Kapitelübersicht
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Die folgende Übersicht bildet das Inhaltsverzeichnis der Arbeit ab; die bisher (Stand der Analyse: 14. August 2018) als betroffen festgestellten Kapitel, die sich teilweise als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben, wurden entsprechend markiert – siehe Klammervermerke –, die betroffenen Seiten zu den jeweiligen Synopsen verlinkt:
- Verwendete Abkürzungen 5
- 1 Einleitung 10
- 1.1 Anatomie und Biomechanik des Kniegelenkes 10, 11 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.2 Die Gonarthrose 11
- 1.2.1 Epidemiologie 11 – [vollständig]
- 1.2.2 Ätiologie 11, 12 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.2.3 Pathophysiologie 12 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.2.4 Klinik 13 – [vollständig]
- 1.2.5 Stadieneinteilung 13, 14, 15 – [vollständig]
- 1.2.6 Diagnose 15 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.2.7 Operative Therapie 15 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.3 Endoprothetik des Kniegelenkes 16
- 1.3.1 Grundlagen der Kniegelenkendoprothetik und Kontraindikationen 16, 17, 18, 19 – [vollständig (größtenteils wörtlich)]
- 1.3.2 Einteilung 19, 20, 21, 22 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.3.3 Biologie des Patienten 22, 23 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.3.4 Auswahl der Prothese und Biomechanik 23 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.3.5 Polyethylendesign 23, 24, 25, 26 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.3.6 Der operative Eingriff 26 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.3.7 Rehabilitation 26, 27 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.3.8 Prothesenverankerung 27, 28, 29, 30, 31 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.3.9 Komplikationen 31 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.4 Peri- und postoperative Anästhesie und Analgesie mit periduralem Verweilkatheter 32
- 1.4.1 Anatomische Grundlagen und Anlage des Katheters 32, 33 – [vollständig]
- 1.4.2 Periduralanästhesie und -analgesie mit Lokalanästhetika 33, 34, 35
- 1.4.3 Periduralanästesie und -analgesie mit Opiaten 35 – [vollständig]
- 1.4.4 Kombination von periduralen Opiaten und lokalen Anästhetika 36
- 1.4.5 Systemische Analgesie 36, 37 – [vollständig (wörtlich)]
- 1.4.6 Schmerztherapeutische Basismaßnahmen 37, 38 – [vollständig]
- 1.4.7 Schmerzmessung 38
- 1.4.8 Standard PDK-Medikation im Klinikum Salzgitter 38, 39
- 2 Fragestellung 40
- 3 Materialien und Methoden 41
- 3.1 Charakteristik des Patientenkollektivs 41
- 3.1.1 Aufnahme- und Aussnahmekriterien der Studie 41
- 3.1.2 Indikationen zur Operation 42
- 3.1.3 Verteilung nach Geschlechtern 42
- 3.1.4 Altersverteilung 43
- 4 Ergebnisse 58
- 4.2 Flexion 61, 62, 63, 64 – [Text vollständig (exkl. Tab.)]
- 4.3 Streckdefizit 64, 65, 66 – [Text vollständig (exkl. Tab.)]
- 4.4 Seitliche Achsabweichung 67, 68 – [Text vollständig (exkl. Tab.)]
- 4.5 Gehstrecke 68, 69, 70, 71, 72, 73 – [Text vollständig (exkl. Tab.)]
- 4.6 Schmerzen nach Visueller Analog Scala (VAS) 73, 74, 75, 76, 77, 78 – [Text vollständig (exkl. Tab.)]
- 4.7 Aufgetretene Komplikationen 78, 79 – [Text vollständig (exkl. Tab.)]
- 5 Diskussion 80
- Anhang 100
- Visual Analog Scale 101
- Literaturverzeichnis 102-109
- Danksagung 110
- Lebenslauf 111.
Herausragende Fundstellen
- Für den größten Teil des Ergebniskapitels 4 dient die – in der Arbeit nirgends genannte – Quelle Hilß (2002) als Textschablone. Dabei kommt es auch zur Übernahme von Versuchsergebnissen, siehe Fragment 064 01 und Fragment 067 01. In diesem Zusammenhang erscheint auch Fragment 068 01 bemerkenswert (siehe Anmerkungen dort).
- Der überwiegende Teil des Diskussionskapitels 5 ist Behrendt (2002), Zimmermann et al (2004) und Wagner et al (2006) entnommen.
Herausragende Quellen
- Die Düsseldorfer Dissertation von Behrendt (2002) ist zwar im Literaturverzeichnis genannt und wird in der Arbeit auch – wenngleich nur ein einziges Mal und für einen Satz (S. 11) – referenziert, dient aber als Quelle für umfangreiche (33 Fragmente), meist wörtliche und oft seitenweise Übernahmen.
