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Die außenpolitische Stellung der Türkei im Nahen und Mittleren Osten, besonders nach dem Kalten Krieg bis Ende 1999, [sic] Kontinuität oder Wandel?

von Derya Biyikli

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Db/Fragment 168 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-11-25 21:52:18 Graf Isolan
BauernOpfer, Db, Fragment, Gesichtet, Gürbey 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 168, Zeilen: 1-20
Quelle: Gürbey 2004
Seite(n): 53, 54, 55, Zeilen: 53:8-15.21-24.25-29; 54:20-23.28-29.108-109; 55:20-25
[Diese sieht vor, dass das Recht ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten auf Ausübung ihrer eigenen Kultur,] Bekenntnis und ihres eigenen Glaubens und Gebrauch ihrer eigenen Sprache nach den einschlägigen Bestimmungen der türkischen Verfassung und des Vertrages von Lausanne von 1923 ausgelegt wird. Wie schon mehrmals erwähnt sind nach dem Lausanner Abkommen Kurden nicht als Minderheit anerkannt; damit wird den Kurden verwehrt, in den Genuss der in den internationalen Pakten vorgesehenen politischen und kulturellen Rechte zu kommen.929

Im sechsten Reformpaket erfolgte die Abschaffung des Artikels 8 Antiterrorgesetzt vom Juni 2003 - Propaganda gegen die unteilbare Einheit des Staates - um das Recht auf Meinungsfreiheit zu stärken. Inzwischen wurde der Ausnahmezustand gänzlich aufgehoben (zuletzt in Tunceli und Hakkari am 31. Juli 2002 und in den letzten zwei verbliebenen Provinzen Diyarbakir und Sirnak am 30. November 2002). Der Ausnahmezustandgouverneur [sic] wurde in Koordinationsgouverneur umbenannt. Das Problem der Dorfschützer wurde noch nicht gelöst. Offiziellen Zahlungen [sic] zufolge sind 58.551 „Dorfschützer“ im Amt.930

Schließlich ratifizierte im Juli 2003 das türkische Parlament das sechste Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die Abschaffung der Todesstrafe - außer in Kriegzeiten [sic] oder in Zeiten unmittelbarer Kriegsgefahr. Wegen terroristischer Strafen [sic] zum Tode Verurteilte sind von jeder Amnestie ausgenommen. Dieser Reformschritt führte dazu, dass die Todesstrafe für Abdullah Öcalan in lebenslängliche Haft umgewandelt wurde.931


929 Vgl. Gürbey Gülistan: Die kurdische Kurdenpolitik im Kontext des EU-Beitrittsprozesses und der Kopenhagener Kriterien, in: Südosteuropa Mitteilungen, 01/2004, S. 53

930 Vgl. ebenda, S. 54

931 Vgl. ebenda, S. 55

[Seite 53]

Diese sieht vor, dass das Recht ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten auf Ausübung ihrer eigenen Kultur, Bekenntnis und Ausübung ihres eigenen Glaubens und Gebrauch ihrer eigenen Sprache nach den einschlägigen Bestimmungen der türkischen Verfassung und des Vertrags von Lausanne von 1923 ausgelegt wird. Da nach dem Lausanner Abkommen Kurden nicht als Minderheit anerkannt sind (nur Armenier, Griechen, Juden), wird den Kurden damit verwehrt, in den Genuss der in den internationalen Pakten vorgesehenen politischen und kulturellen Rechte zu kommen. [...]

[...]

Die Beitrittspartnerschaft sieht als kurzfristige Priorität vor, entsprechend des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das Recht auf Meinungsfreiheit zu stärken und die Situation von gewaltfreien politischen Gefangenen zu verbessern. [...] Die überfällige Abschaffung des berüchtigten Artikels 8 Antiterrorgesetz – „Propaganda gegen die unteilbare Einheit des Staates“ 17 – erfolgte im sechsten Reformpaket vom Juni 2003, auch wenn Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer und die Militärführung sich gegen die Streichung des Artikels 8 ATG aussprachen.

[Seite 54]

Inzwischen wurde der Ausnahmezustand gänzlich aufgehoben (zuletzt in Tunceli und Hakkari am 31. Juli 2002 und in den letzten zwei verbleibenden Provinzen Diyarbakır und Şırnak am 30. November 2002). Der Ausnahmezustandsgouverneur wurde in Koordinationsgouverneur umbenannt. [...] Das Problem der „Dorfschützer“22 wurde noch nicht gelöst.


22 Offiziellen Zahlen zufolge sind noch 58551 „Dorfschützer“ im Amt. Vgl. dazu Fortschrittsbericht 2003, S. 44.

[Seite 55]

Im Juli 2003 ratifizierte das türkische Parlament das sechste Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die Abschaffung der Todesstrafe – außer in Kriegszeiten oder in Zeiten unmittelbarer Kriegsgefahr. Wegen terroristischer Straftaten zum Tode Verurteilte sind von jeder Amnestie ausgenommen. Dieser Reformschritt führte dazu, dass die Todesstrafe für Abdullah Öcalan in lebenslängliche Haft umgewandelt wurde.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahmen bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20131125215352