von Franziska Giffey (geb. Süllke)
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[1.] Dcl/Fragment 072 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-06-25 05:53:18 Stratumlucidum | Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Trenz Klein Koopmans 2003, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 72, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Trenz Klein Koopmans 2003 Seite(n): 8, Zeilen: 35 ff. |
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[Nach allgemeiner Überzeugung basiert die demokratische Verfasstheit politischer Gemeinwesen auf drei Grundlagen: zum einen auf der Abgrenzung des politischen Raumes] und der Mitgliedschaft, zum zweiten auf der Möglichkeit und der Alltäglichkeit politischer Kommunikationsprozesse und zum dritten auf dem Bewusstsein für Zugehörigkeit und Gemeinsamkeit (Greven 1998; Abromeit / Schmidt 1998).
Abromeit, Heidrun / Schmidt, Thomas, 1998: Grenzprobleme der Demokratie: konzeptionelle Überlegungen. In: Kohler-Koch, Beate (Hrsg.): Regieren in entgrenzten Räumen. Sonderheft 29 der PVS. Opladen: [sic] Westdeutscher Verlag, S. 293 - 320. Greven, Michael Th., 1998: Mitgliedschaft, Grenzen und politischer Raum: Problemdimensionen der Demokratisierung der Europäischen Union. In: Kohler-Koch, Beate (Hrsg.): Regieren in entgrenzten Räumen. In: [sic] Politische Vierteljahreszeitschrift, [sic] Sonderheft 29. Opladen: [sic] Westdeutscher Verlag, S. 249 - 270. |
Die demokratische Verfasstheit politischer Gemeinwesen basiert nach allgemeiner Überzeugung auf drei Grundlagen: der Abgrenzung des politischen Raumes und der Mitgliedschaft, der Ermöglichung und Veralltäglichung politischer Kommunikationsprozesse — der die Funktion einer umfassenden Informationsvermittlung und Meinungsbildung zukommt — und der Festlegung eines korrespondierenden Bewusstseins für Zugehörigkeit und Gemeinsamkeit (Greven 1998; Abromeit/Schmidt 1998).
Abromeit, Heidrun/Schmidt, Thomas: Grenzprobleme der Demokratie: konzeptionelle Überlegungen. In: Kohler-Koch, Beate (Hg.): Regieren in entgrenzten Räumen. Sonderheft 29 der PVS. Opladen: [sic] Westdeutscher Verlag, 1998, S. 293-320 Greven, Michael Th.: Mitgliedschaft, Grenzen und politischer Raum: Problemdimensionen der Demokratisierung der Europäischen Union. In: Kohler-Koch, Beate (Hg.): Regieren in entgrenzten Räumen. Sonderheft 29 der PVS. Opladen: [sic] Westdeutscher Verlag, 1998, S. 249-270 |
Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle. Der Satz der Verf.in beginnt bereits auf S. 71 unten. Bzgl. der bibliografischen Angaben ist anzumerken, dass
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 15) Begründung: "Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle" (ebd., S. 15) Gemäß Schlussbericht erfüllen Fundstellen der Kategorie 2 A "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Kategorie 1 ["Wörtliche Übernahme fremder Texte ohne Quellennennung"] / Kategorie 5 ["Übernahme von Zitaten und/oder Literaturverweisen ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 15) Anmerkung des Gremiums: "Es werden ganze Satzteile sowie die von Trenz/Klein/ Koopmans (2003) zitierten Werke wörtlich übernommen. Die eigentliche Quelle findet hier keine Erwähnung" (ebd.) Gemäß zweitem Schlussbericht sind Fundstellen der Kategorie 1 "eindeutig als Plagiate im engeren Sinne zu bezeichnen, d.h. wörtliche Übernahmen von Textpassagen ohne Kenntlichmachung und ohne Angabe der Originalquelle." (ebd., S. 6) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd., S. 7) "Überdies bekräftigt die Häufigkeit der Kategorie 5 (27 Fundstellen) im Zusammenhang mit Kategorie 1 oder 3 die Überzeugung des Prüfgremiums, dass Teile der zitierten Literatur nicht von der Verfasserin eigenständig bearbeitet wurden." (ebd.) |
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[2.] Dcl/Fragment 072 17 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-06-25 06:00:22 Stratumlucidum | Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdacht auf willkürliche Referenzierung, Verschleierung, Von Beyme 2000 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 72, Zeilen: 17-19, 30-34 |
Quelle: von Beyme 2000 Seite(n): 51, 52, Zeilen: 51: 33 ff.; 52: 1 ff. |
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Nach Beyme (1998) ist Inklusion auch mit der Ausweitung der Zivilgesellschaft verknüpft, also mit der Einbeziehung aller Menschen, die auf einem Territorium leben, in alle Lebensbereiche. [...]
