von Franziska Giffey (geb. Süllke)
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Dcl/Fragment 011 17 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-06-15 12:43:35 Stratumlucidum | Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Thalmaier 2006, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 11, Zeilen: 17-20 |
Quelle: Thalmaier 2006 Seite(n): 6, Zeilen: 35 ff. |
---|---|
Die Zustimmung der Bevölkerung zur Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften sank laut von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Eurobarometerumfragen bei EU-Bürgern seit 1992 bis 1997 von 72 Prozent auf 46 Prozent rapide ab. Seit 1998 bis heute pendelt sich die Zustimmung zwischen 48 und 56 Prozent ein. [[...] (Kommission 2008a).]
Europäische Kommission, 2008a: Eurobarometer 70. Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union. Erste Ergebnisse. Befragung Oktober – November 2008. Standard Eurobarometer 70 / Herbstbefragung 2008. |
Nachdem die Zustimmung zur Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften in der Öffentlichkeit ab 1980 bis auf ein vorübergehendes Tief im Jahre 1988 kontinuierlich stieg und im Frühjahr 1991 einen Rekordwert von 72 Prozent erreichte, sank daraufhin die Zustimmungsquote im Jahre 1992 schlagartig auf 60 Prozent und fiel stetig weiter ab, bis sie im Frühjahr 1997 nur noch 46 Prozent betrug.4 Nach 1997 stieg die Zustimmung der Bürger zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union wieder langsam an und bewegt sich seit 1998 in einer Bandbreite zwischen 48 und 56 Prozent. [...]5
4) Vgl. Europäische Kommission: Eurobarometer. Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union – Bericht Nr. 58, Brüssel, März 2003, S. 32. 5) Vgl. Europäische Kommission: Eurobarometer. Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union – Bericht Nr. 63, Brüssel, September 2005, S. 93. [...] |
Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle. Drei Zeilen weiter unten führt die Verf.in – nach Nennung weiterer Zahlen – Kommission (2008a) als Referenz an. Im Eurobarometer 70 finden sich die vorliegenden Zahlen jedoch so nicht:
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020): Kategorie 3 ["Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 12) Begründung: "Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme [sic] aus nicht genannter Quelle" (ebd., S. 12) Gemäß erstem Schlussbericht gelten dem Gremium Fundstellen der Kategorie 3 als "geringfügige Mängel", bei denen "der Vorwurf der objektiven Täuschung nicht zureichend belegt werden" konnte (ebd., S. 4).
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021): Keine Erwähnung im zweiten Bericht; dies bedeutet, dass das Gremium an dieser Stelle keinen eindeutigen Verstoß gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis erkennt. |
|
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20190406061200