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Europas Weg zum Bürger - Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft

von Franziska Giffey (geb. Süllke)

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[1.] Dcl/Fragment 050 20 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-17 08:31:39 Stratumlucidum
Dcl, Fragment, Gesichtet, Kersting 2008, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 20-29
Quelle: Kersting 2008
Seite(n): 21, 22, Zeilen: 21: 1 ff.; 22: 1 f.
Grundsätzlich ist politische Beteiligung am Entscheidungsfindungsprozess von bloßem bürgerschaftlichen Engagement zu unterscheiden. Das bürgerschaftliche Engagement impliziert die Beteiligung als Gemeinwohl orientierte Selbsthilfe in privatisierten, selbstverantwortlichen Organisationen wie Vereinen oder Nutzerbeiräten, die nicht staatlich organisiert sind (Holtkamp u.a. 2006).

Des Weiteren kann zwischen indirekter und direkter Partizipation unterschieden werden. Der größte Teil der Beteiligungsinstrumente am politischen Prozess ist indirekt und Personen orientiert. Gewählte Repräsentanten vertreten hierbei die Bürgermeinung, wobei der Einfluss der Bürger auf diese Repräsentanten nach der Wahl weitgehend verloren geht (Lipset 1960).


Holtkamp, Lars et. [sic] al., 2006: Kooperative Demokratie. Frankfurt/Main: Campus.

Lipset, Seymor M., 1960: Political Man. The Social Bases of Politics. New York: [sic] Doubleday, Garden City.

Im Folgenden soll anhand von Gegensatzpaaren die Spannbreite politischer Partizipation beschrieben werden.

Politische Partizipation – Bürgerschaftliches Engagement

Politische Partizipation beinhaltet die Beteiligung an der Entscheidungsfindung. Seit dem Ende der neunziger Jahre wird im Reformdiskurs unter dem Sammelbegriff „Bürgerschaftliches Engagement“ hierunter weniger die Beteiligung an der Entscheidungsfindung [sic] sondern eher gemeinwohlorientierte Selbsthilfe verstanden (Holtkamp u.a. 2006). Bestenfalls handelt es sich um Beteiligung in Nutzerbeiräten ausgelagerter, d.h. im weiteren Sinne privatisierter, selbstverantwortlicher Organisationen, wie z.B. Schwimmvereinen etc. [Selbsthilfe beschreibt somit Aktivitäten, die bei begrenzter staatlicher Fremdhilfe, [sic] auf der Basis eigenen Engagements gemeinwohlorientiert und nicht primär individuell ausgerichtet sind.]

Indirekt, repräsentativ – Direkt, themenorientiert

Indirekte, personenorientierte Beteiligung am politischen Prozess macht den Hauptanteil der Partizipationsformen aus. Zumeist sind es „Advokaten“, die die Bürgermeinung repräsentieren sollen. Dabei geht bei der indirekten Beteiligung der Einfluss auf den Repräsentanten nach dessen Wahl weitestgehend verloren.

[Seite 22]

Dieser wird nur durch die Möglichkeit der Abwahl nach der Amtsperiode kontrolliert (s. Lipset 1960).


Holtkamp, Lars et al.: Kooperative Demokratie. Frankfurt: Campus. 2006

Lipset, Seymor M.: Political Man. The Social Base [sic] of Politics. Garden City. 1960.

Anmerkungen

Kersting (2008) dient hier als Vorlage – von der sie im Wortlaut auch abweicht – für die Ausführungen der Verf.in.

Weiterhin korrigiert sie zwar bei dem Titel Lipset (1960) [1] "Base" richtigerweise zu "Bases", erschienen ist das Buch aber nicht bei Doubleday in (der Stadt) New York, vielmehr befand sich der Verlag in Garden City (im US-Bundesstaat New York) – was so aus ihrer bibliografischen Angabe nicht hervorgeht. Bei Holtkamp et al. (2006) [2] fehlt wiederum New York als zweiter Verlagsort sowohl in der Quelle als auch bei der Verf.in.

Fortsetzung auf der nächsten Seite.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme"] / Kategorie B ["Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 14)

Begründung: "Paraphrasierung von Kersting, eindeutige Zuordnung der Quelle nicht möglich" (ebd., S. 14)

Gemäß erstem Schlussbericht gelten dem Gremium Fundstellen der Kategorie 3 als "geringfügige Mängel", bei denen "der Vorwurf der objektiven Täuschung nicht zureichend belegt werden" konnte (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] / Kategorie 5 ["Übernahme von Zitaten und/oder Literaturverweisen ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 13)

Anmerkung des Gremiums: "Argumentationsstruktur, Begriffe und Literatur werden übernommen." (ebd.)

Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) "Überdies bekräftigt die Häufigkeit der Kategorie 5 (27 Fundstellen) im Zusammenhang mit Kategorie 1 oder 3 die Überzeugung des Prüfgremiums, dass Teile der zitierten Literatur nicht von der Verfasserin eigenständig bearbeitet wurden." (ebd.)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann



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