Textstellen [sic] die den Kategorien C (Quelle im Kontext genannt, eindeutige Zuordnung möglich) und/oder bei 10 Fundstellen der Kategorie 3 (Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme) des Analyseschemas zugeordnet wurden.“ [sic] (S. 4)
- Bei 27 Textstellen bestand dagegen im Gremium „Konsens darüber“, dass diese „den Tatbestand der ‚objektiven Täuschung‘ erfüllen“. (S. 4)
- Insgesamt ergab sich folgende Verteilung der kategorisierten Textstellen (wegen Zusammenfassung mehrerer „benachbarter“ Fragmente beträgt die Summe statt 80 nur 76):
- Kategorie 1 A: 4 Textstellen
- Kategorie 1 B: 1 Textstelle
- Kategorie 1 C: 4 Textstellen
- Kategorie 2 A: 22 Textstellen
- Kategorie 2 B: 20 Textstellen
- Kategorie 2 C: 11 Textstellen
- Kategorie 3 A: 5 Textstellen
- Kategorie 3 B: 5 Textstellen
- Kategorie 3 C: 4 Textstellen. (S. 10)
- In seiner „Schlussfolgerung“ (S. 9) stellt das Gremium fest, „einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen“ zu sein, dass „ein sanktionswürdiges wissenschaftliches Fehlverhalten“ vorliege. Es betont zugleich, „dass sich dieser Fall in wichtigen Aspekten von klassischen Plagiatsfällen“ unterscheide. (Konkretisierungen, welche Plagiatsfälle das Gremium als „klassisch“ erachtet und welche Aspekte in diesem Zusammenhang als „wichtig“, enthält indes weder dieser Abschnitt noch der Bericht insgesamt.)
- Der Bericht fasst sodann „die Ergebnisse der Gremiumsarbeit in drei Punkten“ zusammen und konstatiert (bei den ersten beiden Punkten jeweils gefolgt von relativierenden Aussagen),
- dass die Arbeit „eine größere Zahl von Textstellen enthält, die eindeutig als ‚objektive Täuschung‘ zu bewerten sind“,
- dass „zumindest in den Fällen, in denen eine objektive Täuschung vorliegt, aufgrund der Systematik des Vorgehens auch von einem bedingten Vorsatz ausgegangen werden kann“,
- dass „trotz der festgestellten Mängel nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden kann, dass es sich bei der Dissertation [...] um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handelt“. (ebd.)
- Zu den daraus resultierenden Konsequenzen berichtet das Gremium, „lange darüber diskutiert" zu haben, ob eine Aberkennung des Grades gerechtfertigt sei oder „in diesem Fall auch alternative Sanktionsmöglichkeiten angemessen wären“. (ebd.)
- Die abschließende Empfehlung an das Präsidium der FU, die Verfasserin „für ihr Fehlverhalten zu rügen und den Doktorgrad nicht zu entziehen“, begründet das Gremium mit der Abwägung der Befunde, wonach
- die Arbeit einerseits, „wenngleich in beschränktem Umfang, den Tatbestand objektiver Täuschung mit bedingtem Vorsatz“ erfülle und sie „erhebliche Mängel hinsichtlich der Standards wissenschaftlichen Arbeitens“ aufweise,
- andererseits sich diese Mängel „auf einen begrenzten Teil der Arbeit“ konzentrierten „und die Bedeutung der eigenständigen wissenschaftlichen Leistung nicht grundsätzlich in Frage“ stünde. (ebd.)
- Nach Bekanntwerden des FU-Gremiumsberichts sowie dreier externer Gutachten (siehe PDFs für Gutachten: Wissenschaftlicher Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses, Klaus Ferdinand Gärditz und Ulrich Battis) zu rechtlichen, im Zusammenhang mit dem Fall relevanten Fragen und dadurch beförderte öffentliche Diskussionen (s.a. Pressespiegel zum Fall) gab die FU am 6. November 2020 bekannt, die 2019 ausgesprochene Rügeentscheidung zurückzunehmen und den Fall einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
Die Verfasserin der Dissertation teilte ihrerseits am 13. November 2020 in einem Schreiben an die FU mit, ihren Doktorgrad „ab sofort und auch zukünftig nicht mehr zu führen“.
- Auf journalistische Anfragen, ob das neue Prüfungsgremium identisch mit jenem von 2019 sein oder sich in seiner personellen Zusammensetzung davon unterscheiden werde, verweigerte die FU zunächst konkrete Auskünfte.