Der Einfluss der europäischen Integration und weltweiter Migration stellt dabei partizipative Demokratievorstellungen und politische Beteiligungsinstrumente jenseits repräsentativer Verfahren vor neue Herausforderungen, die mit einem weiteren Verständnis von Staatsbürgerschaftsrechten und demokratischen Partizipationsrechten verbunden sind (Beyme 1998). Beyme, Klaus von, 1998: Kulturpolitik und nationale Identität. Studien zur Kulturpolitik und Gesellschaftlicher Autonomie. [sic] Opladen/Wiesbaden: Westdeutscher Verlag. |
[Seite 51]
[[...] Als diese wenigstens im allgemeinen Wahlrecht verwirklicht schien, mußte im Wohlfahrtsstaat jenes Minimum an sozialer Gleichheit hinzugefügt werden, daß [sic] für eine erfolgreiche politische Teilnahme unerläßlich war (vgl. Beyme 1998, S. 74ff). [...]] Die Ausweitung der Zivilgesellschaft heißt daher vor allem wachsende Inklusion der Menschen, die auf einem Territorium leben, in alle Bereiche des Citizenship. [...] Unter dem Einfluß von [Seite 52] weltweiter Migration und vor allem durch die Europäische Integration kommt es zur Ausdehnung der Staatsbürgerschaftsrechte und der demokratischen Partizipationsrechte. [Beyme, Klaus von (1994), »Verfehlte Vereinigung - verpaßte Reformen? Zur Problematik der Evaluation der Vereinigungspolitik in Deutschland seit 1989«, Journal für Sozialforschung 1994, S. 149-169. [...] ders. (1998), Kulturpolitik und nationale Identität. Opladen.] |
Bei von Beyme (1998) – der, abgesehen vom Literaturverzeichnis, in der untersuchten Arbeit lediglich zweimal auf dieser Seite erwähnt wird – finden sich die von der Verf.in referenzierten Aussagen nicht, jedoch in einem zwei Jahre später erschienenen Aufsatz desselben Autors, der von ihr insgesamt 8-mal angeführt wird. Bzgl. der bibliografischen Angaben zu von Beyme (1998) ist anzumerken, dass der Untertitel des Werkes Studien zur Kulturpolitik zwischen staatlicher Steuerung und gesellschaftlicher Autonomie lautet, vgl. [2]. Aufgrund der Tatsachen, dass
scheint der Verdacht begründet, dass hier eine willkürliche Referenzierung vorliegt.
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): keine Kategorie Begründung: "Zitierfehler, der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird." (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 15) Gemäß erstem Schlussbericht gehört diese Fundstelle zu den 39 Stellen, die "nicht eindeutig im Sinne der Bewertungskategorien zugeordnet werden" konnten (ebd., S. 4) und auf die Bewertung der Dissertation keinen Einfluss hatten.
