von Dr. Christoph Zirkel
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Cz/Fragment 037 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2015-07-19 10:54:59 Schumann | Attin 1996, Cz, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 37, Zeilen: 1-32 |
Quelle: Attin 1996 Seite(n): 78, 79, Zeilen: 78: 1 ff. - 79: 28 ff. |
---|---|
4.4 Bürstabrasion
Die Bürstabrasion der Prüfkörper wurde mit einer automatischen Zahnputzmaschine durchgeführt (VDD Elektronik, Freiburg). Diese Maschine besteht aus einem Motor, der zwei Gestänge vorwärts und rückwärts bewegt. An den beiden Gestängen wurden zwei Zahnbürsten (A und B) befestigt (Abb. 4-2). Die Geschwindigkeit des Motors kann dabei individuell geregelt werden, ebenso die Anzahl der Vor- und Rückbewegungen. An den Kopf der Zahnbürsten wurden Halter geschraubt, an denen ein Gewicht befestigt wurde. Die Maschine ist zusätzlich zu den zwei Zahnbürsten mit Aluminiumgefäßen (A und B) bestückt, die eine zentrale Vertiefung von 30 mm Durchmesser aufweisen. Die Gefäße sind auf einer höhenverstellbaren Platte montiert. Dadurch ist es möglich, den Boden der Gefäße parallel zum Zahnbürstenkopf auszurichten. Zum Putzen wurden Zahnbürsten mit auswechselbarem Borstenfeld (P35, Oral B, Frankfurt) verwendet. Die Borstenfelder wurden jeweils nach vier Zyklen ersetzt. Somit war gewährleistet, daß bei allen Proben Borstenfelder mit gleichem Abnutzungsgrad angewendet wurden. Während der Bürstabrasion wurden die Proben mit Abformmaterial (Extrude®, medium consistency, Kerr, Karlsruhe) in der Vertiefung der Aluminiumgefäße fixiert. Es wurde darauf geachtet, daß die Proben exakt zentral in der Vertiefung zu liegen kamen, und die Oberfläche bündig mit dem Boden des Aluminiumgefäßes abschloß. Die Proben wurden während der oben beschrieben Zyklen insgesamt fünfmal einer Bürstabrasion unterzogen. Um einen möglichen Einfluß der beiden motorgetriebenen Zahnbürsten-Gestänge (A und B) auf die Abrasion zu verhindern, wurde jede Probe abwechselnd im Gefäß A und im Gefäß B befestigt. Es wurden in jedem Zyklus 2000 Bürststriche mit einer Frequenz von 200 Strichen pro Minute im Bereich des freien, nicht mit Klebestreifen bedeckten Fensters der Proben, durchgeführt. Die Bürstbewegung erfolgte in der Längsachse des freien Fensters. An die Zahnbürstenköpfe wurde ein Auflagegewicht von 275 g befestigt. Während der Bürstabrasion wurden 20 ml eines abrasiven Zahnpasta-Speichel-Gemisches in die Aluminiumgefäße gefüllt (s. Kapitel 1.2.2). Die Bestandteile wurden auf einem elektromagnetischen Rührtisch so lange durchmischt, bis sich eine homogene Suspension ergab. Als Zahnpasta wurde die oben beschriebene Formulierung verwendet. Der künstliche Speichel war wie in Tab. 4-l beschrieben zusammengesetzt. Nach Durchführung der 2000 Bürststriche wurde das Gemisch in dem Aluminiumgefäß jeweils erneuert. |
4.3.2.1 BÜRSTABRASION
Die Bürstabrasion der Prüfkörper wurde mit einer automatischen Zahnputzmaschine durchgeführt (VDD Elektronik, Freiburg). Diese Maschine besteht aus einem Motor, der eine Vor- und Zurückbewegung von zwei Gestängen bewirkt, an denen jeweils eine Zahnbürste (A und B) befestigt werden kann (Abb. 4-1). Die Geschwindigkeit des Motors kann dabei individuell geregelt werden. Ebenso ist es möglich, die Anzahl der Vor- und Zurückbewegungen des Gestänges über eine Zähluhr festzulegen. An den Kopf der Zahnbürste kann ein Halter geschraubt werden, an dem Gewichte befestigt werden können. Dadurch wird der Anpreßdruck der Zahnbürsten eingestellt. [...] Ferner ist die Maschine mit je einem Aluminiumgefäß (A und B) bestückt, die zentral eine runde Vertiefung von 30 mm Durchmesser aufweisen. Die Gefäße sind auf einer höhenverstellbaren Platte montiert. Dadurch ist es möglich, den Boden der Gefäße parallel zum jeweiligen Zahnbürstenkopf auszurichten. [Seite 79] Im vorliegenden Versuch wurden Zahnbürsten mit auswechselbarem Borstenfeld (P-35, Oral B, Frankfurt) verwendet. Somit war gewährleistet, daß die Position der Zahnbürstenköpfe während des gesamten Versuchs unverändert waren. Die Borstenfelder wurden nach jeweils fünf Zyklen durch neue Felder ersetzt. Die Prüfkörper wurden während der Bürstabrasion mit Abformmaterial (Extrude, medium consistency, Kerr, Karlsruhe) in der Vertiefung der Aluminiumgefäße fixiert. Dabei wurde darauf geachtet, daß die Proben exakt zentral in der Vertiefung lokalisiert waren und die Oberfläche der Prüfkörper bündig mit dem Boden der Gefäße abschlossen. Jede Probe wurde während der oben beschrieben Demineralisations-/Remineralisationszyklen insgesamt fünfmal einer Bürstabrasion unterzogen. Dabei wurde jede Probe abwechselnd im Gefäß A und im Gefäß B befestigt. Dadurch konnte ein möglicher Einfluß der beiden motorgetriebenen Zahnbürsten-Gestänge (A und B) auf die Abrasion verhindert werden. Es wurden in jedem Zyklus 2.000 Bürststriche mit einer Frequenz von 200 Strichen pro Minute im Bereich des freien, nicht mit Klebestreifen bedeckten Fensters der Proben, durchgeführt. Die Bürstbewegung erfolgte in der Längsachse des freien Fensters. An die Zahnbürstenköpfe wurde ein Auflagegewicht von 275 g befestigt. Während der Bürstabrasion wurden 20 ml eines abrasiven Zahnpasta-Speichel-Gemisches in die Aluminiumgefäße gefüllt. Die Zahnpasta-Speichel-Suspension wurde durch Mischen von 5 ml künstlichem, muzinhaltigem Speichel mit 1 g Zahnpasta hergestellt. Beide Bestandteile wurden auf einem elektromagnetischen Rührtisch so lange durchmischt, bis sich eine homogene Suspension ergab. Als Zahnpasta wurde dabei eine fluoridfreie Formulierung auf der Basis der Zahnpasta Elmex (Gaba, Therwil, Schweiz) verwendet (Tab. 4-3). Der künstliche Speichel war wie in Kapitel 4.1.3.1 beschrieben zusammengesetzt. Nach Durchführung der 2.000 Bürststriche wurde das Gemisch in dem Aluminiumgefäß jeweils erneuert. |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. |
|
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20150719090838