Am 18. November 2020 informierte sie über das neue Prüfungsverfahren und teilte u.a. mit, dass die Betreuerin der Dissertation „an der Einsetzung des neuen Gremiums nicht beteiligt sein“ werde. Entgegen ihrer Mitteilung vom 6. November gab sie diesmal an, dass die 2019 erteilte Rüge doch nicht aufgehoben sei.
Es bestehe „der Wunsch, das Verfahren - ungeachtet der Komplexität - möglichst in der Vorlesungszeit des Wintersemesters [2020/21] abzuschließen.“
Am 12. Dezember 2020 berichtete die Berliner Zeitung (S. 10), dass ein FU-Sprecher auf Anfrage mitgeteilt habe, das angekündigte neue Gremium sei noch nicht eingesetzt worden.
- Im Oktober 2020 wurden alle Synopsen der Fall-Dokumentation im VroniPlag Wiki um die Angabe der jeweiligen Einzelbewertungen seitens des FU-Prüfgremiums ergänzt, um einen Vergleich zu ermöglichen. Sie finden sich jeweils in den Anmerkungsteilen der 119 Plagiatsfragmente.
Kritik[]
Der „Schlussbericht“ weist eine ganze Reihe von Defiziten bzw. Mängeln auf:
- 1. Das Überprüfungsgremium der Freien Universität Berlin hat die Prüfung eines zentralen, unmissverständlich erhobenen und für eine mögliche Entziehung des Doktorgrades relevanten Vorwurfs gegen die Verfasserin – nämlich dass bei mehr als 70 Textstellen der Verdacht auf willkürliche Referenzierung vorliegt – stillschweigend übergangen:
- Selbstverständlich kann eine Täuschung gemäß § 34 Abs. 7 BerlHG nicht nur im Falle der unausgewiesenen Übernahme von Texten vorliegen, sondern auch dann, wenn bewusst falsche Quellenangaben gemacht werden. Beides kann, muss aber nicht zusammen auftreten. Beispielhaft sei hier nur auf die in Fragment 085 29 dokumentierte Textstelle verwiesen, bei der – leicht variiert – aus einer bestimmten Quelle Text übernommen wurde und als Quelle statt dieser selbst 12 (!) andere angeführt werden. Eine solche Praxis führt Wissenschaft ad absurdum. (Im konkreten Fall täuscht die Verfasserin ganz offensichtlich eine Rezeptionsleistung vor, die gar nicht stattgefunden hat; die Beurteilung des Gremiums, hier handele es sich lediglich um „mangelhaftes wissenschaftliches Arbeiten“, unterschlägt diesen Sachverhalt.)
Da in mehr als nur wenigen Einzelfällen der begründete Verdacht besteht, dass inhaltlich unzutreffende Quellenangaben vorliegen und somit – wie in dem genannten Beispiel – wissenschaftliche Arbeit systematisch und in erheblichem Ausmaß lediglich simuliert und der Leser bewusst in die Irre geführt wird, wäre es die Aufgabe des Gremiums gewesen, diese mehr als 70 Textstellen unter diesem Aspekt zu überprüfen. Das Versäumnis ist umso unverständlicher, als- die entsprechenden Fragmente deutlich kenntlich gemacht sind,
- in den Anmerkungen konkret auf fragwürdige Belege hingewiesen wird und
- das Gremium laut Schlussbericht „im thematischen Bereich der Dissertation (insbesondere zu Fragen Europäischer Integration, Europäischer Öffentlichkeit, der Europäischen Kommission, der Demokratietheorie und zivilgesellschaftlicher Beteiligung) sehr gut ausgewiesen“ sei (S. 1).
- Selbstverständlich kann eine Täuschung gemäß § 34 Abs. 7 BerlHG nicht nur im Falle der unausgewiesenen Übernahme von Texten vorliegen, sondern auch dann, wenn bewusst falsche Quellenangaben gemacht werden. Beides kann, muss aber nicht zusammen auftreten. Beispielhaft sei hier nur auf die in Fragment 085 29 dokumentierte Textstelle verwiesen, bei der – leicht variiert – aus einer bestimmten Quelle Text übernommen wurde und als Quelle statt dieser selbst 12 (!) andere angeführt werden. Eine solche Praxis führt Wissenschaft ad absurdum. (Im konkreten Fall täuscht die Verfasserin ganz offensichtlich eine Rezeptionsleistung vor, die gar nicht stattgefunden hat; die Beurteilung des Gremiums, hier handele es sich lediglich um „mangelhaftes wissenschaftliches Arbeiten“, unterschlägt diesen Sachverhalt.)
