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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 25. November 2013, 21:15 Uhr
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Untersuchte Arbeit: Seite: 57, Zeilen: 35-37 |
Quelle: Buhbe 1996 Seite(n): 94, Zeilen: 24-27 |
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Das Verfassungsgericht verbot die TIP wegen separatistischer (pro-kurdischer) Äußerungen und die MNP von Erbakan wegen antilaizistischer (pro-Scharia) Ziele.277
207 Vgl. Buhbe Matthes: Türkei, S. 94 |
Das Verfassungsgericht verbot die TIP wegen separatistischer (prokurdischer) Äußerungen und die MNP von Erbakan wegen anti-laizistischer (pro-Scharia) Ziele. |
Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet. Aufgrund der Kürze als "keine Wertung" eingestuft. |
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