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Die Eingliederung der ehemaligen DDR in die Europäische Gemeinschaft unter dem Aspekt der staatlichen Beihilfen

von Dr. Charlotte Schütz [Dr. Charlotte Gaitanides]:

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[1.] Csc/Fragment 029 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2017-02-24 11:42:29 SleepyHollow02
BauernOpfer, Csc, Fragment, Gesichtet, Leibrock 1989, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 29, Zeilen: 3-23
Quelle: Leibrock 1989
Seite(n): 7, 8, Zeilen: 7: 13 ff.; 8: 8 ff.
Ziel der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung ist die Beseitigung standortbedingter Nachteile durch die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen hauptsächlich in Regionen, deren Entwicklung entweder aufgrund ihrer Randlage - wobei bis zur deutschen Vereinigung zwischen der allgemeinen Randlage und der besonderen innerdeutschen Randlage (Zonenrandgebiet) zu unterscheiden war - oder aus sonstigen Gründen hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben ist. Durch Finanzzuwendungen aus der Gemeinschaftsaufgabe sollen in diesen Regionen Wachstumsreserven mobilisiert und strukturelle sowie konjunkturelle Anfälligkeiten beseitigt werden45.

1. Die Kriterien für die Abgrenzung der einzelnen Fördergebiete

Zur Bestimmung der Fördergebiete wird in einem Planungsausschuß, der sich aus Vertretern des Bundes und der Länder zusammensetzt, jährlich ein gemeinsamer Rahmenplan erstellt. Dieser enthält eine einheitliche Abgrenzung der einzelnen zu fördernden "Problemregionen" der Bundesländer. § 5 GRW bestimmt, daß der Rah-[menplan die Förderziele und die hierzu vorzusehenden Fördermittel sowie eine verbindliche Regelung der Förderintensitäten in den jeweiligen Programmen beinhalten soll.]


45 Leibrock, S. 7.

Ziel der "Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung" ist die von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Beseitigung standortbedingter Nachteile durch eine Förderung einzelbetrieblicher Investitionen im wesentlichen in solchen Regionen, deren Entwicklung entweder aufgrund ihrer Randlage- wobei zwischen der allgemeinen Randlage und der besonderen innerdeutschen Randlage zu unterscheiden ist (Zonenrandgebiet) - oder aus sonstigen Gründen hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben ist oder die aufgrund ihrer einseitigen Industriestruktur (Saarland, Ruhrgebiet) von der anhaltenden Strukturkrise der 70er und 80er Jahre besonders betroffen sind. Durch Finanzzuwendungen aus der Gemeinschaftsaufgabe sollen in solchen Regionen Wachstumsreserven mobilisiert und strukturelle sowie konjunkturelle Anfälligkeiten beseitigt werden.

[Seite 8]

IV. Kriterien für die Abgrenzung der einzelnen Fördergebiete.

Zur Ermittlung der Fördergebiete wird von Bund und Ländern in einem Planungsausschuß, der sich aus je 11 Vertretern des Bundes und 11 Vertretern der Länder (je einer pro Bundesland) zusammensetzt, jährlich ein gemeinsamer Rahmenplan aufgestellt, der eine einheitliche Abgrenzung der einzelnen zu fördernden "Problemregionen" in den Bundesländern enthält. Zu dem gemeinsamen Rahmenplan werden die Förderziele und die hierzu vorzusehenden Fördermittel sowie eine verbindliche Regelung der Förderintensitäten in den jeweiligen Problemzonen festgesetzt.

Anmerkungen

Die Quelle ist in Fn. 45 genannt. Dass der Text nahezu wörtlich übernommen ist und die Übernahme nach der Fußnote fortgesetzt wird, erschließt sich dem Leser nicht.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:PlagProf:-), Zeitstempel: 20170221073819