- Auf den Vorwurf der willkürlichen Angabe von Quellen in einer Vielzahl von Fällen wird in dem Schlussbericht nicht einmal eingegangen, obwohl – bestätigte er sich auch nur annähernd – dies für sich allein genommen schon einen Grund für die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung (bzw. wissenschaftlichen Fehlverhaltens) darstellen könnte.
- 2. Das für seine Erstellung verwendete Kategoriensystem führt zur Weichzeichnung von Plagiaten:
- Fragwürdig erscheint, dass das Gremium die Einlassung der Rechtsanwälte der Verfasserin, diese „habe auf Anraten ihrer Betreuerin eine amerikanische und ,eher problemorientierte Zitierweiseʻ gewählt“ (S. 4), für Textstellen der Kategorie B („Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung“, S. 3) akzeptiert: Die Verfasserin verwendet grundsätzlich – wenn auch i.d.R. nicht lege artis mit Seitenzahlen – die Zitierweise der American Psychological Association (APA). Plausibel erscheint sicherlich, dass ihre Betreuerin Tanja Börzel ihr zu dieser Zitierweise geraten habe, da sie diese selbst (wenn auch ebenfalls nicht lege artis) verwendet. Es bleibt allerdings rätselhaft, warum diese „eher problemorientiert“ sein soll, da auch nach APA Quellenbelege für jede paraphrasierte oder wörtlich zitierte Aussage verlangt werden. Folglich erscheint es ungerechtfertigt, der Verfasserin einen Bonus für die vermeintliche Nichtbeherrschung einer solchen – in der Form nicht existierenden – Zitierweise einzuräumen, so wie das Gremium es tut.
Auf S. 6 stellt es fest: „Zum anderen verwendet Frau Dr. Giffey diese Zitierweise uneinheitlich und inkonsistent: Bei einigen Textpassagen wird am Ende des Absatz auf Quellen verwiesen; häufig verweist die Autorin aber auch irgendwo im Absatz auf die Quelle, oder aber im vorhergehenden oder folgenden Absatz bei Aussagen, die nicht notwendigerweise in einem Sinnzusammenhang mit der zitierten Aussage stehen müssen. Insgesamt hat der Doktorandin zumindest die Erfahrung in der Anwendung der ,problemorientiertenʻ Zitierweise gefehlt, die von ihr erwartet wurde.“
Es ist aber nicht ersichtlich, inwiefern hier überhaupt ein Problem mit der Anwendung einer bestimmten Zitierweise vorliegen soll. Auch wenn die Verfasserin häufig auf Seitenangaben verzichtet, so belegt sie, wenn sie „regulär“ arbeitet, paraphrasierte oder wörtlich zitierte Aussagen i.d.R. direkt anschließend durch Angabe einer Quelle. Wenn sie darauf verzichtet, legt dies Täuschung nahe und nicht etwa mangelnde Erfahrung in der Anwendung einer Zitierweise, die so gar nicht existiert. - Fragwürdig erscheint auch die Schaffung der Kategorie C („Nennung der Quelle im Kontext bei Möglichkeit eindeutiger Zuordnung“, S. 3) und die Einstufung solcher Textstellen als Bagatellen bzw. Formfehler. Denn die „Möglichkeit eindeutiger Zuordnung“ von Aussagen zur Quelle ergibt sich hierbei nicht etwa für einen gewöhnlichen Leser der Dissertation, sondern nur bei einer – wie in der vorliegenden Dokumentation durchgeführten – Autopsie.
Wenn man sich z.B. Fragment 013 30 ansieht, so wird der Leser hier über eine Rezeptionsleistung der Verfasserin bzgl. des Titels Dewey (1984) – den es in dieser Form gar nicht gibt – getäuscht, da diese nur etwas abgeändert aus Kersting (2008) abgeschrieben ist. Auch bei einer Betrachtung der Stelle im Kontext ergibt sich für den Leser keine Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung der Rezeption zur Quelle Kersting (2008), sondern er muss hier eine eigenständige Rezeption durch die Verfasserin annehmen.