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Keine Erwähnung im zweiten Bericht; dies bedeutet, dass das Gremium an dieser Stelle keinen eindeutigen Verstoß gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis erkennt. |
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[3.] Dcl/Fragment 072 19 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-06-25 06:07:28 Stratumlucidum | Dcl, Fragment, Gesichtet, Guggenberger 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 72, Zeilen: 19-26 |
Quelle: Guggenberger 2005 Seite(n): 140, 141, Zeilen: 140: re. Sp. 11 ff., 41 ff.; 141: li. Sp. 1 f. |
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Das Partizipationskonzept fasst in diesem Verständnis Selbstbestimmung als Mitbestimmung, bei der sämtliche Lebensbereiche als mitbestimmungsbedürftig begriffen werden. Dabei gibt es keine unpolitischen privaten oder gesellschaftlichen Räume. Ziel ist die umfassende Demokratisierung aller Lebensbereiche (Vilmar 1973). Die partizipatorische Demokratietheorie setzt die Volkssouveränität absolut und begreift das Volk als ein mit einem einheitlichen Willen ausgestattetes Subjekt. Sie verfolgt den Ansatz, dass es zu verbindlichen Kollektivaktionen nur kommen kann, wenn alle ein gemeinsamer Wille eint.
Vilmar, Fritz, 1973: Strategien der Demokratisierung. Darmstadt / Neuwied: Luchterhand. |
[Seite 140]
Das Partizipationskonzept faßt Selbstbestimmung als Mitbestimmung; sämtliche Lebensbereiche werden in der Tendenz als mitbestimmungsbedürftig begriffen. Es gibt keine unpolit. privaten oder gesellschaftl. Räume. Ziel ist die umfassende Demokratisierung aller Lebensbereiche (Vilmar 1973). [...] [...] An diesem utopischen Fluchtpunkt berühren sich die partizipatorische und die anarchistische Variante der kritischen Demokratietheorie: Die Partizipationsforderung setzt die Volkssouveränität absolut und begreift mit Rousseauscher Konsequenz das Volk als ein mit einem einheitlichen Willen ausgestattetes Subjekt; die Forderung nach Herrschaftsfreiheit setzt die individuelle Autonomie und Selbstentfaltung absolut, so daß es zu verbindlichen Kollektivaktionen nur [Seite 141] kommen kann, wenn alle ein gemeinsamer Wille eint. Vilmar, F. 1973: Strategien der Demokratisierung, 2 Bde., Darmst./Neuwied. |
Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle. Die Ausdrücke "Selbstbestimmung als Mitbestimmung", "mitbestimmungsbedürftig", "private[n] Räume", "gesellschaftliche[n] Räume" und "Demokratisierung aller Lebensbereiche" kommen in dem 2-bändigen Werk von Vilmar (1973) [3] weder in Bd. 1 noch in Bd. 2 vor. Von "realisierbare[n] Partizipationskonzepte[n] für die wichtigsten Subsysteme nach dem Grundsatz optimaler Selbst- und Mitbestimmung" ist dort in Bd. 1 auf S. 53 die Rede, und in Bezug auf den damaligen Syndikus des Bühnenvereins, Ferdinand Sieger, heißt es in Bd. 2 auf S. 227: "(Die Mitbestimmungsmodelle erklärt er zu Selbstbestimmungsvorschlägen, damit er sein Mitsprache-Statut als Mitbestimmungs-»Statut-Modell« ausgeben kann.)" In Bd. 1 auf S. 95 spricht Vilmar von einer "umfassende[n] Demokratisierungs-Strategie auf allen Ebenen und in allen Subsystemen der Gesellschaft" und ebenfalls in Bd. 1 auf S. 158 davon, "daß einerseits nur umfassende Demokratisierung zur klassenlosen Gesellschaft führen kann". In Bd. 2 heißt es auf S. 146, "daß parlamentarische Verfahrensweisen in einer freiheitlich demokratischen Staatsordnung in erster Linie auf die Gesetzgebung und keineswegs auf sämtliche Lebensbereiche des Staates bezogen sind ...". Darüber hinaus ist in Vilmars genanntem Werk an keiner anderen Stelle von "sämtliche[n] Lebensbereiche[n]" die Rede. Vilmar wird – abgesehen vom Literaturverzeichnis – in der gesamten untersuchten Arbeit nur an dieser Stelle erwähnt.
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 15) Begründung: "Gravierende Textstelle. Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle" (ebd., S. 15 [Hervorhebung im Original]) Gemäß erstem Schlussbericht erfüllen Fundstellen der Kategorie 2 A "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 15) Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) |
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