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Untersuchte Arbeit: Seite: 109, Zeilen: 27-38, 104-106 |
Quelle: Riemer 1998 Seite(n): 121; 248, Zeilen: 121: 3-16; 248: 69-72 |
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Atatürk hatte in dem von ihm gegründeten neuen Staat, [sic] keinen Platz für ethnische Minderheiten. „Die Behandlung der Kurdenfrage in der Türkei setzt die Auseinandersetzung mit der Stellung von ethnischen Minderheiten in der türkischen Verfassung- [sic] und Rechtsordnung voraus, da eine wesentliche Besonderheit in der unauflöslichen Verknüpfung der Minderheitenfrage in der Türkei mit der Frage nach der ideologischen Struktur der türkischen Verfassungs- und Rechtsordnung besteht. 608
Im Rahmen der türkischen Verfassung sind zwei Kernprämissen verankert, welche die Annäherung zwischen den Kurden und der offiziellen türkischen Ebene erschweren:609 1. „Jeder, den mit dem Türkischen [sic] Staat das Band der Staatsangehörigkeit verbindet, ist Türke“. [sic] 2. „Der Staat ist ein in seinem Staatsgebiet und Staatsvolk unteilbares Ganzes. Seine Sprache ist Türkisch.“ 608 Vgl. Gürbey Gülistan: Auf der Suche nach einer Lösung der Kurdenfrage in der Türkei: Optionen und Hindernisse, in: HSFK-Report, 4/95, Frankfurt am Main 1995, S. 3 609 Vgl. ebenda, S. 3 |
Atatürk hatte in dem von ihm gegründeten neuen Staat[, der aus den Trümmern des osmanischen Vielvölkerstaat hervorgegangen war,] keinen Platz für ethnische Minderheiten.278 „Die Behandlung der Kurdenfrage in der Türkei setzt die Auseinandersetzung mit der Stellung von ethnischen Minderheiten in der türkischen Verfassung- [sic] und Rechtsordnung voraus, da eine wesentlichen [sic] Besonderheit in der unauflöslichen Verknüpfung der Minderheitenfrage in der Türkei mit der Frage nach der ideologischen Struktur der türkischen Verfassungs- und Rechtsordnung besteht.279“ [sic]
Im Rahmen der türkischen Verfassung sind zwei Kernprämissen verankert, die die Annäherung zwischen den kurdischen Stämmen und der offiziellen türkischen Ebene erschweren:280 1. „Jeder, den mit dem Türkischen [sic] Staat das Band der Staatsangehörigkeit verbindet, ist Türke.“ 2. „Der Staat Türkei ist ein in seinem Staatsbegiet [sic] und Staatsvolk unteilbares Ganzes. Seine Sprache ist Türkisch.“ [278 Für religiöse Minderheiten gelten aber Sonderbestimmungen.] 279 Gürbey, Gülistan: Auf der Suche nach einer Lösung der Kurdenfrage in der Türkei: Optionen und Hindernisse, HSFK-Report 4/1995, Frankfurt am Main 1995, S. 3. 280 Gürbey, Gülistan: Auf der Suche nach einer Lösung der Kurdenfrage in der Türkei: Optionen und Hindernisse, HSFK-Report 4/1995, Frankfurt am Main 1995, S. 4. [...] |
Die vorliegenden Ausführungen werden inklusive zweier Fußnoten aus der Quelle übernommen, wobei sich Fn. 609 in der Seitenzahl geringfügig von Fn. 280 unterscheidet. Die Quelle wird im fortsetzenden Fragment 110 01 lediglich einmal in Fn. 610 genannt. |
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