Die Argumentation des Gremiums, solche Fälle der nicht kenntlich gemachten Zitation aus zweiter Hand – von denen eine Vielzahl in der Arbeit vorkommen – könnten „auch als in der Sache gerechtfertigte Verweise auf Primärquellen gewertet werden, um dem Leser den weiteren wissenschaftlichen Kontext zu erläutern und die vertiefte Beschäftigung mit einem Thema zu erleichtern“ (S. 7), ist wenig überzeugend, denn üblicherweise würde dies in anderer Form (z.B. mit „siehe auch“) geschehen. Zudem kann eine Erläuterung des wissenschaftlichen Kontextes kaum dadurch geschehen, dass auf nicht gelesene Literatur verwiesen wird, und diese Argumentation erklärt auch nicht, weshalb die Verfasserin – in diesem und anderen Fällen – abgeschriebene Aussagen leicht verändert. Mit der Quasi-Legitimierung einer solchen Praxis, die mit der Erbringung einer eigenständigen Forschungsleistung nichts mehr zu tun hat, als „geringfügige Mängel“ oder „Formfehler“ bzw. „Bagatellen“ wird Sekundärliteratur gleichsam zur Plünderung freigegeben.
Abgesehen hiervon werden solche sogenannten Belegplagiate auch von der Rechtsprechung als sanktionsfähig bewertet.
- Fragwürdig erscheint, dass das Gremium die Einlassung der Rechtsanwälte der Verfasserin, diese „habe auf Anraten ihrer Betreuerin eine amerikanische und ,eher problemorientierte Zitierweiseʻ gewählt“ (S. 4), für Textstellen der Kategorie B („Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung“, S. 3) akzeptiert: Die Verfasserin verwendet grundsätzlich – wenn auch i.d.R. nicht lege artis mit Seitenzahlen – die Zitierweise der American Psychological Association (APA). Plausibel erscheint sicherlich, dass ihre Betreuerin Tanja Börzel ihr zu dieser Zitierweise geraten habe, da sie diese selbst (wenn auch ebenfalls nicht lege artis) verwendet. Es bleibt allerdings rätselhaft, warum diese „eher problemorientiert“ sein soll, da auch nach APA Quellenbelege für jede paraphrasierte oder wörtlich zitierte Aussage verlangt werden. Folglich erscheint es ungerechtfertigt, der Verfasserin einen Bonus für die vermeintliche Nichtbeherrschung einer solchen – in der Form nicht existierenden – Zitierweise einzuräumen, so wie das Gremium es tut.
- 3. Die Attestierung methodischer Kompetenz ist fragwürdig:
- Auf S. 8 stellt das Gremium fest: „Gerade im empirischen Teil beweist die Autorin, dass sie durchaus in der Lage ist, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten und bei ihrem Vorgehen die methodischen Standards der empirischen Politikforschung anzuwenden. Bei einer Gesamtzahl von 27 Forschungsinterviews muss diese Eigenleistung auch als substantiell bezeichnet werden.“
Die Verfasserin war während des Abfassens ihrer Dissertation Europabeauftragte des Berliner Bezirks Neukölln. Die Einrichtungen, deren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter interviewt wurden, waren zum Teil abhängig von finanziellen Zuwendungen dieses Bezirks (vgl. z.B. Plagiatsfall Giffey: Chronik eines fortgesetzten Versagens von Jochen Zenthöfer, F.A.Z. vom 12. August 2020). Dies wird in der Dissertation weder dargestellt noch kritisch reflektiert. Insofern muss hinterfragt werden, ob „die methodischen Standards der empirischen Politikforschung“ tatsächlich angewendet wurden.
- Auf S. 8 stellt das Gremium fest: „Gerade im empirischen Teil beweist die Autorin, dass sie durchaus in der Lage ist, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten und bei ihrem Vorgehen die methodischen Standards der empirischen Politikforschung anzuwenden. Bei einer Gesamtzahl von 27 Forschungsinterviews muss diese Eigenleistung auch als substantiell bezeichnet werden.“
- 4. Das Präsidium der FU hat trotz des in einem wesentlichen und mitentscheidenden Punkt unvollständigen Schlussberichts in der Sache entschieden:
- Auf S. 1 des Schlussberichts macht es sich das Überprüfungsgremium – in Anlehnung an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Fall – zur Aufgabe zu prüfen, ob „die als Plagiat identifizierten Stellen die Arbeit als Ganze quantitativ, qualitativ und/oder in der Gesamtschau prägen und darum die wissenschaftliche Eigenleistung der Promovendin substantiell beeinträchtigen.“ Das Gremium verneint aber lediglich, dass eine quantitative oder qualitative Prägung vorliege; die Frage, ob eine Prägung in einer quantitativ-qualitativen Gesamtschau vorliegt, wird im Schlussbericht dagegen nicht beantwortet. Es bearbeitet die sich selbst gestellte Aufgabe also nur zum Teil.