Neben Teilen (S. 14-30) des Einleitungkapitels beziehen u.a. Teile der Beurteilung des Studiendesigns (Kap. 5.2.), des Literaturvergleichs (Kap. 5.3) sowie der Schlussfolgerung (Kap. 5.4) im Diskussionsteil ihren Inhalt daraus.
- Die Berliner Dissertation von Hilß (2002), aus der ebenfalls umfangreich (30 Fragmente) und oft wörtlich übernommen wird, ist in der Arbeit nirgends genannt.
Aus dieser Quelle speisen sich große Teile des Einleitungskapitels (S. 10-39), das ca. 1/3 des Haupttexts der untersuchten Arbeit ausmacht.
- Von den 12 bisher festgestellten Übernahmequellen werden 9 in der Arbeit nirgends genannt.
Andere Beobachtungen
- Auch für die deutsche Zusammenfassung (S. 6-7) sowie für den größten Teil der Danksagung (S. 110) dient Hilß (2002) als Textschablone, siehe Fragment 006 01 und Fragment 007 01 bzw. Fragment 110 01.
- Folgende 13 Seiten der Arbeit bestehen nur aus Tabellen und/oder Abbildungen:
50, 59, 62, 63, 65, 66, 69, 70, 71, 72, 75, 76, 77.
- Ein Tabellenverzeichnis fehlt.
- Ein Abbildungsverzeichnis fehlt.
- S. 43, Abbildung 1: kein Nachweis für die zwei Abbildungen.
- S. 44: keine Abbildungsunterschrift und kein Nachweis für die Abbildung.
- S. 45, Abbildung 2: Die drei Röntgenbilder weisen unvollständige Abbildungsunterschriften auf: "Abb. 1 (links): Kniearthrose Röntgenbild von vom"; "Abb. 2 (rechts): Kniearthrose Röntgenbild seitliche Ansicht"; "Abb. 3 NexGen CR Röntgenbild von vom", ein Nachweis für die Abbildungen fehlt.
- S. 52, Abbildung 3 und 4: kein Nachweis für die Abbildungen.
- S. 58, Abbildung 4: Fehler/Doppler bei der Abbildungsnummerierung, siehe S. 52.
- S. 101 (Anhang): keine Abbildungsunterschrift und kein Nachweis für die Abbildung.
- Die zum Zeitpunkt der Einreichung der untersuchten Dissertation gültige Promotionsordnung für die Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes vom 9. November 2006 (PDF) enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
- § 2 Generelles
„Die ordentliche Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiet der Medizin, Zahnmedizin oder der Naturwissenschaften.“
- § 2 Generelles
- § 6 Dissertation
„(1) Die Dissertation muss nach Gegenstand oder Methode einem in der Medizinischen Fakultät vertretenen Fachgebiet zuzuordnen sein. Sie muss einen Beitrag zur Förderung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern und die Fähigkeit der Promovierenden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und deren angemessener Darstellung erkennen lassen. [...]“
- § 6 Dissertation
- § 7 Antrag auf Zulassung
„(1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich bei den jeweils Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen: [...]
4. eine eidesstattliche Erklärung nach dem Muster der Anlage 1,“
- § 7 Antrag auf Zulassung
- § 15 Entziehung des Doktorgrades
„(1) Der Doktorgrad kann durch Beschluss des Erweiterten Fakultätsrates (§ 40 Abs. 2 UG) entzogen werden, wenn sich herausstellt, dass er durch Täuschung erworben worden ist oder dass wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung irrtümlich angenommen worden sind.“
- § 15 Entziehung des Doktorgrades
- Anlage 1 zur Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät (Erklärung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4)
„Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus anderen Quellen direkt oder indirekt übernommenen Daten und Konzepte sind unter Angabe der Quelle gekennzeichnet.
Bei der Auswahl und Auswertung folgenden Materials haben mir die nachstehend aufgeführten Personen in der jeweils beschriebenen Weise unentgeltlich/entgeltlich geholfen:
1. ..........
2. ......... usw.
Weitere Personen waren an der inhaltlich-materiellen Erstellung der vorliegenden Arbeit nicht beteiligt. [...]
Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.
Vor Aufnahme der vorstehenden Versicherung an Eides statt wurde ich über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung belehrt.“
- Anlage 1 zur Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät (Erklärung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4)
Statistik
- Es sind bislang 85 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Hiervon folgt der Text bei 4 Fragmenten einem in einer anderen Sprache verfassten Quellentext in wörtlicher oder sinngemäßer Übersetzung („Übersetzungsplagiate“). Bei 80 weiteren Fragmenten handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei einem weiteren Fragment ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
- Die untersuchte Arbeit hat 90 Seiten im Hauptteil. Auf 63 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 70 % entspricht.
Die 90 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 42 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 12 Quellen.
Illustration
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, blau=Übersetzungsplagiat, gelb=Bauernopfer)
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.
Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 14. August 2018.