Erstaunlicherweise hat das Präsidium der Freien Universität Berlin seine Entscheidung aufgrund eines in einem wesentlichen, mitentscheidenden Punkt unvollständigen Berichtes des Überprüfungsgremiums getroffen – und obwohl dieses Defizit sogar offen zu Tage lag.
- Auf S. 1 des Schlussberichts macht es sich das Überprüfungsgremium – in Anlehnung an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Fall – zur Aufgabe zu prüfen, ob „die als Plagiat identifizierten Stellen die Arbeit als Ganze quantitativ, qualitativ und/oder in der Gesamtschau prägen und darum die wissenschaftliche Eigenleistung der Promovendin substantiell beeinträchtigen.“ Das Gremium verneint aber lediglich, dass eine quantitative oder qualitative Prägung vorliege; die Frage, ob eine Prägung in einer quantitativ-qualitativen Gesamtschau vorliegt, wird im Schlussbericht dagegen nicht beantwortet. Es bearbeitet die sich selbst gestellte Aufgabe also nur zum Teil.
- 5. Eine formelle Prüfung wurde nicht durchgeführt:
- Im Wesentlichen wurden nur die als Plagiat klassifizierten Fragmente der vorliegenden Dokumentation geprüft; eine darüber hinausgehende Prüfung der Arbeit ist nicht erkennbar.
- Die Tatsache, dass die Verfasserin eine wahrheitswidrige Erklärung abgegeben hat, derzufolge sie „alle verwendeten Hilfsmittel und Hilfen angegeben und auf dieser Grundlage die vorliegende Arbeit selbständig verfasst“ habe, wird nicht einmal erwähnt; dies hätte bei einem „formelle[n] Prüfungsverfahren“ (S. 1) jedoch geschehen und – wie auch immer – bewertet werden müssen. Bei den 27 Fundstellen, bei denen nach Ansicht des Gremiums eine „objektive Täuschung“ vorliegt, wurden insgesamt vier Quellen verwendet, die weder im Textkorpus noch im Literaturverzeichnis aufgeführt werden.
- 6. Grundsätzlich sind die Bewertungen des Gremiums durchaus wohlwollend und großzügig. Auf eine systematische Kritik der Einzelbeurteilungen soll hier aber verzichtet – der Leser mag sich selbst ein Urteil bilden – und nur auf sachliche Fehler bzw. Mängel in einzelnen Fällen hingewiesen werden:
- Fragment 024 26: Jochen Zenthöfer schreibt in der F.A.Z. vom 21. Oktober 2020 (Plagiatsfall: Gefälligkeit für Giffey) speziell zu dieser Stelle:
„Es ist zwar richtig, dass Allgemeinwissen nicht nachgewiesen werden muss. Bei Giffey soll aber diese Aussage ein Gemeinplatz sein: ‚Jahrzehntelang waren die demokratische Legitimation der Union und ihrer supranationalen Institutionen selbst nicht Gegenstand einer öffentlichen Debatte, da die Europäische Gemeinschaft die ihr von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Aufgaben erfolgreich erledigte.‘ Dass das inhaltlich falsch ist, merkt jeder, der über die großen Debatten um die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes seit Mitte der sechziger Jahre und des Bundesverfassungsgerichts seit Mitte der siebziger Jahre recherchiert.
Man darf auch bezweifeln, dass die gesamte Öffentlichkeit damals der Ansicht war, der europäische Zusammenschluss sei erfolgreich. Erinnert sei an die französische Politik des leeren Stuhls in den Jahren 1965 und 1966. Giffeys unreflektiert kopierte Aussage kann man also bei bestem Willen nicht als ‚Gemeinplatz‘ bezeichnen. Außerdem entschuldigt Allgemeinwissen zwar das Fehlen eines Belegs, aber nicht, dass man statt der angegebenen Primärquelle aus einer Sekundärquelle schöpft. Auch das hat die Rechtsprechung im Schavan-Urteil festgehalten.“ - Fragment 031 20: Auf die Tatsache, dass hier auch eine Zitation aus zweiter Hand – der Titel Gerhards / Neidhardt (1991) und Somers (1998) – erfolgt, geht das Gremium nicht ein.
- Fragment 034 11: Zur Begründung der Bewertung heißt es: „Paraphrasierung von Eder, spätere Verwendung des Gedankens in der Sekundärliteratur irrelevant“. Im Literaturverzeichnis der Verfasserin gibt es nur einen Titel mit Eder als Alleinautor (Eder, Klaus, 2003: Öffentlichkeit und Demokratie. In: Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate [Hrsg.]: Europäische Integration. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2. Auflage, S. 85 - 120). Dort kommt die Aussage „Diese politische Öffentlichkeit ermöglicht den Bürgern, zur gleichen Zeit zu gleichen Themen von gleicher Relevanz Stellung zu nehmen.“ weder so noch ähnlich vor.
Auch falls statt Eder hier Habermas gemeint sein sollte: Letzteren hat die Verfasserin offenbar nicht rezipiert. - Fragment 037 01: Zur Begründung heißt es: „Es ist nicht auszuschließen, dass die eigentliche Quelle Kocka ist und nicht, wie von Vroniplag vermutet, Liebert/Trenz.“ Auch wenn Kocka (2000) Hegel und Marx erwähnt und den Begriff „bürgerliche Gesellschaft“ verwendet, findet sich ein ähnlicher Wortlaut bei diesem jedenfalls nicht. Allem Anschein nach handelt es sich hier eben doch um eine Übersetzung aus Liebert / Trenz (2008).
- Fragment 041 05: Hier vertritt das Gremium die Auffassung, bei diesem Fragment handele sich um „[k]ein reines Übersetzungsplagiat von Liebert/Trenz, enthält eigene Gedanken“. Allerdings lassen sich zu allen Aussagen auf der linken Seite der Synopse Entsprechungen auf deren rechter finden.
- Fragment 047 20: Zur Begründung heißt es: „Zitierfehler; Autor wurde korrekt benannt, nicht jedoch das Werk (falsches Jahr)“. Diese Argumentation ist nicht haltbar, da das angeblich lediglich irrtümlich genannte Werk
Protestmobilisierung in Netzwerken. Revitalisierung oder Selbstblockade zivilgesellschaftlicher Protestformen in der EU?
von Trenz sich auch auf der rechten Seite der Synopse findet – es also als Belegplagiat von der Verfasserin mit übernommen wurde. Von einem bloßen „Zitierfehler“ kann hier keine Rede sein. - Fragment 070 17 / Fragment 070 24: Diese beiden Textstellen wurden zusammen bewertet (vgl. PDF-Datei des Schlussberichts mit Anlage, S. 10 u. 15), obwohl es sich um unterschiedliche Quellen handelt.
- Fragment 085 12: Die Begründung des Gremiums für die Nichtkategorisierung lautet: „Hier handelt es sich um eine korrekte Nutzung amerikanischer Zitierweise“. Was auch immer an der Zitierweise „amerikanisch“ sein soll: Tatsache ist, dass die Verfasserin hier eine Rezeption eines Dokumentes der Europäischen Kommission (1997) von Smismans (2005) übernimmt, ohne dies kenntlich zu machen (Begründung siehe Anmerkung). Selbstverständlich ist dies nicht korrekt und keine Wissenschaft lege artis.
- Fragment 086 30: Die Begründung des Gremiums für die Nichtkategorisierung lautet: „Verweis auf das Originaldokument, nicht als Paraphrase identifizierbar“. Aufgrund der deutlichen wörtlichen Übereinstimmungen mit Smismans (2005) ist der betreffende Satz allerdings doch als Paraphrase identifizierbar. Der Punkt ist außerdem, dass die Verfasserin eine Rezeptionsleistung Smismans bzgl. des Weißbuches der Europäischen Kommission übernimmt; dass auf dieses („das Originaldokument“) verwiesen wird, ändert nichts daran – sie paraphrasiert nicht aus dem Weißbuch.
- Fragment 088 09: Die Begründung des Gremiums für die Nichtkategorisierung lautet: „Verweis auf das Originaldokument, nicht als Paraphrase identifizierbar“. Aufgrund der deutlichen wörtlichen Übereinstimmungen mit Smismans (2005) ist eine Identifizierbarkeit als Paraphrase jedoch gegeben. Der Verweis auf das Originaldokument bezieht sich zudem nur auf den letzten Satz, nicht auf die beiden Sätze zuvor.
- Fragment 100 18: Dieses Fragment subsumiert das Gremium unter Kategorie 3 („Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme“). Tatsächlich wird aber mehr als die Hälfte des Wortlauts – wenn man von den sechs willkürlich referenzierten Titeln in der Klammer am Ende des Satzes absieht – aus der Quelle übernommen.
- Fragment 209 20: Die Begründung des Gremiums für die Nichtkategorisierung lautet: „Unspezifisch, Zuordnung nicht möglich“. Was genau mit „[u]nspezifisch“ gemeint sein soll, erschließt sich nicht; offensichtlich ist jedenfalls, dass die Verfasserin die Quelle als Vorlage nutzt und nicht nennt. (Beim anschließenden Fragment 210 02 ließe sich möglicherweise argumentieren, dass der Inhalt eher trivial ist.)
- Fragment 211 20: Die Begründung des Gremiums für die Nichtkategorisierung lautet: „Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar“. Auch wenn man hier möglicherweise zustimmen mag, dass es sich um einen Gemeinplatz handelt, bleibt unklar, warum der Satz nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar sein soll: Er wird beinahe wörtlich übernommen und ist insofern eine noch deutlichere Übernahmeform als eine Paraphrase.
- Fragment 024 26: Jochen Zenthöfer schreibt in der F.A.Z. vom 21. Oktober 2020 (Plagiatsfall: Gefälligkeit für Giffey) speziell zu dieser Stelle:
- 7. Auffällig ist schließlich auch die geringe Sorgfalt, mit der der Bericht und dessen Anlage verfasst wurden:
- Auf S. 3 des Berichts heißt es:
„Zunächst wurde jede von Vroniplag monierte Textstelle von jedem der Gremiumssmitglieder [sic] unabhängig geprüft und, soweit einschlägig, in das Kategorienschema eingeordnet.“ - Auf S. 4 heißt es:
„Bei diesen Fundstellen handelt es sich meistens entweder um Allgemeinplätze wie etwa generische Beschreibungen des EU Integrationsprozess [sic] (‚Friedensprozess‘) oder der EU Institutionen [sic] (‚Motor der Integration‘) oder um eine wenig auffällige Aneinanderreihung allgemein geläufiger Ausdrücke.“ - Ebenda heißt es stark ungrammatisch und mit einem fehlenden Komma:
„Hierzu zählen 19 Textstellen [sic] die den Kategorien C (Quelle im Kontext genannt, eindeutige Zuordnung möglich) und/oder bei 10 Fundstellen der Kategorie 3 (Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme) des Analyseschemas zugeordnet wurden.“ [sic] - Auf S. 5 heißt es:
„Die für gravierende Fälle von Wissenschaftsplagiaten charakteristische wörtliche Übernahme bzw. Umarbeitung von größeren Textteilen, die Übernahme von Daten bzw. Forschungsergebnissen oder die Übernahme origineller Gedanken bzw. Erkenntnissen [sic] konnten in der Arbeit von Frau Dr. Giffey nicht gefunden werden.“ - Auf S. 7 heißt es:
„Das Gremium war bei der Diskussion der Relevanz der Beanstandungen mit den Argumenten von Vroniplag konfrontiert, die sich in diesem Punkt darauf stützt [sic], dass nach ihrer Zählung in allen Kapiteln der Arbeit fehlerhafte Stellen seien.“ - Auf S. 9 heißt es:
„Die Textstellen, in [sic] denen zweifelsfrei eine ,objektive Täuschung [sic] vorliegt, sind weder quantitativ noch qualitativ so gravierend wie von Vroniplag behauptet.“
Statt „in“ müsste es idiomatisch „bei“ heißen und nach „Täuschung“ fehlt ein Abführungszeichen.
Eine Behauptung, die Verfasserin habe getäuscht, wird zudem in der am 9. Mai 2019 veröffentlichten 254-seitigen Dokumentation gar nicht aufgestellt. - Auf S. 1 der Anlage heißt es bei der Begründung zu Fragment Nr. 01117:
„Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme [sic] aus nicht genannter Quelle“ - Auf S. 2 heißt es unter der Begründung zu Fragment Nr. 03613:
„Vorbemerkung zu Seiten 36 bis 40: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kocka 2000 ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 4 [sic] Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden.“
Weder der Ort der Vorbemerkung, die eigentlich über der Begründung hätte stehen müssen, noch die Anzahl der durch sie erfassten Seiten stimmen. - Auf S. 3 heißt es:
„Vorbemerkung zu Seiten 46 bis 48: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kersting ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 2 [sic] Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden.“
Hier stimmt die Anzahl der durch die Vorbemerkung erfassten Seiten nicht. Da die Quelle Kersting (2008) aber auf S. 47 der Dissertation nicht erwähnt wird, meint das Gremium statt „46 bis 48“ möglicherweise auch „46 und 48“. - Auf S. 6 heißt es unter den Begründungen zu den Fragmenten Nr. 20328, 20501 und 20511:
„Vorbemerkung zu Kapitel 5: Die Monita haben keinen Einfluss auf die sachliche Eigenständigkeit der Schlussfolgerung, dem Vorwurf von VroniPlag kann insofern nicht gefolgt werden.“
Diese Vorbemerkung hätte eigentlich vier Zeilen weiter oben stehen müssen, da Kapitel 5 der Dissertation bereits auf S. 198 beginnt.
- Auf S. 3 des Berichts heißt es:
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Schlussbericht – insbesondere aufgrund des unter Punkt 1 ausgeführten Sachverhalts – mangelhaft und in der vorliegenden Form nicht geeignet ist, die in der Dokumentation aufgezeigten Verstöße gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis in der Dissertation der Verfasserin adäquat zu bewerten.
Publikation des zweiten FU-„Schlussberichts“ 2021[]
(Diese Sektion wird noch ergänzt.)
Statistik[]
- Es sind bislang 119 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Hiervon folgt der Text bei 5 Fragmenten einem in einer anderen Sprache verfassten Quellentext in wörtlicher oder sinngemäßer Übersetzung („Übersetzungsplagiate“). Bei 48 weiteren Fragmenten handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 66 weiteren Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
- Die untersuchte Arbeit hat 205 Seiten im Hauptteil. Auf 76 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von knapp 37,1 % entspricht.
Die 205 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Der Hauptteil umfasst ohne Abbildungen und Tabellen sowie deren Titel und Quellenangaben insgesamt 6282 Zeilen. Von diesen wurden 827 als plagiiert dokumentiert.5 Hieraus ergibt sich ein Plagiatsanteil von knapp 13,2 % des Textes im Hauptteil der Promotionsschrift.
- 5 Aus Gründen der besseren Darstellbarkeit wurden bei Plagiatspassagen, bei denen nur eine oder zwei Zeilen auf der Vor- bzw. Folgeseite liegen, für diese kurzen Textsequenzen i. d. R. keine eigenen Fragmente angelegt und die Inhalte vollständig auf der Seite wiedergegeben, auf der sich der größte Teil der Passage befindet (vgl. für den Sachverhalt z. B. Seite 39). Bei der Plagiatszeilenzählung wurden jene Sequenzen jedoch mit einbezogen.
- Die Dokumentation beinhaltet 63 Quellen.
- In der Dokumentation werden technisch bedingt auch die Quellen
- als Plagiatsquellen mitgezählt, obwohl aus diesen nur Fragmente der Kategorie „Keine Wertung“ vorhanden sind. Insgesamt gibt es somit statt 63 lediglich 52 Quellen, aus denen als Plagiat gesichtete Fragmente vorliegen.
- Von diesen 52 Quellen werden fünf in der gesamten untersuchten Arbeit an keiner Stelle erwähnt:
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
( rot=Verschleierung, blau=Übersetzungsplagiat, gelb=Bauernopfer)
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.
In folgender Grafik sind zusätzlich auch problematische Fragmente der Kategorie „Keine Wertung“ sowie – zum Vergleich – korrekt ausgewiesene wörtliche Zitate farblich hervorgehoben:
violett = dokumentierte Parallelen, die der Kategorie „Keine Wertung“ zugeordnet wurden
grün = gekennzeichnete wörtliche Zitate, sofern nicht als Teil von Plagiatsfragmenten dokumentiert
Anmerkung: Die Grafiken repräsentieren den Analysestand vom 3. Mai 2019.